Muss man die Kamera bei der Videokonferenz einschalten?
13 Antworten
Nein, datenschutzrechtlich ist das nicht ok. denn bei Videokonferenzen wird das Bild kurzzeitig zwischen gespeichert und das ist nicht in Ordnung. Du musst das nicht tun, oder sag einfach, deine Kamera ist kaputt. Das macht es einfacher. Hier ist noch der entsprechende Gesetzestext.
„Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.“ ( §120 Abs.6 Schulgesetz)
Hier ist das näher erklärt.
Wie?
Damit eine Videokonferenz zu einer Videokonferenz wird, muss irgendwer seine Kamera anhaben. Sonst ist es eine Sprach oder Audiokonferenz. Also ja? Aber es muss natürlich nicht jeder seine Kamera anhaben...
Ohne Kontext weiß doch kein Mensch, wie diese Frage gemeint ist....
Musst du nicht, aber der Lehrer kann dir dann eine schlechte Mitarbeitsnote verpassen oder dich als nicht anwesend eintragen, wenn er nicht prüfen kann ob du deiner Anwesenheits- und Mitarbeitspflicht nachkommst.
Kommt immer auf die Schule an, bei mir zum Beispiel muss diese nicht an sein.
Bei meinen Bruder hingegen, wird nur mit Kamera unterrichtet.
Die Lehrer dürfen dich nicht dazu zwingen.
...welcher nur in NRW Gültigkeit hat.