Verzugszinsen Abgrenzung?
Hallo,
heute in einer Prüfung wurde uns folgende Aufgabe gestellt:
Die Global-Sport GmbH gewährt einem Kunden Zahlungsaufschub für eine offene Rechnung am 01.11.2023 für 3 Monate. An Verzugszinsen wurden insgesamt 250,00 EUR berechnet. Die Überweisung der Zinsen erfolgte am 01.02.2024.
Ermitteln Sie, in welcher Höhe Zinserträge bereits im alten Jahr 2023 entstanden sind (Hinweis: Jahr 30/360)!
Was denkt ihr, was die Antwort für diese Aufgabe ist? Irgendwie sagt jeder etwas anderes :-)
Danke schonmal
2 Antworten
Die Zinsen entstehen mit jedem Tag des Verzuges, sie sind also taggenau abzugrenzen, wobei hier lt. Hinweis mit 360 Kalendertagen und 30 Tagen je Monat gerechnet wird. Auf die Zeit vom 01.11.-31.12. entfallen also 60/90 des Gesamtbetrages (insgesamt 3 Monate Aufschub entspricht 3 x 30 = 90 Zinstage).
Man könnte die Verzugszinsen auf den Verzugszeitraum verteilen, und dann müsste man 1/3 abgrenzen. Andere Möglichkeiten sind aber auch denkbar, dass der volle Betrag im alten oder neuen Jahr abgesetzt wird.
Bei Bilanzierung nicht. Die Erträge sind periodengerecht abzugrenzen.