Verzugszinsen Abgrenzung?

2 Antworten

Die Zinsen entstehen mit jedem Tag des Verzuges, sie sind also taggenau abzugrenzen, wobei hier lt. Hinweis mit 360 Kalendertagen und 30 Tagen je Monat gerechnet wird. Auf die Zeit vom 01.11.-31.12. entfallen also 60/90 des Gesamtbetrages (insgesamt 3 Monate Aufschub entspricht 3 x 30 = 90 Zinstage).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Man könnte die Verzugszinsen auf den Verzugszeitraum verteilen, und dann müsste man 1/3 abgrenzen. Andere Möglichkeiten sind aber auch denkbar, dass der volle Betrag im alten oder neuen Jahr abgesetzt wird.


kegus  26.04.2024, 20:55
dass der volle Betrag im alten oder neuen Jahr abgesetzt wird

Bei Bilanzierung nicht. Die Erträge sind periodengerecht abzugrenzen.

KleverNRW  26.04.2024, 22:12
@kegus

Ja, stimmt. Ich war ein bisschen verwirrt darüber, dass jeder etwas anderes gesagt haben soll.