Wird Blasphemie im Islam vergeben?

5 Antworten

Jeder kann jederzeit wieder zum Islam wiederkehren.

Anders als beim ersten Konvertieren werden jedoch damit nicht alle Sünden automatisch vergeben. Daher ist es notwendig, Allah reichlich um Vergebung zu bitten und seine Gottesdienste und freiwilligen guten Taten zu stärken, um auf Gottes Vergebung zu hoffen.

Ja, nur die Beigesellung wird nicht verziehen (Sure 4,48), wenn man nicht aufrichtig bereut:

Schirk ist die schlimmste Form von Unglaube, welche, sollte sie vor dem Tod nicht bereut werden, nicht vergeben wird.

Ansonsten sind etwa Mohammed-Karikaturen eine Form der Blasphemie.


verreisterNutzer  20.04.2021, 02:32

,,Ansonsten sind etwa Mohammed-Karikaturen eine Form der Blasphemie."

Ja, das ging zu weit

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RStroh  20.04.2021, 07:01

Warum werden eigentlich Mohammed Karikaturen als Blasphemie verstanden? Mohammed ist ja nicht Gott?

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BelfastChild  20.04.2021, 08:13
@RStroh

Guckst du hier:

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

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RStroh  20.04.2021, 13:58
@verreisterNutzer

Demnach müssten auch alle Witze über Christen, die ja Gottes Gesandte nach der Bibel sind, und natürlich Witze über Jesus und den Papst in gleicher Weise bestraft werden.

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verreisterNutzer  20.04.2021, 22:52
@RStroh
  1. es geht um die islamische Sicht
  2. ja, wir sehen Jesus aleyhi salam auch als Propheten
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Es gibt menschen die Blasphemie bzw gotteslästerung gemacht haben und trotzdem zum islam konvertiert sind.

gib die Hoffnung niemals auf bitte um Vergebung denn allah ist derjenige der leute rechtleitet. In shaa allah.

wenn du um Vergebung bittest und schwörst es nie wieder zu machen dann bist du auf dem richtigen weg.


Allah verzeiht alles, was Du bereust!

...und nein: Ich bitte Dich: Kennst Du nicht einmal die allereinfachsten Grundbegriffe Deiner Religion!?!? .... wenn Du sie kennen würdest, würdest Du diese Frage nicht stellen!

Shirk ist Beigesellung - Blasphemie ist die Abwertung / Verächtlichmachung von Religionen bzw. religiösen Inhalten - ist doch ein Riesen-Unterschied!


verreisterNutzer  20.04.2021, 08:19

Ich hatte ja nicht geschrieben, dass Blasphemie Shirk wäre, sondern gefragt ob es mit Shirk gleichzusetzen wäre..... ich bin eben etwas unwissend und freue mich über jede Korrektur, denn seinen Bruder/Schwester zu korrigieren ist Fard :)

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Ja. Jede Sünde wird vergeben, sobald wir Reue zeigen und um Vergebung bitten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Am lernen.

verreisterNutzer  20.04.2021, 02:38

Masha'Allah wie barmherzig Allah ta'ala ist❤❤🤲🏼

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