Stehen Urteile aus dem JGG im erweiterte Führungszeugnis?

Hallo, und zwar studiert mein kleiner Bruder jetzt Jura. Alles schön und gut, aber er wurde vor 1-2 Jahren wegen versuchter gemeinschaftlicher mittelbarer Falschbeurkundung erwischt was sehr dumm war, er aber noch die Kurve gekriegt hat und sein Abi sogar noch mit 1,5 bestanden hat. Allerdings bekam er eine Auflage von 20 Tagessätzen (bei ihm 180€ insgesamt) gemäß des Jugendgerichtsgesetz. Er war auch nicht vorbestraft. Ich meinte halt das es im Erziehungsregister stehen wird, aber ab dem 23. Lebensjahr dort gelöscht wird und nicht im Führungszeugnis stehen wird. Allerdings weiß ich nicht ob es im erweiterten Führungszeugnis und im Bundeszentralregister steht. Ich hab halt gelesen, dass erst ab 90 tagessätzen Strafen im Führungszeugnis stehen und im erweitern größtenteils sexualstraftaten. Außerdem hab ich gehört, dass im Bundeszentralregister, wenn man nach dem Jugendstrafgesetz behandelt wird, keine Zuchtmittel oder Erziehungsmaßnahmen eingetragen werden außer bei Jugendstrafen, was bei ihm ja nicht der Fall war. Bin mir aber nicht sicher vielleicht weiß es ja einer besser und kann uns weiterhelfen. Und kann jemand ins Erziehungsregister einsehen? Führungszeugnis und Bundeszentralregister sind nach meiner Kenntnis ja einsehbar. Er hat halt Angst, dass es Probleme für sein Studium und später bereiten könnte. Vielen Dank für eure Antworten und bitte nur seriöse Antworten.

Jura, Führungszeugnis Behörde

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