Vertrag Widerrufsrecht?
Ganz kurz:
Angenommen Person A gibt in 2019 ein Auftrag bei Internetanbieter Y auf für ein Wechsel im Jahr 2021, Y hat für Person A gekündigt etc und jetzt kurz vor dem Wechsel kommt die Auftragsbestätigung rein für den Auftrag im Jahr 2019.
Hat A noch ein Recht diesen Vertrag zu Widerrufen ?
Grüße
2 Antworten
Das kommt darauf ab wie der Vorgang damals war.
Hat die Person nur ein Vertragsangebot gemacht, dass erst vom Provider bestätigt werden musste (eben mit Auftragsbestätigung) dann ist der Vertrag natürlich auch erst mit der Auftragsbestätigung geschlossen. Dann beginnt auch erst eine etwaige Widerrufsfrist. Denn man kann keinen Vertrag widerrufen, den man noch gar nicht abgeschlossen hat.
Es könnte aber auch sein, dass die Auftragsbestätigung damals schon ausgestellt wurde und jetzt einfach nochmal nachgereicht wurde.
Steht denn irgendwo ein Vertragsbeginn? Ich denke nämlich nicht, dass der Vertrag 2019 begonnen hat. Sonst wäre in aller Regel ja Geld geflossen...
Gekündigt wurde zum 28.10.2021 beim alten Anbieter und der neue soll dann darauf folgen.
Sie hat damals keine Information bekommen außer ein Anruf das wenn es soweit ist die sich Melden.
Wenn er folgen soll war der Vertragsbeginn noch gar nicht, dann gilt ein etwaiges Widerrufsrecht (sofern es vorhanden ist) auch erst mit Vertragsbeginn. Besser aber vorab schon kündigen, denn es gibt Klauseln, dass bei Leistungsbeginn das Widerrufsrecht erlischen kann.
ich denke mal da kommt der Widerruf etwas spät!
Aber der Vertrag wurde ja erst vor kurzem erst offiziell bestätigt, oder zählt das Datum an dem der Vertrag "unterschrieben" wurde ?
Weil nachdem 2019 Person A den Vertrag bzw den Auftrag aufgegeben hat, hat diese keine Widerrufsbelehrung bekommen, bzw erst nachdem der Auftrag, also vor kurzem bestätigt wurde.
Sie hatte damals ein Angebot bekommen von dem Vertreter, das hatte Sie angenommen, da sie aber nun mit jemanden zusammen Wohnt ist 1 Vertrag zu viel da.
Und im Schreiben steht :
"Ihre Auftragsbestätigung"