Haftung Minderjähriger für bestellte Ware im Internet?
Hallo,
ich wende mich mit einem dringenden Anliegen an euch und hoffe sehr, hier ein paar hilfreiche Meinungen zu bekommen.
Meine minderjährige Tochter (14) hat OHNE mein Wissen und Erlaubnis in nicht unwesentliche Höhe bei Zalando bestellt.
Erst als die Mahnungen auf dem Postweg kamen, flog alles auf.
Daraufhin hatte ich diversen Schriftverkehr mit zalando und darauf hingewiesen, dass ich meine Zustimmung nach Paragraph 108 BGB nicht erteile und der Kaufvertrag daher von Anfang an nichtig ist aufgrund der Minderjährigkeit.
Die ungenutzte Ware wurde zurückgenommen, nicht jedoch 2 Paar hochwertige Schuhe, die sie bereits getragen hatte.
Ich habe gelesen, dass trotz der Gebrauchsspuren bzw benutzter Ware die Minderjährige nicht haftbar gemacht werden kann, da dem Ganzen KEIN gültiges Rechtsgeschäft zugrunde liegt!
Trotz dem von zalando geforderten Nachweis der Minderjährigkeit, welchen ich per Ausweiskopie sofort erbracht habe, hat man dort dann trotzdem das ganz normale Mahnverfahren in Gang gesetzt!
Nun hat meine Tochter Post von einem Inkasso- Dienst bekommen, der den Betrag nun mit erheblichen Mahngebühren einfordern soll!!
Das kann doch nicht rechtsgültig sein, oder??
Das Risiko der gebrauchten Schuhe müsste doch Zalando tragen, da sie Geschäfte mit einer Minderjährigen eingegangen sind, ohne eine Altersprüfung vorzunehmen!
Die BGB- Normen wurden ja schließlich extra zum Schutz von Minderjährigen erlassen und würden im vorliegenden Fall ja komplett missachtet werden!!
Was meint ihr? Was würdet ihr an meiner Stelle jetzt tun?
Ich bin alleinerziehend und der Betrag von mehreren hundert Euro beschäftigt mich daher sehr...
Vielen lieben Dank für eure Rückmeldung!!
7 Antworten
Danke für die Antwort! Da die Meinungen hier sehr auseinandergehen, bin ich gerade etwas verunsichert, was ich tun soll...
Jedenfalls hat meine Tochter die Schuhe ja nicht beschädigt, sondern leichte Gebrauchsspuren.
Und sie ging davon aus, dass ich die Rechnung bezahle!
Was ich ja dann im Nachhinein verweigert habe
Deine Tochter ist 14 und damit strafmündig; was die Schuhe betrifft geht es nämlich nicht darum, dass sie aufgrund ihrer Minderjährigkeit gar nicht hätte bestellen dürfen sondern darum, dass die Ware nun beschädigt bzw getragen ist und nicht mehr wiederverkauft werden kann und dafür steht Zalando Schadensersatz zu. Alle anderen Artikel hat Zalando ja zurückgenommen, die Schuhe aber wirst Du bezahlen müssen, egal ob der Kauf ein gültiges Rechtsgeschäft war oder nicht .- beschädigt ist beschädigt.
"Ich habe gelesen, dass trotz der Gebrauchsspuren bzw benutzter Ware die Minderjährige nicht haftbar gemacht werden kann, da dem Ganzen KEIN gültiges Rechtsgeschäft zugrunde liegt!"
Wo steht das?
und solche überheblichen Äusserungen kannst Du Dir sparen!,
Die wiederhole ich sogar gern nochmal, weil du solchen Blödsinn von dir gibst:
Um Sachbeschädigung, was denn sonst! Die Schuhe sind getragen und damit nicht mehr verkäuflich und für diesen entstandenen Schaden muss sie aufkommen.
Das ist doch keine Sachbeschädigung! Schau dir mal den §15 StGB an.
Es geht hier nicht um Strafrecht sondern um Zivilrecht. Und da bin ich mal gespannt wie eine Firma Forderungen aus einem Vertragsverhältnis geltend machen will, wenn dieser Vertrag unwirksam ist.
Da dürfte es aber an Vorsatz fehlen. Sie wollte die Schuhe nicht über das normale Tragen hinaus beschädigen.
Du schreibst zwar "ohne Altersprüfung", ich bin aber sicher, dass Zalando spätestens bei der Verkaufsabwicklung eine Altersangabe verlangt hat. Um dort zu bestellen, müsstest du geschäftsfähig sein. Frage deine Tochter, ob sie eine Altersangabe gemacht hat und wenn ja, welche?
Sollte sie tatsächlich falsche Angaben gemacht haben (wovon ich ausgehe) , berührt das zwar nicht den 108 BGB, das Rechtsgeschäft ist unwirksam wegen deiner fehlenden Zustimmung. Allerdings hat sie Z. schuldhaft einen Schaden verursacht, für den sie (nicht du) haften muss. Eine Forderung - der Schadenersatz - an dein Tochter ist daher m.E. ok. Ob dessen Höhe genau den Verkaufspreis der Schuhe ausmacht wäre zu prüfen.
Der weitere Verlauf wäre Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und dann 30 Jahre Zeit, die Forderung (die nicht weniger wird) bei deiner Tochter zu vollstrecken.
Beachte: nicht du bist der Schuldner und in keine Weise haftbar. "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt nur sehr eingeschränkt. Deine Tochter muss zahlen.
Die Frage, die sich mir auch stellt ist: wenn sie etwas bestellt hat, obwohl sie wusste, dass sie das nicht bezahlen kann, dürfte sie den Tatbestand des Betruges erfüllt haben. Guckst du § 263 StGB. Mit etwas Pech erstattet Zalando Strafanzeige.
Die Schuhe muesst ihr natuerlich auch zurueck geben.
Mit der Inkassofirma wuerde ich nicht lange rum diskutieren. Teile denen einfach unter Bezugnahme auf deine vorherigen Schreiben mit, dass du als Vertreter deiner Tochter die Forderung nicht anerkennst und auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren wirst.
Sollte dann tatsaechlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, was ich fuer aeusserst unwahrscheinlich halte, musst du dem natuerlich widersprechen. Wenn die Inkassofirma das Verfahren dann noch weiter betreiben laesst, was ich fuer nahezu ausgeschlossen halte, wird es die Rechtmaessigkeit der Forderung kaum begruenden koennen.
Die Inkassofirma blufft hier nur und versucht, dich mit Einschuechterungen zur Zahlung einer Forderung zu bewegen, die sie auf dem Rechtsweg nicht eintreiben kann.
Zalando hat keinen Anspruch. Da kannst du bsi zum gerichtlichen Mahnbescheid grundsätzlich alles ignorieren.
Deine Tochter könnte allerdings ein Straftat begangen haben mit der Anmeldung bei Zalando unter Angabe eines falschen Geburtsdatums.
Natürlich hat Zalando einen Anspruch, die Schuhe sind getragen und nicht mehr verkäuflich und für diesen entstandenen Schaden muss sie aufkommen.
Von einer Einsichtsfähigkeit wird grundsätzlich ausgegangen, für eine fehlende Einsichtsfähigkeit nach Abs. 3 müssen Anhaltspunkte vorliegen. Im Zivilrecht gilt das Alles oder Nichts-Prinzip, eine verminderte Deliktsfähigkeit gibt es nicht (vgl. verminderte Schuldfähigkeit im Strafrecht). Schon geringe Einsichtfähigkrit reicht aus, das gesamte Haftungsrisiko zu übernehmen (ist auch Gäubigerschutz.). So der BGH.
Für den o.g. Fall dürfte die 14jährige voll und ganz alleine haften.
Du willst mir also erzählen, dass eine 14-Jährige versteht, dass sie dem Händler einen Schaden zufügt nur indem sie die Schuhe trägt? Das ist ja selbst den meisten Erwachsenen nicht bewusst. Und worin liegt eigentlich die fahrlässige Herbeiführung des Schadens bei dem ganzen Fall?
Nein. Das ist der Fakt des Bestellens ohne die Möglichkeit zu haben, die Ware auch zu bezahlen. Das ist auch nicht fahrlässig geschehen, sondern vorsätzlich. Und getragene Schuhe sind nunmal nicht wieder verkäuflich. So ist dem Verkäufer der Schaden entstanden.
Ich beende die Diskussion hier, da ich keine Lust habe, irgendwelchen unbelehrbaren Laien Nachhilfe in Rechtskunde zu geben. Bei deiner Versicherung gibt es sicherlich genügend Juristen, die du fragen kannst (und dir das gleiche erzählen wie ich)
Das ist der Fakt des Bestellens ohne die Möglichkeit zu haben, die Ware auch zu bezahlen. Das ist auch nicht fahrlässig geschehen, sondern vorsätzlich
Das ist aber der Teil der Haftung, der auf den (nicht wirksamen) Kaufvertrag zurückzuführen ist.
Falls wirklich ein Anspruch aus §823 BGB hergeleitet werden sollte, dann ist es ja ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Dann müssen sich FS und Tochter ja auch keine großen Gedanken machen.
Wie sähe denn der Fall aus wenn die Tochter tatsächlich bezahlt und die Schuhe getragen hätte, aber Mutti im Nachhinein dem Kaufvertrag widerspricht, weil sie nichts davon wusste und mit dem Kauf nicht einverstanden ist? Müsste dann die Tochter auch Schadensersatz für die "beschädigten" Schuhe leisten?
Dann lass es mich doch nochmal zusammenfassen, dann sehen wir ja ob ich das verstanden habe oder nicht. Deine Einschätzung der Situation ist wie folgt:
- Das bloße Tragen der Schuhe und die damit verbundene minimale Abnutzung stellt eine fahrlässige, widerrechtliche Beschädigung der Schuhe gemäß §823 BGB dar.
- Die 14-Jährige ist sich dieses Umstandes bewusst.
Das ist es doch, oder nicht? Und das siehst du WIRKLICH so?
Lest euch meine Antwort durch. Es geht über die Deliktfähigkeit. Sie hat Zalando einen Schaden verursacht - wie er sich gestaltet ist egal - und hat diesen Schaden schuldhaft verursacht. Das hat auch nur mittelbar mit der mangelnden Geschäftsfahigkeit und dem schwebend unwirksamen Vertrag zu tun. Sie wusste, was sie tat, als sie bei der Bestellung falsche Personalangaben machte (hat sie zu 100 % gemacht, das sonst keine Bestellannahme erfolgen würde). Dieses Verhalten alleine begründet eine Schadenersatzpflicht der 14jährigen. Zalando macht nun den Schaden des Schuhwertes geltend, die nicht mehr verkauft werden können.
Wenn sie nicht zahlt, wird die 14jährige die nächsten 30 Jahre die Zahlungsverpflichtung mit sich rumschleppen und ab und zu Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen.
Ganz objektiv: das Mädchen hst einen Schaden verursacht, soll etwa Zalando auf dem Schaden sitzenbleiben. Das macht dann Schule bestell dir irgendwas, gib ein falsches Geburtsdatum an und wenn es Problem gibt, sind es nicht meine. Schon mancher Jugendlicher hat wegen solcher Sachen seine Zukunft verbaut. Von einer "Sachbeschädigung" kann übrigens keine Rede sein, das Tragen von Schuhen ist keine Sachbeschädigung. Die Schuhe haben für Zalando nur keinen Wert mehr.
Übrigens glaube ich nicht daran, dass die Haftpflichtversicherung bei rechtswidrigem Handeln zahlen wird.
Und was hat das bitte mit dem Thema zu tun? Um welche Straftat soll es hier gehen?
Mal wieder einer der gf Experten, die Straf- und Zivilrecht nicht auseinander halten können...