Verstorbener Vater Auto abmelden

5 Antworten

Der rechtliche Besitzer eines Fahrzeugs ist der, der den "Fahrzeugbrief" (nicht Schein) besitzt. Mit diesem solltest du das Fahrzeug eigentlich problemlos abmelden können. Hierzu benötigst du weiterhin die Nummernschilder und den Fahrzeugschein.

Alles weiter können dir die bei der Zulassungsstelle erklären. Es können ggf. noch ein paar Bearbeitungsgebühren (ich glaube ca. 20€) aufkommen, da Sie die Daten ändern und die Zulassungsplaketten von den Nummernschildern entfernen müssen.

ja stimmt was die anderen gesagt haben. brief schein alle schilder um die plaketten abmachen zu lassen und eine bevolmächtigung bzw. sterbeurkunde

Papiere und Schilder vorlegen, am besten mit Sterbeurkunde ...

Kann sein, dass die KFZ-Stelle einen Eigentumsnachweis verlangt (Erbschein o. Ä.).

Abmelden kannst Du es bei jeder Zulassungsstelle, dazu brauchst Du Schein und Brief.

Sterbeurkunde....


mafrmt00  17.01.2011, 17:01

Nicht nötig, der KFZ-Schein genügt als Besitz-Nachweis.

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