Auto abmelden und an Exporthändler verkaufen. Welche Papiere muss ich übergeben?
Ich melde das Auto heute online ab und verkaufe am Abend. Welche Unterlagen darf ich übergeben?
6 Antworten
Eigentlich nur Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sowie den letzten TÜV-Bericht und einen Schlüssel. Unbedingt muss ein schriftlicher Kaufvertrag in zwei Ausfertigungen für den Erwerber und für deine Unterlagen korrekt ausgefüllt werden, etwa nach ADAC-Vorlage, die du hier kostenlos laden und ausdrucken kannst, oder von Zweckform (gibt's im guten Schreibwarenfachgeschäft für wenig Geld). Stichwort Unfallfreiheit: Selbst wenn ein Unfall unwahrscheinlich ist, sollte man "unbekannt" angeben.
Alles andere muss nicht mitgegeben werden, mit Betriebsanleitung, Scheckheft usw. kann man im Ausland sowieso nix anfangen - das kann da keiner lesen.
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Schlüssel und das Fahrzeug.
Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Tüv Ausdruck und ggf. Betriebserlaubnis für Sonderausstattung, z.B. Alufelgen.
Wie rotesand schreibt, würde ich einen schriftlichen Kaufvertrag vom ADAC oder ähnlich verwenden.
Wenn Gebrauchtwagen ins Ausland gingen, habe ich zuvor den Wagen selbst abgemeldet und auf meinen privaten Stellplatz zur Abholung gestellt.
Einer Freundin ist es mal passiert, dass sie den Wagen angemeldet ins "Ausland" verkaufte, dieser dann ewig nicht abgemeldet wurde und noch einen Unfall hatte, zu dem sie dann Post bekam.
Wenn Du den Wagen also auf Privatfläche abgemeldet lagern kannst, ist das eine Option.
Zudem würde ich immer den Ausweis des Käufers fotografieren und die Daten mit dem Vertrag vergleichen.
Damit kenne ich mich nicht aus, hatte damals noch nicht die Möglichkeit, online anzumelden.
Einer Freundin ist es mal passiert, dass sie den Wagen angemeldet ins "Ausland" verkaufte, dieser dann ewig nicht abgemeldet wurde und noch einen Unfall hatte, zu dem sie dann Post bekam.
Einer meiner Freunde verschenkte vor zehn Jahren seinen weitestgehend schrottreifen Golf angemeldet ... der fuhr noch wochenlang rum, wurde laufend geblitzt und stand irgendwann ausgeschlachtet am Straßenrand. Gottseidank hatten sie einen Kauf-/Schenkungsvertrag mit korrekten Anschriften und Namen sowie der Uhrzeit der Fahrzeugübergabe abgeschlossen. Kann mich noch gut erinnern.
Den Fahrzeugbrief und wenn du hast die Abmeldebescheinigung.
Wichtig!!!
Mache unbedingt einen Kaufvertrag und bewahre ihn auf.
Sonst: Wenn der Wagen in 7 Jahren in Frankreich aus dem Hafenbecken geborgen wird BIST DU als letzter Besitzer DRAN!
Zulassungsbescheinigung I und II. Wenn der HU-Bericht noch Zeit bis zur nächsten HU läßt, kannst Du den auch mitgeben.
Was Du behältst: die Kennzeichenschilder.
Vertrag machen, siehe Antwort von StarLight.
Danke ich werde heute das Auto online anmelden und am Abend verkaufen. Passt das?