Verstößt kostenpflichtige Schülerbeförderung gegen das Recht auf Bildung?


01.06.2024, 13:29
nächstgelegenden Schule

Nächstgelegene natürlich :-)

 also nicht beim Busfahrer. Gab auch kein Abi.

Abo natürlich :-)

Nein, verstößt nicht gegen das Recht auf Bildung. 100%
Verstößt in manchen Fällen gegen das Recht auf Bildung. 0%
Verstößt gegen das Recht auf Bildung. 0%
Andere Meinung. 0%

10 Stimmen

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein, verstößt nicht gegen das Recht auf Bildung.

In den meisten Fällen können Kinder auch mit dem Rad fahren. Wo das nicht geht, gibt es Schülertickets, verbilligt. Und wer sich das nicht leisten kann, bekommt Zuschüsse.

Nein, verstößt nicht gegen das Recht auf Bildung.

Die kostete Pflicht geht vollständig in Ordnung. Nur die in der Vergangenheit und Gegenwart laufenden Streik der City-Bahn können die Bildung verhindern. Eine Schulpflicht ist unmöglich wenn man nicht hinkommt oder zurück.

Da komme ich mal mit den Worten: der Fußbus fährt immer.


Lenaelena  02.06.2024, 13:30

Wenn deine schule 12 km berg rauf is wird das kritisch

notting 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 13:32

Ich bin auch 15min in die Grundschule gelaufen, weil ich an der Grenze zwischen zwei Grundschulen gewohnt habe. Aber Fahrrad war da schon viel angenehmer. Die Realschule war noch etwas weiter weg, da durfte ich immer mit dem Rad hin.

notting

Jurafuchs  01.06.2024, 13:33
@notting

Ob Laufen jetzt so angenehm ist jeden Tag, sei mal dahingestellt. Aber es ist wohl bei einem Großteil der Schüler eine Option, das sollte man realistisch sagen.

notting 
Beitragsersteller
 01.06.2024, 13:34
@Jurafuchs

Grundschüler vllt., weiterführende Schulen eher nicht, vor allem wenn man nicht die Wahl hat, weil z. B. die einzige Realschule und Gymnasium der Stadt in einem Schulzentrum sind und das womögl. eher am Stadtrand ist. Anderswo ist das allg. Gymnasium weiter weg, sodass viele z. B. den Weg über die nähere Realschule und das nähere WG gehen.

notting