Versteuerung zwei Minijobs?

1 Antwort

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 538 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 538 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Melli120205 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 20:58

Rechnet man das Bruttogehalt der beiden Jobs für die Steuererklärung zusammen oder gibt man an, dass es sich um zwei unterschiedliche Jobs handelt?

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anTTraXX  30.07.2024, 21:02
@Melli120205

Minijobs die pauschal besteuert werden haben in der Steuererklärung nichts verloren.

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