versandkosten von Ebay?

3 Antworten

Die in Rechnung gestellten Versandkosten halte ich für unzulässig!

Die Rechtslage:

Es gibt in der gängigen Praxis eine wahre Vielzahl von Situationen, in denen sich Menschen auf Kosten anderer Menschen bereichern. Nicht selten wird die ungerechtfertigte Bereicherung für den benachteiligten Menschen erst dann auffällig, wenn sie bereits geschehen ist. In Deutschland hat der Gesetzgeber jedoch mit dem Bereicherungsrecht eine rechtliche Grundlage geschaffen, die eben jene ungerechtfertigten Bereicherungen rückgängig machen respektive umkehren soll.

Definition und Beispiele für ungerechtfertigte Bereicherung

Der Gesetzgeber in Deutschland definiert die ungerechtfertigte Bereicherung als einen Rechtserwerb, der seine Grundlage in einer unmittelbaren Verschiebung von Vermögen ohne einen Rechtsgrund zwischen mindestens zwei Personen hat. Sollte der Rechtsgrund bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen den beteiligten Personen gefehlt haben oder später wegfallen, so zieht dies rechtliche Konsequenzen nach sich und es ergeben sich aus dem Bereicherungsrecht (vgl. §§ 812 bis 822 BGB) Ansprüche.

Ein gutes Beispiel für die ungerechtfertigte Bereicherung stellt die Zahlung eines Geldbetrages von einer Person an die andere Person dar, obwohl es für diese Zahlung keinerlei vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gab. Die zahlende Person stand nicht in der Schuld des Zahlungsempfängers, sodass sich der Zahlungsempfänger ungerechtfertigt bereichert hat.

Ausführliche Informationen zur Rechtsprechung findest du hier:

https://www.ra-kotz.de/bereicherungsrecht-umgang-mit-ungerechtfertigter-bereicherung.htm

eBay Grundsatz: VersandbedingungenWas besagt der Grundsatz?

Verkäufer müssen Artikel innerhalb der in ihrem Angebot angegebenen Bearbeitungszeit über den vom Käufer bei der Kaufabwicklung ausgewählten Versandservice versenden. Sie müssen

  • die Kosten und die Geschwindigkeit der Lieferung prüfen, bevor sie einen Versandservice anbieten.
  • klar darstellen, wann der Artikel versendet wird.
  • Artikel innerhalb der im Angebot angegebenen Bearbeitungszeit versenden.
  • nur Versandkosten aufführen, die tatsächlich beim Verkäufer anfallen und sich auf die Kosten für Verpackung und Versand der versendeten Artikel beziehen:
  • Tatsächliche Kosten für den Versandservice,

Ausführliche Informationen zum eBay Grundsatz findest du hier:

https://www.ebay.de/help/policies/default/versandbedingungen?id=5035&srsltid=AfmBOoou6RdXagsuelE-wCRRssB2eaQQQMQ6meZhNlig999NjkmkKNsS

Meine persönliche Meinung ist:

Wer an einen anderen Forderungen stellt, muss diese selbstverständlich auch begründen.

Der Verkäufer hat das Recht, jeden Kaufvertrag separat abzuwickeln. Dies schließt jedoch auch den individuellen Versand mit ein.

Der Verkäufer kann jedoch nicht alle Artikel zusammen versenden und Leistungen in Rechnung stellen, die er nicht erbracht hat.

Tipp:

Anhand des Versand-Etiketts kannst du die verwendete Paket-Klasse, sowie die tatsächlichen Versandkosten bestimmen.

Du solltest den Verkäufer auffordern, dir die zu unrecht berechneten Versandkosten innerhalb einer gesetzten Frist von 10 Tagen zu erstatten.

Hierbei kannst du dich sowohl auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch auf die eBay Nutzungsbestimmungen berufen.

Tipp:

Häufig ist es einfach nur die Unwissenheit der Verkäufer. Sie wissen oft nicht, wie der Kombi-Versand mit Kombi-Rechnung funktioniert.

Du schreibst:

ich habe bei ebay von einem käufer 7 artikel gekauft und er hat mir pro artikel versandkosten abgezogen

Du hast vor dem Kauf den Preis zzgl. der Versandkosten gesehen und durch deine Bestellung akzeptiert - richtig?

Du hast ebenfalls einzeln die eBay Kauf-Bestätigung erhalten. Warum hast den Verkäufer nicht nach einem Kombi-Versand gefragt?

Tipp:

Schreibe den Verkäufer freundlich an und verlange die Erstattung der zu viel gezahlten Versandkosten.

Weniger ist mehr!

Schreib, was du schreiben musst und lass weg, was dich nicht weiter bringt.

Falls du Hilfe bei der Formulierung brauchst, melde dich gerne noch mal.

Reagiert der Verkäufer nicht, oder lehnt eine Erstattung der zu viel gezahlten Versandkosten ab, kannst du eBay um Hilfe bei der Klärung des Falls bitten.

eBay versucht zu vermitteln und kontaktiert den Verkäufer. Erfahrungsgemäß handeln die Verkäufer entsprechend der eBay-Empfehlung.

Ja, natürlich, das war doch ein Bestandteil eures Kaufvertrages. Bevor du deine Bestellung abschließt stehen die Kosten doch da und scheinst ja einverstanden gewesen zu sein


K3r44 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 22:24

naja deswegen hab ich ja auch kombiversand angemeldet sollte ja dann nicht so teuer sein

TinaPauli  13.09.2024, 08:20
@K3r44

Was heißt angemeldet? Hat denn der Verkäufer das angeboten?

Ich meine gelesen zu haben, dass du die Möglichkeit hast bei ebay einen Fall wegen „überzogener Versandkosten“ (oder so ähnlich) zu eröffnen. Schau doch mal nach.