Veröffentlichung von Hate mit Name und Profil der Verfasser?
Ich habe gelesen, dass es illegal ist "Hate" Nachrichten zu veröffentlichen, die in den sozialen Netzwerken (z. B. Instagram od Facebook) an Fremde geschickt werden. Selbst musste ich das zum Glück nicht erleben, aber ich habe jetzt schon ein paar mal gesehen, dass solche gescreenshotet und in Stories/Pinnwänden veröffentlicht wurden. Jedenfalls startet dann die Diskussion, dass das illegal sei und die Verfasser der Hate Nachrichten berufen sich dann gerne auf ihr Persönlichkeitsrecht.
Was haltet ihr davon? Auf mich wirkt es absurd, dass man fremde Menschen in den sozialen Medien ohne Not entwürdigenden kann und sich dann aufs Persönlichkeitsrecht beruft. Ich sehe da eine Täter-Opfer-Umkehr. Ich kann mir vorstellen, das viele Hater aufhören würden, wenn sie befürchten müssen, dass sie mit Usernamen und Profilbild wieder online stehen. Sie verstecken sich so gerne in der vermeintlichen Anonymität.
P. S.: Ich meine damit natürlich nicht Nachrichten mit persönlichen Inhalt oder auch normaler Kritik. Ich denke aber, dass die sehr leicht von entwürdigendem Hate abgrenzbar sind.
1 Antwort
Auf mich wirkt es absurd, dass man fremde Menschen in den sozialen Medien ohne Not entwürdigenden kann
Kann man nicht; das kann man ebenfalls anzeigen.
und sich dann aufs Persönlichkeitsrecht beruft
Und das ist eben ein RECHT. Jetzt mal im Ernst: wozu veröffentlicht man das? Den Täter wird es nicht interessieren, da er sowieso anonym ist. Das Einzige was passieren kann: der Hater bekommt auch Hate, und in diesem Fall würde sich dann Täter und Opfer im Kreis drehen.
Soweit ich weiß wird aber ein Unterschied gemacht, ob du den Chat privat deinen Freunden zeigst oder ob du ihn auf einer öffentlichen Seite veröffentlichst. Ja, die Täter sind anonym, aber Facebook rückt auch Informationen raus, wenn die Polizei, LKA, BKA oder sonstiges anfragt. Wobei sich häufig nicht die Mühe gemacht wird, da es sehr umständlich ist.
Ich sehe deinen Punkt, dass sich das gleiche dann auch gegen den Hater richten kann und sehe deinen Punkt, dass die Reaktionen darauf vielleicht nicht besser ausfallen.Aber man darf ja auch offline dritten sagen, wenn man direkt von einer identifizierbaren Person in dieser Form beleidigt wurde.
Zu deinem Punkt, dass der Geschädigte Anzeige erstatten kann: Du hast selbst eingeräumt, dass diese Täter anonym sind und das ist ja das Kernproblem bei polizeilichen Anzeigen in solchen Fällen, die die oft ins Leere laufen. Von daher interessiert sie das glaube ich weniger als eine Veröffentlichung ihrer Nachrichten.
Ich kann mir vorstellen, dass die Hater vorsichtiger sind, wenn zumindest ihre digitale Identität in Profilen oder Accounts bekannt ist bzw bekannt werden kann.