Vermieter will Schimmel überstreichen - ist das okay?

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10 Antworten

Ist die Fläche, wie sie jetzt ist denn mit Schimmelex oder  Schimmelgrund behandelt ?

Übrigens ...bei den kleinen Fenstern hab ich leise Zweifel, das der Schimmel nur wegen eines Wasserschadens kam..(wann war der denn ?)

Normalerweise bleiben nur Wasserflecken zurück aber kein Schwarzschimmel.

Einen Lüfter hast Du auch nicht - oder ?

Wenn der Schimmel nun beseitigt wird und mit einer Spezialfarbe überstrichen wird, wirst Du trotzdem fleissig lüften müssen....

...aber vlt kommt der Schimmel trotzdem wieder durch...


monna381 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 20:04

Ich habe eben selbst Schimmelspray aus dem DM drauf gesprüht, der wirkt noch ein ... ^^

Der Wasserschaden war vor Monaten, wurde erst nicht bemerkt, dann kamen langsam Flecken etc. und es dauerte Monate, bis dieser behoben werden konnte, da der Nachbar sich weigerte, Handwerker rein zu lassen. Im Januar wurde wohl alles gemacht über mir und seitdem soll es trocknen.

Ich wohne hier erst seit Juli und die Flecken traten schon ab September auf, danach wurde es immer schlimmer...

Ich habe eine Lüftung im Bad, die bringt aber glaube ich nicht viel und sonst lüfte ich 2-3x am Tag für 5-10min, stoßlüften... Meistens nur morgens und abends bzw. nach dem duschen erneut, weil ich sonst nicht da bin.

Von Schimmelbeseitigung spricht ja niemand. Es soll wohl nur wieder weiß übergestrichen werden, von einer Spezialfarbe weiß ich auch nichts...

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BigBen38  29.03.2016, 20:15
@monna381

Klingt fast, als würde es regelmäßig nur überstrichen werden...

Trotz des Wasserschadens ....frag mich eh was das gewesen sein soll.

Ein Wasserrohrbuch kann ja nicht Monatelang so bleiben...

Und eine Überschwemmung wegen eines Waschmaschinendefekts würde ja vom oberen Mieter rasch bemerkt werden und zumindest sein Bereich getrocknet werden.

Aber ok. 
Tatsache ist, das der Schimmel weg muss, bevor da gestrichen wird, sonst kommt er wieder.

Schau Dir mal den Technoline WS 9420 an, kostet ca 18€

Der soll bei Schimmelbelastung warnen.

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monna381 
Beitragsersteller
 29.03.2016, 21:56
@BigBen38

Mir wurde erzählt, in den Kacheln des Mieters über mir waren wohl Risse... also in der Dusche und dadurch ist dann immer langsam das Wasser gesickert. Er selbst hat es nicht bemerkt und es wurde erst nachgeforscht, als sich bei mir Wasserflecken gebildet hatten.

Und dann hat er monatelang nicht die Handwerker reingelassen, bis man ihm mit dem Anwalt drohte, deswegen hat sich das ziemlich lange hingezogen...

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wenn nur der Wasserschaden Ursache für den Schimmel war, dann ist es nicht so schlimm. Es wird bald trocknen, dann ist es mit dem Schimmel auch vorbei.

In sollchen Fälen übernimt Arge Miterbundkosten.Für Anwald mus man bei Gericht Becheimigung holen .Um zu klagen muss man in Deutschland keine Geld haben.Das läuft dann über"Armenrechte".

Schimmel in deinem Fall zu überstreichen reicht in gar keinen Fall.Das kommt wieder.Eigentlich wird das nur versteckt.Das ist Gesundheit schädlich.Mein Freund ist wegen Schimmel durch Lungen krebs gestorben.Ich werde dir empfehlen zum Anwalt zu gehen und Experten beauftragt der deine Wohnung prüft er sagt dann auch welche Maßnahmen in deinem Fall notwendig sind.Bei kostet kannst du dich an Arge wenden.Eigentlich sollte das deine Vermieter übernehme.Kann dann zurück von ihm fördern.Du sollst auch deine Lunge bei Spezialisten nach Simmelsporen testen.

Leider kann es dabei auch raus kommen das deine Wohnung Unbewohnbar erklärt werden kann.Dann musst du in besten Fall mit einem Notunterkunft in Hotel von Wohnungsamt vorlieb nehmen.In Großer Städten ist das Standard.Deine Sachen die nicht mit Schimmel gefallen sind,werden eingelagert.Kosten trägst du dann selbst.Aber kannst von Vermieter zurück verlangen.

Wenn deine Vermieter dei Vernünftige Renovierung nicht mit machen möchte.Suche besser was anderes.Das alles verlangt lange Atem.

Viel Glück 🍀.

Normal muss bei wiederholten Schimmelbefall, der nicht nur oberflächlich ist, richtig sarniert werden. Das heißt die tapete, Farbe sowie der putz müssen komplett bis zur Betondecke entfernt werden da die sporen sich gerade an den offenporigen Untergründe haften. Dann würde man es isolieren, neu anputzen, trocknen lassen anschließend grundieren damit der nächste Anstrich haftet und dann beliebig streichen. Ich würde dann auf silikatbasis arbeiten das ist Diffusionsoffener und bietet kein Nährboden für Schimmel. Alternativ waschbeständige dispersion mit n fungiziden Zusatz. 

Leider pfuschen viele Maler und isolieren nur und streichen es dann über. Liegt daran dass oftmals die Vermieter vorab drohen keine großen Kosten zu verursachen. Ich kenne einige Geschichten darüber was da so getrieben wird. Ich glaube rein rechtlich gesehen hast du keine Chance, denn der Vermieter hat seine Sorgfaltpflicht durch ein verifiziertes unternehmen geleistet. Da muss erst wieder etwas passieren.

An deiner Stelle würde ich es drin Vermieter zeigen und ggf selbst machen wenn die Materialien gestellt werden. Wenn nicht dann auch dir eine andere Wohnung, Schimmel ist sehr gefährlich für dich!

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieser Schimmel wiederkommt, wenn er einfach überstrichen wird, auch Anti-Schimmelfarbe reicht nicht. Die Stellen müssen mit einem Desinfektionsmittel (Schimmel-Ex von Mellerud o. ä.) gründlich gereinigt werden, das Zeug muss trocknen, dann kommt eine Grundierung drauf, die eine Anti-Schimmel-Komponente hat (im Baumarkt lesen, hab vergessen, wie das hieß), dann, wenn die trocken ist, kommt  eine Nassraum-Farbe drüber. Wir haben jetzt schon 12 Jahre Ruhe. 


Stadtreinigung  29.03.2016, 20:01

der medizinsche Dienst ist meistens im Landkreis angesiedelt,der stellt dann fest was für Schimmelpilzsporen in der Wohnung sind und wie gefährlich diese sind,der kann auch den Vermieter Auflagen erteilen sich darum zu kümmern ggf. dir auch eine andere Wohnung besorgen

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pharao1961  30.03.2016, 08:18
@Stadtreinigung

Die interessiert Einzelfälle meist einen Dreck. Die gehen erst bei, wenn es sich um Schulen, öffentliche Einrichtungen usw. handelt.

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Onki73  30.03.2016, 15:14
@pharao1961

Bring es doch auf den Punkt: Er ist als öffentliche Einrichtung (Amt) für öffentliche Einrichtungen, bzw. Einrichtungen mit öffentlichem Charakter zuständig. Private Angelegenheiten (z.B. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter) müssen auf dem zivilen Rechtsweg ausgetragen werden.

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