Vermieter Verbietet katze?
Hallo ich habe eine Frage.
Wir wohnen in einer Mietwohnung seid 7Jahren und wollten uns eine Katze anschaffen und im Mietvertrag stand man soll den Vermieter fragen aber es wird in der Regel nicht Verboten , also rief ich heute den Vermieter an und fragte , der Vermieter sagte aber Nein und der Grund war das Katzen anscheinend stinken sollen.
Ist das Erlaubt ohne eine richtige Aussage?
3 Antworten
An deiner Stelle würde ich das einfach akzeptieren und mich nicht mit dem Vermieter anlegen.
Generell darf er das halten von üblichen Haustieren nicht verbieten, außer es wird (soweit ich weiß) das Haustier, welches verboten wird, im Mietvertrag erwähnt.
Also ein generelles verbot für Haustiere ist nicht zulässig, er darf aber Hunde und Katzen verbieten.
Wenn er schreibt „Haustiere verboten“ ist das nicht zulässig.
Wenn er schreibt „Katzen- und Hundehaltung verboten“ ist das zulässig.
(korrigiert mich wenn ich mich irre)
Kleintiere wie Hamster & Co. Sind von der Regelung sowieso ausgenommen, die sind immer zugelassen.
Exotische Tiere können grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Bei uns ist das so:
Hunde & Katzen sind erlaubt, solange sich andere Anwohner nicht gestört fühlen.
Macht der Hund Probleme, gibts Abmahnungen.
Dann sind die auch zulässig, solange die Haltung passt und es keine Lärmbelästigung gibt.
Man sollte aber auch den Vermieter verstehen. Die haben oftmals schlechte Erfahrungen gemacht und wollen deshalb keine Tiere.
Der Vermieter hat keine gemäß Mietvertrag erforderliche Erlaubnis zur Katzenhaltung erteilt; damit müssen Sie leben.
Der Vermieter darf keine Katzen verbieten, außer es steht im Mietvertrag ein ausdrückliches Verbot der KATZENhaltung. Gemäß BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06 darf eine Tierhaltung pauschal nicht verboten werden. Außerdem zählen Katzen mittlerweile zu den Kleintieren und Kleintiere dürfen EGAL welche Klausel im MV steht, nicht verboten werden.
Hast Du irgendwo eine Quelle dazu, dass Katzen inzwischen zu den Kleintieren gezählt werden? Im Internet hab ich dazu nichts gefunden.
Wie sähe denn die Sachlage aus, wenn der Vermieter einen wirklich triftigen Grund für das Verbot hat, z.B. wenn eine Allergie bei einem anderen Mieter im Haus bekannt ist?
siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Kleintier
Ich gehe davon aus, dass man sich im Grenzfall über den Begriff Kleintier streiten kann. Auch nicht alle Katzen dürften als Kleintiere zählen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es erlaubt wäre einen Luchs (das ist eine Katze) in einer Mietwohnung zu halten.
Ja aber ich finde es unnötig da im Mietvertrag steht das der Vermieter es nur Verbietet wenn es einen WICHTIGEN Grund dafür gibt. Wie zb Falsche Haltung und Lärmbelastung.