Verjährter Mietrückstand als kündigungsgrund?

8 Antworten

Die Verjährung dürfte hier nur eine untergeordnete Rolle spielen. Eine Forderung verjährt nämlich nur dann, wenn man sich auch auf Verjährung beruft. Dies ist bislang scheinbar noch nicht geschehen. Abgesehen davon erlischt eine verjährte Forderung nicht. Sie ist lediglich nicht durchsetzbar. Zudem ist - wie AnglerAut bereits aufgezeigt hat - ohnehin fraglich, ob die Forderung insoweit überhaupt verjährt ist.

Dennoch dürfte die außerordentliche Kündigung nicht wirksam sein, da die zugrundeliegende Mietforderung schon so alt ist. Die außerordentliche fristlose Kündigung setzt nämlich einen wichtigen Grund voraus (§ 569 Abs. 1 BGB). Ich würde hier argumentieren, dass der wichtige Grund schon gar nicht mehr vorliegen kann, da die zugrundeliegende Forderung schon so alt ist. Jedenfalls darf der Vermieter sich auf diesen Grund nicht mehr berufen (§ 242 BGB).

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte dein Onkel jedoch einfach so schnell wie möglich die Mietforderung bezahlen. Dann wird die Kündigung automatisch unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB). Dies gilt nur dann nicht, wenn deinem Onkel in den letzten zwei Jahren schon einmal wegen nicht gezahlter Miete gekündigt worden ist.


Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 12:05

Ok danke für die Antwort

Naja wie es aussieht ist es doch nicht verjährt da man explizit bei der Überweisung hin schreiben soll für welchen Monat die Miete ist sonst hat der Vermieter wohl Spielraum

Bei der Überweisung steht halt nur Miete +Nk das Datum und das Valutadatum (also nicht Januar Miete oder Februar Miete)

Werde ihm trotzdem mal die Sachen ausrichten

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Angeben kann er die, Erfolg wird er nicht haben.

Die Mietrückstände sind wahrscheinlich nicht verjährt.

wenn er Jan-März 2015 ausgelassen hat, dann wird die April Miete als die vom Januar gewertet, die vom Mai als Februar usw.

Entsprechend ist er die 3 aktuellen Mieten im Rückstand und kann gekündigt werden.


Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 09:53

Das verwirrt mich jetzt ich weiß halt egal ob Januar oder November es wird immer mit 31.12 des Jahres gezählt

Bedeutet in seinem Fall 31.12.15 bis 31.12.18

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AnglerAut  03.05.2021, 10:18
@Asura176

Ich meine, wenn A die Januar Miete nicht bezahlt, aber die vom Februar schon, dass A dann nicht mehr die Januar-Miete schuldet, sondern die Februarmiete, weil alte Schulden zuerst bezahlt werden. Damit würde A dann im Jahr 2021 die aktuelle Miete Schulden und nicht die Miete aus 2015. dann wäre eine Verjährung nicht mehr gegeben.

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anitari  03.05.2021, 10:20
@Asura176

Wenn die/der FS bei den Mietzahlungen nicht angegeben hat für welchen Monat und Jahr die sind kann der VM die Zahlungen mit der ältesten Forderung verrechnen. So das jetzt, aktuell 2 oder 3 MM offen sind.

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Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 10:28
@anitari

Ah OK ich weiß jetzt was ihr meint

Muss mal nachgefragen ob die Monate angegeben werden

Ich weiß nur das es über einen Dauerauftrag über die Bank geht

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albatros  03.05.2021, 10:56
@Asura176

Schau auf den Kontoauszügen nach, dort könnte/müsste das Zahlungsziel stehen. Wenn nicht, ist es tatsächlich so wie Asura schreibt. Getilgt wird immer die älteste Forderung. Das sich der Vermieter hier 5 Jahre Zeit gelassen hat, ist allerdings sehr merkwürdig.

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Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 11:05
@AnglerAut

Ok habe mal ein Bild hier von seinem Kontoauszug dort steht halt das Datum der Überweisung , Miete +NK

Und etwas rechts steht halt wert: das selbe Datum an dem es überwiesen wird

Ich hoffe mal das "wert: " ist das was ihr meint wenn nicht ist es halt blöd für ihn

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albatros  03.05.2021, 11:06
@Asura176

Gab es in 15 (noch) keinen Dauerauftrag? Wenn doch, warum wurde der nicht bedient und dadurch Mietschulden entstanden?

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AnglerAut  03.05.2021, 11:07
@Asura176

Dann sind meiner Einschätzung nach die Mietschulden nicht verjährt.

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Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 11:14
@AnglerAut

Oh ok werde ich ihn dann mal ausrichten

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albatros  03.05.2021, 11:15
@Asura176

In meinem Kontoauszug wird das Zahlungsziel nicht angegeben, lediglich das Datum der Überweisung und der Zahlungsgrund.

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Hat der Vermieter damals einen Titel über diese Schulden erwirkt?

Wenn nicht, verjähren diese Schulden nach 3 Jahren.

Wenn ja, kann der Gerichtsvollzieher nach 30 Jahren noch klingeln.


Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 09:53

Was meinst du jetzt mit einem Titel wenn ich fragen darf ?

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DaKaBo  03.05.2021, 10:02
@Asura176

Google mal Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid. Ist sowas zugestellt worden? Sowas kommt übrigens in einem gelben Umschlag mit dokumentierter Zustellung.

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Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 10:08
@DaKaBo

Ah OK hab mal nachgefragt

Nein er hat sowas nicht erhalten das einzige was der Vermieter gemacht war mündlich mit nem Anwalt gedroht

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DaKaBo  03.05.2021, 10:26
@Asura176

Dann klingt es eher nach 'nem Vermieter, der nur droht und nichts in die Wege leitet.

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Asura176 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 10:34
@DaKaBo

Naja bis jetzt

Aber habe jetzt mitbekommen das die Schulden nicht verjähren wenn bei der Überweisung nicht explizit steht welche Monats Miete gezahlt wird

Hoffe mal das er bzw. die Bank das die Monate angegeben hat

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Bitte das Kündigungsschreiben als Kopie hier einstellen. Dann wird sich zeigen, ob die Kündigung rechtlich durchsetzbar ist.