Verjährter Mietrückstand als kündigungsgrund?
Hi
Es geht hier um meinen Onkel wie es aussieht hatte er 2015 2/3 Monate keine Miete gezahlt (keine Ahnung warum aber ist jetzt mir egal)
Wie ich mitbekommen habe verjähren die Schulden nach 3 Jahren bedeutet der Vermieter hätte bis Ende 2018 Zeit gehabt das Geld zu verlangen.
Aber jetzt würde der Vermieter den Mietvertrag kündigen bis dato gab's wohl keine großen Probleme aber als Grund nennt er die mietrückstände aus dem Jahre 2015
Kann der Vermieter die verjährten mietrückstände als Grund angeben?
Achso und der Vermieter verlangt ein Teil der mietrückstände bei der Kündigung zurück
Ist es möglich obwohl sie verjährt sind ?
8 Antworten
Die Verjährung dürfte hier nur eine untergeordnete Rolle spielen. Eine Forderung verjährt nämlich nur dann, wenn man sich auch auf Verjährung beruft. Dies ist bislang scheinbar noch nicht geschehen. Abgesehen davon erlischt eine verjährte Forderung nicht. Sie ist lediglich nicht durchsetzbar. Zudem ist - wie AnglerAut bereits aufgezeigt hat - ohnehin fraglich, ob die Forderung insoweit überhaupt verjährt ist.
Dennoch dürfte die außerordentliche Kündigung nicht wirksam sein, da die zugrundeliegende Mietforderung schon so alt ist. Die außerordentliche fristlose Kündigung setzt nämlich einen wichtigen Grund voraus (§ 569 Abs. 1 BGB). Ich würde hier argumentieren, dass der wichtige Grund schon gar nicht mehr vorliegen kann, da die zugrundeliegende Forderung schon so alt ist. Jedenfalls darf der Vermieter sich auf diesen Grund nicht mehr berufen (§ 242 BGB).
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte dein Onkel jedoch einfach so schnell wie möglich die Mietforderung bezahlen. Dann wird die Kündigung automatisch unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 S. 1 BGB). Dies gilt nur dann nicht, wenn deinem Onkel in den letzten zwei Jahren schon einmal wegen nicht gezahlter Miete gekündigt worden ist.
Ok danke für die Antwort
Naja wie es aussieht ist es doch nicht verjährt da man explizit bei der Überweisung hin schreiben soll für welchen Monat die Miete ist sonst hat der Vermieter wohl Spielraum
Bei der Überweisung steht halt nur Miete +Nk das Datum und das Valutadatum (also nicht Januar Miete oder Februar Miete)
Werde ihm trotzdem mal die Sachen ausrichten
Angeben kann er die, Erfolg wird er nicht haben.
Die Mietrückstände sind wahrscheinlich nicht verjährt.
wenn er Jan-März 2015 ausgelassen hat, dann wird die April Miete als die vom Januar gewertet, die vom Mai als Februar usw.
Entsprechend ist er die 3 aktuellen Mieten im Rückstand und kann gekündigt werden.
Ich meine, wenn A die Januar Miete nicht bezahlt, aber die vom Februar schon, dass A dann nicht mehr die Januar-Miete schuldet, sondern die Februarmiete, weil alte Schulden zuerst bezahlt werden. Damit würde A dann im Jahr 2021 die aktuelle Miete Schulden und nicht die Miete aus 2015. dann wäre eine Verjährung nicht mehr gegeben.
Ok habe mal ein Bild hier von seinem Kontoauszug dort steht halt das Datum der Überweisung , Miete +NK
Und etwas rechts steht halt wert: das selbe Datum an dem es überwiesen wird
Ich hoffe mal das "wert: " ist das was ihr meint wenn nicht ist es halt blöd für ihn
Hat der Vermieter damals einen Titel über diese Schulden erwirkt?
Wenn nicht, verjähren diese Schulden nach 3 Jahren.
Wenn ja, kann der Gerichtsvollzieher nach 30 Jahren noch klingeln.
Was meinst du jetzt mit einem Titel wenn ich fragen darf ?
Bitte das Kündigungsschreiben als Kopie hier einstellen. Dann wird sich zeigen, ob die Kündigung rechtlich durchsetzbar ist.
Das verwirrt mich jetzt ich weiß halt egal ob Januar oder November es wird immer mit 31.12 des Jahres gezählt
Bedeutet in seinem Fall 31.12.15 bis 31.12.18