Vermieter hat sich angekündigt. Darf ich innerhalb meiner wohnung den besuch aufzeichnen?

12 Antworten

Bitte dramatisiere nicht die Beschwerden der Nachbarn. Keine dieser Meldungen an den Vermieter ist geeignet eine Abmahnung von Wert auszulösen. Dazu brachst du keine Tonaufnahme um das Gespräch mit dem Vermieter aufzuzeichnen.

Dennoch solltest du die Vorfälle aus deiner Sicht aufschreiben und dem Vermieter davon Mitteilung machen.

Persönlichkeitsrechte müssen gewahrt bleiben, deshalb vorher fragen. Die Frage die im Raume schwebt: Wozu ??? Deine Schilderung zeigt auch auf, dass Du kein einfacher Zeitgenosse bist. Die nächste Frage die unter den Fingernägeln brennt: Warum beschwerrt ihr Euch nicht über eure Nachbarn??


Bumsfrikadelle 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 08:13

soll ich den kindergarten jetzt auch mitmachen? den vermieter alle 2-3 tage anrufen und sagen das es sich nach 22uhr dort oben anhört als ob elefanten durch die savanne laufen? wieso soll ich sowas tun? ich bin eher der typ nachbarschaftsfrieden. wenn du wüsstest was mich an welchen nachbarn stört, aber das nehme ich hin weil es eben nicht konstant ist. hin und wieder wird eben akzeptiert von uns

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luibrand  26.12.2021, 08:19
@Bumsfrikadelle

Du sollst Dich nicht rechtfertigen, sondern Dein Verhalten begründen. Manchmal ist es nötig, den Kindergarten-Spiegel vorzuhalten, damit Ruhe einkehrt, sonst besteht die gefahr, so nachtragend wie Du zu werden.

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Bumsfrikadelle 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 08:24
@luibrand

und zum thema kindergarten spiegel, wir haben es anders gemacht. wir haben nur noch für den sohn pakete angenommen, für die nicht. ende vom lied, der vater stand unten und hat gefordert das wir für den sohn auch keine pakete annehmen ;)

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Wenn der Vermieter zustimmt, dann darfst du das Treffen durchaus aufzeichnen. Jedoch sehe ich da wieder das Problem, das es Einfluss auf den Gesprächsverlauf nehmen könnte.

Ich würde lieber noch eine Vertrauensperson als Zeugen mit ins Boot holen.

Gruß


Bumsfrikadelle 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 08:16

das mit der vertrauensperson ist ne gute idee, danke

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Filmen darfst du nur mit der Zustimmung des Vermieters und diese wird er zu Recht verweigern! Du kannst bitten, dass ihr über den Besuch und das Ergebnis ein Protokoll anfertigt, dass ihr dann beide unterschreibt.

Nebenbei:

Man muß dem Kind nach 22:00 Uhr keinen Löffel geben oder mit Verstärker singen lassen!


Bumsfrikadelle 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 09:15

das alles fand weit vor der nachtruhe statt. bitte beitrag richtig lesen ;) 19:30 steht dabei

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Still  26.12.2021, 09:17
@Bumsfrikadelle

Ja und? Gesetzlich betrachtet darf überhaupt kein (störendes) Geräusch deine 4 Wände verlassen.

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Mit seiner Einverständnis darfst du aufzeichnen..

es ist gut, wenn der Vermieter sieht, dass ihr ein besonderes Kind habt, denn dann kann er mit den Beschwerden auch anders umgehen… Kinder machen manchmal Krach und das ist vollkommen normal.

ein sachliches Gespräch mit dem Vermieter kann euch also nur helfen


Bumsfrikadelle 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 08:17

ich denke auch das sich beim gespräch so einiges aufklären wird aber vorsicht ist die mutter der porzelankiste. da ich weiss das mündlich getroffene aussagen keinen bestand haben heutzutage möchte ich mich nur absichern ;)

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