Vermieter hat eigenbedarfkündigunggesendet?
Frage kündigung durch Vermieter wegen Eigenbedarf. Nun schreibt er heutemorgen er möchte die Küche ausmessen. Ob wir da sind. Haben aber anwältin eingeschaltet u wiederspruch eingelegt. Vermieter läßt sich aber nicht darauf ein u schreibt jetzt der Termin rückt näher er möchte gerne in die Wohnung um Küche auszumessen. Müssen wir ihn reinlassen? Ich hab ihm zurück geschrieben gar nicht nur noch per anwältin schreiben. Habe anwältin angerufen u gesagt das er in die Wohnung möchte. Gehilfin in der Anwaltskanzlei sagte nein u wir sollen warten was die anwältin uns schreibt da sie nicht gerade da ist. Lg
3 Antworten
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Mess die Küche für Ihn aus und fertig.
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Mess die Küche für Ihn aus und fertig.
Haftungsfalle! Wenn etwas nicht passt wird derjenige, der das Aufmaß bestimmt hat in Anspruch genommen.
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Eigenbedarfskündigungen unterliegen vielen Formalien, daher ist es gut, dass Ihr einen Anwalt zur Prüfung eingeschaltet habt.
Zum Küche ausmessen müsst Ihr den Vermieter nicht in die Wohnung lassen
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Ok ja danke er hat außerdem die Pläne für die wohnung
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Wichtig ist, ob der Verwandte, der in die Wohnung soll, nahe genug verwandt ist, damit die Eigenbedarfskündigung rechtens ist. Nur sehr nahe Verwandte fallen darunter. Kinder und Eltern zum Beispiel.
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Ja aber die tochter wohnt jetzt bei ihren eltern in der einliegerwohnung. Zusammen mit der Schwester. Wir haben beide ärztliche atteste vorzuweisen. Ich bin 2022 an Krebs erkrankt. Und bin in Therapie u mein mann ist lungenkrank. Haben atteste der anwältin längst gesendet. Lassen es jetzt darauf ankommen.Anwältin sagt selbst wenn er räumungsklage macht zieht sich das ganze. Sind auf Suche aber seither erfolglos u härtefall 547 phargraph wurde wiederspruch eingelegt
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Es steht im anwaltsschreiben des vermieters das die Wohnung für die tochter gebraucht wird da sie sich getrennt hat von ihrem freund
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Da sie gerade zusammen mit ihrer Schwester in der einliegerwohnung ihrer Eltern lebt und im Partyraum schläft u es dort nicht machbar ist länger zu nächtigen u es durch die voltaikanlage auch zu laut sei für sie weiterhin dort zu leben u die Heizungen nicht ordentlich gingen
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Das ist schon ein trifftiger Grund für eine Eigenbedarfskündigung. Ob der Härtefall bei euch greift, ist fraglich.
Wo steht denn in der Frage das für einen Verwandten wegen Eigenbedarf gekündigt wurde?