Vermieter droht meinen Hund zu erschießen?

Familiengerd  20.07.2024, 18:56

Besitzt Dein Vermieter denn überhaupt eine Schusswaffe?

Und wieso hat er einen Schlüssel zu Deiner Wohnung?

mara04 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:01

Ich denke schon, dass er eine Besitzt.

Und das war von Anfang an so, ist meine Erste Wohnung deshalb weiß ich garnicht ob das erlaubt ist.

Rechtswegen  20.07.2024, 19:30

hallo? warum antwortest du nicht auf nachfragen du willst doch auch antworten. dann mach doch auch umgekehrt

mara04 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:02

Es tut mir Leid ich hatte ein paar Sachen zu tun. 🙉

9 Antworten

Es wäre in diesem Fall Notstand. Notwehr kann es nicht sein, da ein Tier keinen rechtswidrigen Angriff begehen kann. Und ja, auch die Verwendung einer Schusswaffe kann gerechtfertigt sein, wenn man von einem Tier angegriffen wird. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Rechtswegen  20.07.2024, 18:50

mara04 hat dann aber ebenfalls notwehr

0
BeviBaby  20.07.2024, 19:17
@Rechtswegen

Nicht wenn der Vermieter im Rahmen des Notstandes handelt. Dann handelt es sich um einen Angriff, aber nicht um einen rechtswidrigen Angriff, weil wir über den Defensivnotstand bei der Rechtswidrigkeit des Angriffs gegen den Hund rausfliegen.

Also keine Notwehrlage.

0
SuperKuhnibert4  20.07.2024, 19:18
@BeviBaby

Es ist kein "Angriff auf den Hund", sondern die Reaktion eines Angriffs des Hundes auf einen Menschen. Das sollte man nicht verwechseln.

0
Rechtswegen  20.07.2024, 19:20
@BeviBaby

Aber der vermieter bricht in die Wohnung ein also darf mara04 auch gegen den vermieter Notwehr machen und der Vermieter ist selbst auch ein bisschen schuld

0
BeviBaby  20.07.2024, 19:23
@SuperKuhnibert4

Ich kann mich irren... aber würden wir die Notwehr durchprüfen hätten wir hier eine drohende Verletzung (der möchte das Tier erschießen) durch menschliches Verhalten (selbsterklärend, denke ich) eines geschützen Rechtsguts der Mara04 (Eigentum Hund).
Also einen Angriff.

Unterschied ist, wie gesagt, dass wir bei der Rechtswidrigkeit rausfliegen.

0
BeviBaby  20.07.2024, 19:26
@Rechtswegen

In der Antwort wird auf einen 'Angriff des Hundes' abgestellt und die Situation entsprechend.

Wo der stattfindet spielte hier soweit für mich ersichtlich nicht genau bezeichnet... dass der Vermieter EVENTUELL in die Wohnung eindringen KÖNNTE (ein Einbruch bzw. Einbrechen ist es nebenbei nicht) war in der Antwort jetzt nicht eindeutig festgehalten.

0
Rechtswegen  20.07.2024, 19:27
@BeviBaby

klar alles spekuliation das stimmt, es ist ja noch nichts passiert? 🤷 darum fragt er ja auch

wenn man spekuliert dass der hund einfach so angreift darf man auch spekulieren dass der Vermieter einfach einbricht, schließlich hat er das ja ausdrücklich in der Frage angesprochen1

0
Rechtswegen  20.07.2024, 19:29
@BeviBaby

"(Um es direkt zu sagen, habe ich angst er würde die tür aufmachen, um einen Grund zu haben, meinen Schatz zu erschießen.)"

0
atm77  20.07.2024, 18:48

Trotzdem verliert er seine Zuverlässigkeit wenn er die Waffe ohne Erlaubnis führt.

2
SuperKuhnibert4  20.07.2024, 18:54
@atm77

Er führt sie nicht, da er sich auf seinem Privatgrundstück befindet.

3
mondfaenger  20.07.2024, 18:54
@atm77

Darum geht es doch hier gar nicht und es war im Beitrag auch gar keine Rede davon.

0
SuperKuhnibert4  20.07.2024, 19:00
@mondfaenger

Eben. Ich darf auf meinem Privatgrundstück meine geladene (!) Schusswaffe tragen, zumindest theoretisch. Mit Druckluft- und Schreckschusswaffen sogar schießen.

3

Vielleicht solltest Du umziehen und Dir einen hundefreundlichen Vermieter suchen.

Du kannst die Sache der Polizei melden, welche überprüfen kann, ob der Vermieter eine Waffe legal besitzen darf.

Im Zweifelsfall nutzt das meiner Meinung nach jedoch auch nicht viel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

1.) Tausch sofort das Schloss (bzw. den Einstecktzylinder) aus! Dein Vermieter hat sich anzumelden wenn er in die Wohnung will.

2.) Wenn er deinen Hund erschießt, kommt er in Teufels Küche, selbst wenn er sich verteidigt hat. Ironischerweise noch mehr, wenn er die Waffe legal besitzt.


mara04 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:06

Darf ich denn das Schloss einfach so tauschen?

0
atm77  20.07.2024, 21:08
@mara04

Ja, das darfst du.

Du musst lediglich beim Auszug wieder das alte Schloss einbauen.

2
mondfaenger  20.07.2024, 18:49

Unsinn! Wenn er sich gegen den Hund verteidigt, kommt er keineswegs in Teufels Küche!

4
atm77  20.07.2024, 18:52
@mondfaenger

Doch.

Wenn er die Waffe ohne Erlaubnis (und die bekommt praktisch niemand) führt, dann verliert er seine Zuverlässigkeit und damit seine Waffenrechtlichen Erlaubnisse (sprich: seine WBK).

Er muss dann alle Waffen abgeben.

0
mondfaenger  20.07.2024, 18:53
@atm77

Du vermutest hier wieder mal Sachen, von denen hier gar keine Rede ist.

4
atm77  20.07.2024, 18:58
@mondfaenger

Dass der Typ keinen Waffenschein hat ist eine sehr wahrscheinliche Annahme.

Wie gesagt: den zu bekommen ist nahezu unmöglich.

0
wiki01  20.07.2024, 19:15
@atm77

Auf meinem eigenen Grundstück darf ich meine Schusswaffe, die ich legal besitze, feuerbereit führen, ohne dass es dafür einen Waffenschein braucht m

2

Der Vermieter hat einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Das geht ja mal gar nicht! Sofort das Schloss austauschen.

Mal abgesehen davon, dass dein Vermieter in seinem eingefriedeten Besitztum eine legale schussbereite Waffe tragen darf, würde ich die Drohung, deinen Hund zu erschießen, der Polizei zur Kenntnis bringen. Dann wird geprüft, ob er legaler Waffenbesitzer ist. Wenn nicht, sind polizeiliche Maßnahmen gegen ihn möglich, die ihm nicht gefallen werden. Selbst bei legalem Waffenbesitz könnte seine Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden.

Dass er im Besitz eines Waffenscheines ist, wage ich zu bezweifeln, hat aber mit legalem Waffenbesitz nichts zu tun.

Einfach diese Äusserung der Polizei melden! - anscheinend bestehen Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung, wenn jemand sowas raushaut. Damit ist er schon mal in den Akten der Polizei, falls was sein sollte!

Und natürlich wechselt man sein Schloß gegen sein Eigenes und beim Auszug wieder zurück - geht ja gar nicht dass Dritte einen Schlüssel haben!


mara04 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 21:07

Dann würde ich mir meinen Vermieter ja zum Feind machen. 🫣

0
Leestiger  20.07.2024, 23:42
@mara04

Dann lass dir alles gefallen und jammer hier nicht rum wenn er dir den Hund abschießt!

1