Vermieter droht meinen Hund zu erschießen?
Mein Vermieter wohnt direkt neben mir und er hat sehr große Angst vor Hunden. Er meinte zu mir, sollte mein Hund (Amstaff) jemals versuchen ihn anzugreifen, würde er ihn eigenhändig und vor meinen Augen erschießen.
Das wird nie passieren, aber was wenn doch? Was passiert als nächstes, wer bekommt Strafen und welche, etc?
Ich steigere mich leider gerade zu sehr in die Sache rein und mache mir einfach zu viele Gedanken. Vorallem da er einen Schlüssel für meine Wohnung hat und ich anfange, meinen Vermieter, zum Thema Hund, nuchr mehr zu Vertrauen. Vorallem da es nucht das erste mal war, dass er sowas sagte. (Um es direkt zu sagen, habe ich angst er würde die tür aufmachen, um einen Grund zu haben, meinen Schatz zu erschießen.)Aber ich muss es einfach wissen.
PS.: Ich denke schon, dass er einen Waffenschein besitzt (evtl sogar Jagdschein)
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Besitzt Dein Vermieter denn überhaupt eine Schusswaffe?
Und wieso hat er einen Schlüssel zu Deiner Wohnung?
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Ich denke schon, dass er eine Besitzt.
Und das war von Anfang an so, ist meine Erste Wohnung deshalb weiß ich garnicht ob das erlaubt ist.
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hallo? warum antwortest du nicht auf nachfragen du willst doch auch antworten. dann mach doch auch umgekehrt
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Es tut mir Leid ich hatte ein paar Sachen zu tun. 🙉
9 Antworten
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Es wäre in diesem Fall Notstand. Notwehr kann es nicht sein, da ein Tier keinen rechtswidrigen Angriff begehen kann. Und ja, auch die Verwendung einer Schusswaffe kann gerechtfertigt sein, wenn man von einem Tier angegriffen wird. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
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Nicht wenn der Vermieter im Rahmen des Notstandes handelt. Dann handelt es sich um einen Angriff, aber nicht um einen rechtswidrigen Angriff, weil wir über den Defensivnotstand bei der Rechtswidrigkeit des Angriffs gegen den Hund rausfliegen.
Also keine Notwehrlage.
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Es ist kein "Angriff auf den Hund", sondern die Reaktion eines Angriffs des Hundes auf einen Menschen. Das sollte man nicht verwechseln.
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Aber der vermieter bricht in die Wohnung ein also darf mara04 auch gegen den vermieter Notwehr machen und der Vermieter ist selbst auch ein bisschen schuld
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Ich kann mich irren... aber würden wir die Notwehr durchprüfen hätten wir hier eine drohende Verletzung (der möchte das Tier erschießen) durch menschliches Verhalten (selbsterklärend, denke ich) eines geschützen Rechtsguts der Mara04 (Eigentum Hund).
Also einen Angriff.
Unterschied ist, wie gesagt, dass wir bei der Rechtswidrigkeit rausfliegen.
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In der Antwort wird auf einen 'Angriff des Hundes' abgestellt und die Situation entsprechend.
Wo der stattfindet spielte hier soweit für mich ersichtlich nicht genau bezeichnet... dass der Vermieter EVENTUELL in die Wohnung eindringen KÖNNTE (ein Einbruch bzw. Einbrechen ist es nebenbei nicht) war in der Antwort jetzt nicht eindeutig festgehalten.
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klar alles spekuliation das stimmt, es ist ja noch nichts passiert? 🤷 darum fragt er ja auch
wenn man spekuliert dass der hund einfach so angreift darf man auch spekulieren dass der Vermieter einfach einbricht, schließlich hat er das ja ausdrücklich in der Frage angesprochen1
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"(Um es direkt zu sagen, habe ich angst er würde die tür aufmachen, um einen Grund zu haben, meinen Schatz zu erschießen.)"
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Trotzdem verliert er seine Zuverlässigkeit wenn er die Waffe ohne Erlaubnis führt.
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Er führt sie nicht, da er sich auf seinem Privatgrundstück befindet.
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Darum geht es doch hier gar nicht und es war im Beitrag auch gar keine Rede davon.
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Eben. Ich darf auf meinem Privatgrundstück meine geladene (!) Schusswaffe tragen, zumindest theoretisch. Mit Druckluft- und Schreckschusswaffen sogar schießen.
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Vielleicht solltest Du umziehen und Dir einen hundefreundlichen Vermieter suchen.
Du kannst die Sache der Polizei melden, welche überprüfen kann, ob der Vermieter eine Waffe legal besitzen darf.
Im Zweifelsfall nutzt das meiner Meinung nach jedoch auch nicht viel.
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1.) Tausch sofort das Schloss (bzw. den Einstecktzylinder) aus! Dein Vermieter hat sich anzumelden wenn er in die Wohnung will.
2.) Wenn er deinen Hund erschießt, kommt er in Teufels Küche, selbst wenn er sich verteidigt hat. Ironischerweise noch mehr, wenn er die Waffe legal besitzt.
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Unsinn! Wenn er sich gegen den Hund verteidigt, kommt er keineswegs in Teufels Küche!
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Doch.
Wenn er die Waffe ohne Erlaubnis (und die bekommt praktisch niemand) führt, dann verliert er seine Zuverlässigkeit und damit seine Waffenrechtlichen Erlaubnisse (sprich: seine WBK).
Er muss dann alle Waffen abgeben.
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Du vermutest hier wieder mal Sachen, von denen hier gar keine Rede ist.
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Dass der Typ keinen Waffenschein hat ist eine sehr wahrscheinliche Annahme.
Wie gesagt: den zu bekommen ist nahezu unmöglich.
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Der Vermieter hat einen Schlüssel zu deiner Wohnung? Das geht ja mal gar nicht! Sofort das Schloss austauschen.
Mal abgesehen davon, dass dein Vermieter in seinem eingefriedeten Besitztum eine legale schussbereite Waffe tragen darf, würde ich die Drohung, deinen Hund zu erschießen, der Polizei zur Kenntnis bringen. Dann wird geprüft, ob er legaler Waffenbesitzer ist. Wenn nicht, sind polizeiliche Maßnahmen gegen ihn möglich, die ihm nicht gefallen werden. Selbst bei legalem Waffenbesitz könnte seine Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden.
Dass er im Besitz eines Waffenscheines ist, wage ich zu bezweifeln, hat aber mit legalem Waffenbesitz nichts zu tun.
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Einfach diese Äusserung der Polizei melden! - anscheinend bestehen Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung, wenn jemand sowas raushaut. Damit ist er schon mal in den Akten der Polizei, falls was sein sollte!
Und natürlich wechselt man sein Schloß gegen sein Eigenes und beim Auszug wieder zurück - geht ja gar nicht dass Dritte einen Schlüssel haben!
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Dann würde ich mir meinen Vermieter ja zum Feind machen. 🫣
mara04 hat dann aber ebenfalls notwehr