Unter welchen Vorraussetzungen wird ein Umzug U25 vom Jobcenter in ein anderes Bundesland bezahlt und wie neue Wohnung dort suchen, wo was beantragen?

4 Antworten

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Wenn dieser Umzug NOTWENDIG ist, hat man eine Chance auf Kostenbeteiligung /Übernahme.

Das wäre der Fall, wenn es am neuen Wohnort ein KONKRETES Arbeitsangebot gibt, oder dort das Studium aufgenommen werden soll.

Bewerbungen laufen heutzutage zu 90 % online. Und nur zum tatsächlichen Vertragsabschluss, muss man persönlich erscheinen.

Die erforderliche Notwendigkeit die einen Umzug rechtfertigen könnte lässt sich hier leider nicht erkennen.

Du schreibst:

Es ist eine Ausbildung angestrebt, die 8/2021 beginnt.

Das ist lediglich eine Absichtserklärung.

...um Vorbereitungen zu treffen, Wohnungssuche, Ausbildungsplatzsuche etc.

Offensichtlich hast du keine Ausbildungsplatzzusage, sondern willst dir erst vor Ort etwas suchen.

Warum du deshalb gleich in ein anderes Bundesland umziehen musst ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen widersprechen sich deine Aussagen:

Du möchtest wissen:

wie sucht man Wohnung, Ausbildung (reicht da eine schriftl. Bewerbung aus oder muss man auch persönlich einmal hin vorher?) usw.

Vorher schreibst du:

....um Vorbereitungen zu treffen, Wohnungssuche, Ausbildungsplatzsuche etc. was von hier aus nicht geht (600km),.....

Du schreibst:

Wenn man nun aber schon vorher dorthin (in ein anderes Bundesland) aus dem Elternhaus ausziehen will.......

Dann heißt es:

Mutter und Kind haben stärker werdende Probleme, Kind soll ausziehen.

Du schreibst:

Die Große zieht aus und will 8/2021 eine Ausbildung mit anschließendem Studium anfangen.

Nachgefragt:

Schreibst du die Formulierung für deine Mutter, die einen Umzug rechtfertigen soll?

So viele Fragen und kein Anfang...

Da stimme ich dir zu.

Meine persönliche Meinung ist:

Das Jobcenter wird deinem Antrag nicht stattgeben.

Sehr wahrscheinlich wird angenommen, dass deine Motivation anders begründet ist. Nicht selten stehen Beziehungen im Vordergrund.

Menschlich zwar durchaus verständlich. Allerdings wäre dies dein Privatvergnügen, das sich nicht aus Sozialleistungen finanzieren lässt.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Man sucht sich zunächst einen Ausbildungsplatz (Bewerbung heutzutage online), dann sucht man sich kurz vor Ausbildungsbeginn dort eine bezahlbare Wohnung (wäre günstig, man hat dann schon den Ausbildungsvertrag vorzuweisen, denn jeder Vermieter möchte Mieter, die auch ihre Miete zahlen können), dann beantragt man mit sehr guter Begründung die Übernahme der Umzugskosten bei der Agentur für Arbeit.

Für den Fall der Ablehnung spart man jetzt bereits jeden Cent für Umzug und Kaution.

Das gehört auch zum Erwachsensein dazu, Verantwortung zu übernehmen.

Man muss glaubhaft machen, dass der Umzug berufsbedingt notwendig ist, weil man im gewünschten Ausbildungsberuf vor Ort keine Möglichkeit hat. Aber auch dann wird es schwer, den Umzug finanziert zu bekommen.