Verliere ich jetzt meine Wohnung?

6 Antworten

Ja, es ist richtig, dass dein Mann erst einmal weiter zahlen muss. Aber er kann auch gerichtlich durchsetzen, dass du einer Kündigung zustimmst. Und dann wird dir kaum ein Vermieter einen neuen Vertrag geben...

Bei 800 € Krankengeld hast du vorher wie viel verdient? Etwa 1000 netto? Auch damit hättest du es sehr schwer, eine 600-€- Wohnung zu finanzieren.

Wenn du also nicht in absehbarer Zeit einen BESSEREN Job findest, wirst du dich von der Wohnung trennen müssen oder andere Wege gehen.

Erkundige dich bei einer Sozialberatung, ob du Anspruch auf Wohngeld hast.

Überlege, ob du trotz Krankengeld stundenweise arbeiten kannst/ darfst.

Überlege, ob du "Reserven" hast, die du (vorübergehend) nutzen kannst.

Denk über einen Mitbewohner nach - vielleicht Freunde oder Verwandte, die gerade ebenfalls eine Krise, eine Trennung oder einen Jobwechsel durchmachen und zumindest vorübergehend einziehen könnten.

Darfst du ein Zimmer über Airbnb vermieten?

Natürlich hat jeder ein Recht auf ein Dach über dem Kopf - auf eine große Wohnung in der Wunschstadt allerdings nicht. Wenn Berlin für dich zu teuer ist, wirst du deine Ansprüche herunterschrauben oder irgendwohin ziehen müssen, wo du mit deinem Geld besser leben kannst.

Wenn kein Weg daran vorbeiführt, solltest du das bald in Angriff nehmen, und nicht abwarten, bis der Rausschmiss droht.

Alles Gute!

Wenn dein Mann auch im Mietvertrag steht, muss er auch weiterhin einen Mietanteil bezahlen. Auf Dauer wird dir nichts anderes übrig bleiben als umzuziehen. Aber du bist nicht allein für die Miete zuständig.


bwhoch2  09.09.2019, 18:54
muss er auch weiterhin einen Mietanteil bezahlen

Nicht nur einen Anteil. Er muss die volle Miete bezahlen, wenn FS nicht kann oder nicht will.

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schelm1  09.09.2019, 16:39

Gegenüber dem Vermieter ist ihm Rahmen der Solidarhaftung der Mieter jeder gegenüber dem Vermieter für die Zahlung der vollen mtl. Miete zuständig.

Was die Leutchen dann daraus unter sich ausmachen, das interessiert den Vermieter nicht.

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  1. Da beide im Mietvertrag sind beide gesamtschuldnerisch haftbar.
  2. Der Auszug eines Vertragspartners beendet nicht den Mietvertrag bzw. seine gesamtschuldnerische Haftung.
  3. Eine alleinige Kündigung Deines Mannes wäre unwirksam.
  4. Du solltest Wohngeld und ggf. Hartz IV beantragen und zugleich einen Anwalt aufsuchen um die Unterhaltspflicht mit Deinem Mann zu klären.

Hilfe beantragen. ALG2 oder Wohngeld.

Steht deine Mann als Mieter mit im Vertrag?


silverfleur 
Beitragsersteller
 09.09.2019, 16:55

Noch ja. Aber werde ich nicht gezwungen die wohnung zu kündigen weil die miete zu hoch ist ?

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anitari  09.09.2019, 17:15
@silverfleur

Für 6 Monate wird, nach meinem Wissen, erst mal Miete vom JC der der Wohngeldstelle übernommen. Wie groß ist denn die Wohnung?

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bwhoch2  09.09.2019, 18:55
@anitari

Erst einmal zahlt der Ehemann. Die Ehe ist noch längst nicht geschieden.

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Sie können den bestehenden Mietvertrag, sofern der auf Sie beide lautet, gemeinsam kündigen und in der verbleibenden Zeit für sich etwas finanziell Machbares suchen.

Sofern der Unterhalt Ihres Mannes an Sie nicht ausreicht, fragen Sie beim zuständigen Amt um Unterstützung nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung