Verleumdung?

Agamemnon712  03.06.2024, 11:32

Hast Du Angst davor, angezeigt zu werden? :D

Rururuerpot 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 11:34

Ja, wurde ich gerade

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, quatsch!

Das ist deine persönliche Meinung! Eine strafbare Handlung stellt dies mitnichten dar. Deine Meinung ist von der Meinungsfreiheit geschützt!

Dagegen kann auch keine Anzeige gestellt werden, außer man möchte sich auf der Polizeiwache lächerlich machen und alle auf der Wache zum lachen bringen.

Eine Verleumdung ist, wenn man vorsätzlich sprich wissentlich falsche Tatsachen in die Welt setzt um dem gegenüber bewusst zu schaden und mit diesen fälschlichen Aussagen dessen Charakter in ein schlechtes Licht zu rücken.

Als beispiel, du hattest Streit mit deinem Arbeitskollegen und um ihm eine reinzuwürgen verbreitest du im ganzen Kollegium das Gerücht, das der besagte Kollege seine Frau und seine Kinder schlägt obwohl du keine Fakten darüber hast bzw. hast du das nur erfunden. Du erzählst das nur um ihm zu schaden, sprich das keiner mehr im Kollegium mit ihm reden möchte und er möglicherweise deswegen seinen Job verliert.

Das wäre ganz klar eine Verleumdung!

Seine Meinung darüber zu sagen, welches Fastfood Restaurant man präferiert ist keine Verleumdung sondern lediglich dein persönlicher Standpunkt! Dafür kann man wie bereits erwähnt nicht strafrechtlich belangt werden, da dies von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Nein! Eine Verleumdung ist eine vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptung. Etwas besser zu finden als etwas anderes ist hingegen eine Bewertung, also eine Meinung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und in einem entsprechenden Beruf tätig.

Das ist lediglich eine nicht relevante Mindermeinung.

Nicht wirklich, da "besser" ein relativer Begriff ist.

Wenn du aber ganz sicher gehen willst, solltest du stattdessen sagen "Meiner Meinung nach ist McDonald's besser als Burgerking"

LG.

Es kommt natürlich auf die Art der Sache an...

Die Aussage alleine ist eine Meinungsäußerung, und da es um Geschmack geht, also nichts, was irgendwie messbar ist, ist das weder Verleumdung noch Beleidigung.

Nun gibt es ja verschiedene Möglichkeiten, wie man das ausdrücken kann.

"Mc Donalds schmeckt mir gut. Burgerking schmeckt wie meine Socken" -> Schmähkritik, nicht mehr durch die freie Meinungsäußerung gedeckt.