Verkäufer Kleinanzeigen -- will Geld nicht zurückgeben?
Moin,
ich hatte auf Kleinazeigen mir Kopfhörer (Galaxy Buds) gekauft und per Überweisung das Geld überwiesen.
Das Problem ist, dass die Kopfhörer nicht original waren (mein Fehler, nicht darauf geachtet zu haben) und habe auch dem Verkäufer Bilder gesendet, die beweisen, dass sie nicht original sind. Daher schickte ich die an dem zurück. Er hat gemeint, dass er diese erst überprüfe müsse und ob sie wirklich im Paket erhalten sind.
Um auszuschließen, dass ich das Geld zurückerhalte ohne dass er seine Ware bekommt. Dann wolle er das Geld zurücküberweisen.
Nun konnte er angeblich erst am 13.11 mir Bescheid geben und sich bis dahin nicht melden können , weil er im "Urlaub für 4 Wochen auf Safari in Südafrika ist und dort "schlechtes" Internet hat." Daher sollte ein Kollege von ihm, der am 13.11 bei seinem Haus ist wegen "Handwerksarbeiten" ihm Fotos von dem Paket senden. Daraufhin würde er das Geld zurücküberweisen.
Irgendwie kam mir die Geschichte erfunden vor. Daher habe ich mir gedacht, dass ich mit einem Zweitaccount unter anderen Namen ihn nach einer Woche auf ein anderes Produkt, dass er anbietet, anschreibe .
Und siehe da, der Herr antwortet schneller als sein angeblich "schlechte" Internetverbindung. Er ist also nicht im Urlaub, weil ich ihn auch fragte, ob ich das Produkt bei ihm direkt abholen könnte. Er antwortete mit Ja . Also war es für mich klar, dass die Geschichte erfunden war und er mich anlog.
Nun ist meine Frage an euch , wie kann ich mein Geld wieder zurückbekommen für die Kopfhörer oder wie solle ich jetzt weiter vorgehen. Ich habe per Banküberweisung überwiesen und habe seine Wohnanschrift. Außerdem ist das zurückgesendete Paket bei ihm angekommen, dass konnte ich mit der Sendungsverfolgungsnummer überprüfen.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
(und bitte weist mich auf Fehlentscheidungen hin, die ich hätte vermeiden können. aber bitte in einer "konstruktiven" Weise)
Wäre eine rechtliche Anzeige sinnvoll?
Wichtig: Es war ein Privatverkauf, also nicht gewerbliches.
4 Antworten
Du hast leider wenig Chancen das Geld wieder zu bekommen ist eine zivilrechtssache langwierig und teuer
Das größte ass was du im Ärmel hast sind deine Informationen du kannst also versuchen ihn mit Hand dieser Informationen unter Druck zu setzen und mit einer Strafanzeige zu drohen er hat der rücksendung ja schließlich zugestimmt
Hast du Beweise dafür dass im Paket auch wirklich die Kopfhörer waren
Grundsätzlich hätte der Verkäufer das Produkt nur innerhalb der ersten 14 Tage zurück nehmen müssen, außer er hat im den Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen. Dadurch, dass er gesagt hat, dass du es zurück schicken kannst, muss er dir das Geld zurück geben.
Sie bekommen gezahltes Geld zurück: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.
Der Händler muss Ihnen nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Versandkosten, die Sie gezahlt hatten. Ausgenommen sind aber Zusatzkosten für eine Expresslieferung.
Heißt, dass fehlendes oder schlechtes Internet kein Grund ist.
Schreibe den Verkäufer nochmal an und erkläre ihm die Rechtslage.
Wenn der Verkäufer über eine Handelsplatform verkauft hat, melde das unbedingt auch an diese weiter (Unabhängig davon, was noch passiert) um andere User zu warnen.
ich würde dem typ anschreiben und ihm klar machen, daß er von dir und 3 freunden besuch erhält, wenn das geld nicht in 3 tagen bei dir auf dem konto ist....
schlechte ware schicken ist das eine, verarschen dann aber ne andere sache..da hört der spaß für dich auf.
Den Besuch hätte er auf jeden Fall erhalten, würde er nicht um die 500km entfernt in Nähe Hamburgs leben.
Ich denke dein Geld ist weg. Und deine Kopfhörer auch. Kannst ihn ja zivilrechtlich verklagen
Tut mir leid, ich hatte das vergessen zu erwähnen. Es war ein Privatverkauf, also nichts gewerbliches. Daher ist leider diese Rechtslage wirkungslos. Dennoch vielen Dank für deine Mühe