Verkäufer Kleinanzeigen -- will Geld nicht zurückgeben?


03.11.2024, 23:24

Wäre eine rechtliche Anzeige sinnvoll?


03.11.2024, 23:38

Wichtig: Es war ein Privatverkauf, also nicht gewerbliches.

4 Antworten

Du hast leider wenig Chancen das Geld wieder zu bekommen ist eine zivilrechtssache langwierig und teuer

Das größte ass was du im Ärmel hast sind deine Informationen du kannst also versuchen ihn mit Hand dieser Informationen unter Druck zu setzen und mit einer Strafanzeige zu drohen er hat der rücksendung ja schließlich zugestimmt

Hast du Beweise dafür dass im Paket auch wirklich die Kopfhörer waren

Grundsätzlich hätte der Verkäufer das Produkt nur innerhalb der ersten 14 Tage zurück nehmen müssen, außer er hat im den Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen. Dadurch, dass er gesagt hat, dass du es zurück schicken kannst, muss er dir das Geld zurück geben.

Dazu sagt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117#:~:text=Sie%20bekommen%20gezahltes%20Geld%20zur%C3%BCck,nach%20Erhalt%20der%20Widerrufserkl%C3%A4rung%20zur%C3%BCckzuzahlen.

Sie bekommen gezahltes Geld zurück: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.
Der Händler muss Ihnen nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Versandkosten, die Sie gezahlt hatten. Ausgenommen sind aber Zusatzkosten für eine Expresslieferung.

Heißt, dass fehlendes oder schlechtes Internet kein Grund ist.

Schreibe den Verkäufer nochmal an und erkläre ihm die Rechtslage.

Wenn der Verkäufer über eine Handelsplatform verkauft hat, melde das unbedingt auch an diese weiter (Unabhängig davon, was noch passiert) um andere User zu warnen.


Raven684 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 23:37

Tut mir leid, ich hatte das vergessen zu erwähnen. Es war ein Privatverkauf, also nichts gewerbliches. Daher ist leider diese Rechtslage wirkungslos. Dennoch vielen Dank für deine Mühe

helfer5  04.11.2024, 06:30
@Raven684

Das gilt seit einigen Jahren auch bei Privatverkäfen

ich würde dem typ anschreiben und ihm klar machen, daß er von dir und 3 freunden besuch erhält, wenn das geld nicht in 3 tagen bei dir auf dem konto ist....

schlechte ware schicken ist das eine, verarschen dann aber ne andere sache..da hört der spaß für dich auf.


Raven684 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 23:44

Den Besuch hätte er auf jeden Fall erhalten, würde er nicht um die 500km entfernt in Nähe Hamburgs leben.

Ich denke dein Geld ist weg. Und deine Kopfhörer auch. Kannst ihn ja zivilrechtlich verklagen