Verkäufer Kleinanzeigen -- will Geld nicht zurückgeben?

Moin,

ich hatte auf Kleinazeigen mir Kopfhörer (Galaxy Buds) gekauft und per Überweisung das Geld überwiesen.

Das Problem ist, dass die Kopfhörer nicht original waren (mein Fehler, nicht darauf geachtet zu haben) und habe auch dem Verkäufer Bilder gesendet, die beweisen, dass sie nicht original sind. Daher schickte ich die an dem zurück. Er hat gemeint, dass er diese erst überprüfe müsse und ob sie wirklich im Paket erhalten sind.

Um auszuschließen, dass ich das Geld zurückerhalte ohne dass er seine Ware bekommt. Dann wolle er das Geld zurücküberweisen.

Nun konnte er angeblich erst am 13.11 mir Bescheid geben und sich bis dahin nicht melden können , weil er im "Urlaub für 4 Wochen auf Safari in Südafrika ist und dort "schlechtes" Internet hat." Daher sollte ein Kollege von ihm, der am 13.11 bei seinem Haus ist wegen "Handwerksarbeiten" ihm Fotos von dem Paket senden. Daraufhin würde er das Geld zurücküberweisen.

Irgendwie kam mir die Geschichte erfunden vor. Daher habe ich mir gedacht, dass ich mit einem Zweitaccount unter anderen Namen ihn nach einer Woche auf ein anderes Produkt, dass er anbietet, anschreibe .

Und siehe da, der Herr antwortet schneller als sein angeblich "schlechte" Internetverbindung. Er ist also nicht im Urlaub, weil ich ihn auch fragte, ob ich das Produkt bei ihm direkt abholen könnte. Er antwortete mit Ja . Also war es für mich klar, dass die Geschichte erfunden war und er mich anlog.

Nun ist meine Frage an euch , wie kann ich mein Geld wieder zurückbekommen für die Kopfhörer oder wie solle ich jetzt weiter vorgehen. Ich habe per Banküberweisung überwiesen und habe seine Wohnanschrift. Außerdem ist das zurückgesendete Paket bei ihm angekommen, dass konnte ich mit der Sendungsverfolgungsnummer überprüfen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

(und bitte weist mich auf Fehlentscheidungen hin, die ich hätte vermeiden können. aber bitte in einer "konstruktiven" Weise)

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Grundsätzlich hätte der Verkäufer das Produkt nur innerhalb der ersten 14 Tage zurück nehmen müssen, außer er hat im den Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen. Dadurch, dass er gesagt hat, dass du es zurück schicken kannst, muss er dir das Geld zurück geben.

Dazu sagt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117#:~:text=Sie%20bekommen%20gezahltes%20Geld%20zur%C3%BCck,nach%20Erhalt%20der%20Widerrufserkl%C3%A4rung%20zur%C3%BCckzuzahlen.

Sie bekommen gezahltes Geld zurück: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.
Der Händler muss Ihnen nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Versandkosten, die Sie gezahlt hatten. Ausgenommen sind aber Zusatzkosten für eine Expresslieferung.

Heißt, dass fehlendes oder schlechtes Internet kein Grund ist.

Schreibe den Verkäufer nochmal an und erkläre ihm die Rechtslage.

Wenn der Verkäufer über eine Handelsplatform verkauft hat, melde das unbedingt auch an diese weiter (Unabhängig davon, was noch passiert) um andere User zu warnen.

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Kommt darauf an, ob es ein versicherter oder unversicherter Versand war...

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Neutral

Solang ich nicht "angeschwult" werde, behandel ich einen schwulen Menschen wie jeden Anderen

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Und wenn du dir die Termine immer so viele Tage vorher in den Kalender trägst, wie du mit Lernen anfangen willst, zum Beispiel, wenn du eine Woche früher anfangen möchtest kannst du dir die Termine immer eine Woche früher eintragen

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Für die Oma würde ich mich vom ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116117) beraten lassen und wegen dem Hund würde ich mich bei einem Tierarzt erkundigen

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Verweise Ihn freundlich darauf, dass er mit "wird schon ankommen" dir die Verantwortung abgenommen hat (was meines Wissens durch solche schriftlichen Äußerungen rechtlich bindend ist) und schick ihm nochmal das Bild vom Einlieferungsbeleg. Dies ist der Nachweis, dass du deinen Teil der Abmachung erfüllt hast, Du hast einen Rechtanspruch auf die 95ct zzgl. Versand. Der Käufer kann auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.

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BR.de:

"Tierrettung ist kostenfrei - wenn sie wirklich nötig ist

Immer wieder rettet die Feuerwehr auch Tiere. Als Notfall - und daher kostenfrei - gilt aber nur, wenn unmittelbar Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres besteht. "Wir hatten schon Katzen, die sich in gekippten Fenstern verklemmt hatten - das kann tödlich enden", berichtet Brandamtmann Bechtel."

Also Ja, du kannst dir kostenlos die Feuerwehr her holen...

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Theoretich gilt Gleiches (Un)Recht für alle, allerdings sind viele der Ansicht "Alle sind gleich, nur manche sind gleicher" Es ist rechtlich schwierig, aber wo kein Kläger, da kein Richter

Ihr habt Recht: es ist ungerecht, aber die Lehrer sitzen nunmal am längeren Hebel

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Dass kann man aurechen: Sagen wir mal, in den anderen beiden Arbeite machst du jeweils eine 1, dann wäre das (5+1+1)÷3

=7÷3

=2,33

Heißt du kommst bestenfalls noch vom deiner 5 auf eine 2,3

Um eine 1 zu schaffen darfst du jetzt schlechtestebfalls nur eine 2,2 haben und musst in den anderen beiden Klassenarbeiten eine glatte 1 haben, um noch auf 1,4 zu kommen, was im Zeugnis die 1 ergibt.

Das ist jetzt rein die Schriftliche Note, mündlich ķannst du da auch noch ein bisschen was machen...

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Kommt drauf an, weil

...Ich es davon abhängig mache, ob die Andere Person auch meine Meinung akzeptieren kann...

Grundsätzlich akzeptiere ich da aber von Anfang an alles

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Ich würde mir einen Baufachberater oder einen Architekten ins Haus holen, der weiß am besten, was zu tun ist

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GELÖST:

Statt dem Bisherigen Kolbenaufbau habe ich die "Flying-Maschine"-Technik angewendet. Damit funktioniert es nun

(Anleitungen dafür gibt es unter dem Schlagwort "Flying Maschine" auf z.B. YouTube haufenweise)

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