Gelöst!
Unbeabsichtigt ist der Laptop ausgegangen weil der Akku leer war, als ich ihn an Netzt gesteckt und gestartet habe, war das Fenster noch da und hat alles wieder ordentlich angezeigt
Gelöst!
Unbeabsichtigt ist der Laptop ausgegangen weil der Akku leer war, als ich ihn an Netzt gesteckt und gestartet habe, war das Fenster noch da und hat alles wieder ordentlich angezeigt
Option C: Der Kita oder deiner Anleitung direkt eine Mail schreiben bzw. eine Textnachricht schicken und die Anleitung bitten, die folgenden Fragen (die du mit hineinschreibst) zu beantworten, schildere ihr darin auch, warum du es dringend jetzt braust. Parallel suchst du dir deine Infos im Internet. Die Schule wird dir vermutlich nicht helfen, wenn sie sonst auch schon entgegengekommen ist.
Option A würde ich nur machen, wenn ich es zumindest irgendwie psychisch packen würde und wenn ich die Urlaubstage wann anders (z.B. In der Woche nach der Abgabe) dafür nehmen darf.
Option B würde ich nur versuchen, wenn es in der Vergangenheit auch so funktioniert hat.
Grundsätzlich hätte der Verkäufer das Produkt nur innerhalb der ersten 14 Tage zurück nehmen müssen, außer er hat im den Geschäftsbedingungen explizit ausgeschlossen. Dadurch, dass er gesagt hat, dass du es zurück schicken kannst, muss er dir das Geld zurück geben.
Dazu sagt https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117#:~:text=Sie%20bekommen%20gezahltes%20Geld%20zur%C3%BCck,nach%20Erhalt%20der%20Widerrufserkl%C3%A4rung%20zur%C3%BCckzuzahlen.
Sie bekommen gezahltes Geld zurück: Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Er kann mit der Überweisung aber so lange warten, bis er die Ware von Ihnen zurückerhalten hat oder Sie ihm einen Einlieferungsbeleg zusenden.
Der Händler muss Ihnen nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Versandkosten, die Sie gezahlt hatten. Ausgenommen sind aber Zusatzkosten für eine Expresslieferung.
Heißt, dass fehlendes oder schlechtes Internet kein Grund ist.
Schreibe den Verkäufer nochmal an und erkläre ihm die Rechtslage.
Wenn der Verkäufer über eine Handelsplatform verkauft hat, melde das unbedingt auch an diese weiter (Unabhängig davon, was noch passiert) um andere User zu warnen.
Marius Müller-Westernhagen - Freiheit (sorgt für die passende Stimmung
Kommt darauf an, ob es ein versicherter oder unversicherter Versand war...
Solang ich nicht "angeschwult" werde, behandel ich einen schwulen Menschen wie jeden Anderen
Und wenn du dir die Termine immer so viele Tage vorher in den Kalender trägst, wie du mit Lernen anfangen willst, zum Beispiel, wenn du eine Woche früher anfangen möchtest kannst du dir die Termine immer eine Woche früher eintragen
Für die Oma würde ich mich vom ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116117) beraten lassen und wegen dem Hund würde ich mich bei einem Tierarzt erkundigen
Verweise Ihn freundlich darauf, dass er mit "wird schon ankommen" dir die Verantwortung abgenommen hat (was meines Wissens durch solche schriftlichen Äußerungen rechtlich bindend ist) und schick ihm nochmal das Bild vom Einlieferungsbeleg. Dies ist der Nachweis, dass du deinen Teil der Abmachung erfüllt hast, Du hast einen Rechtanspruch auf die 95ct zzgl. Versand. Der Käufer kann auch nicht mehr vom Vertrag zurücktreten.
Nur, wenn der Getränkeautomat frei zugänglich steht, sonst bei Unsicherheit an der Theke nachfragen
BR.de:
"Tierrettung ist kostenfrei - wenn sie wirklich nötig ist
Immer wieder rettet die Feuerwehr auch Tiere. Als Notfall - und daher kostenfrei - gilt aber nur, wenn unmittelbar Gefahr für Gesundheit und Leben des Tieres besteht. "Wir hatten schon Katzen, die sich in gekippten Fenstern verklemmt hatten - das kann tödlich enden", berichtet Brandamtmann Bechtel."
Also Ja, du kannst dir kostenlos die Feuerwehr her holen...
Das nennt sich Wackelkontakt 😉
Weil die Bahn viel zu unzuverlässig ist
Eine Sammlung von Erzählungen, die sich teils (wie Märchen) als Ausgedacht nachgewiesen, und zum Vergleich mit echten Tatsachen gedacht sind.
Und teils auch Geschichten, die als echt nachgewiesen wurden.
Deshalb kann man nicht pauschal sagen das eine oder das andere. Auf jeden Fall sollen die Geschichten den Menschen Hoffnung, Zuversicht usw. vermitteln.
Rein theoretisch geht beides, jedoch hat das russische Ursprungswort einen Anfangsbuchstaben hat, der dem deutschen W entspricht. Deshalb müsste es eigentlich ein w statt einem v sein
Theoretich gilt Gleiches (Un)Recht für alle, allerdings sind viele der Ansicht "Alle sind gleich, nur manche sind gleicher" Es ist rechtlich schwierig, aber wo kein Kläger, da kein Richter
Ihr habt Recht: es ist ungerecht, aber die Lehrer sitzen nunmal am längeren Hebel
Dass kann man aurechen: Sagen wir mal, in den anderen beiden Arbeite machst du jeweils eine 1, dann wäre das (5+1+1)÷3
=7÷3
=2,33
Heißt du kommst bestenfalls noch vom deiner 5 auf eine 2,3
Um eine 1 zu schaffen darfst du jetzt schlechtestebfalls nur eine 2,2 haben und musst in den anderen beiden Klassenarbeiten eine glatte 1 haben, um noch auf 1,4 zu kommen, was im Zeugnis die 1 ergibt.
Das ist jetzt rein die Schriftliche Note, mündlich ķannst du da auch noch ein bisschen was machen...
...Ich es davon abhängig mache, ob die Andere Person auch meine Meinung akzeptieren kann...
Grundsätzlich akzeptiere ich da aber von Anfang an alles
Trinken, evtl, ein kleines Vesper, eine Jacke, falls man eine weile am zugigen Bahnsteig steht und das Handy
Ich würde mir einen Baufachberater oder einen Architekten ins Haus holen, der weiß am besten, was zu tun ist