Vergleichszahlung mit Steuerklasse 6 zulässig?

2 Antworten

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und du bereits ein neues hast ist das korrekt.

Das ist aber kein Problem. Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die eigentliche Einkommensteuer. Das was du mit Steuerklasse 6 zu viel bezahlt hast wird die zu 100% bei der Einkommensteuer Veranlagung nach dem du deine Steuererklärung (ist in dem Jahr wegen der steuerklasse 6 plicht) abgegeben hast erstattet. Du hast also keine mehrbelastung.


abui9 
Fragesteller
 16.05.2024, 09:50

ok dann ist das wohl so

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2strabag  16.05.2024, 09:52

naja, es ist egal, ob er bereits einen neuen Job hat, nicht mehr Beschäftigte müssen immer nach 6 abgerechnet werden

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Du arbeitest ja nicht mehr dort. Dann hast du ja die 1 in deinem neuen Job/beim ALG. Daher kann der alte AG nur mit der 6 abrechnen.

Kannst du dir ja beim Steuerausgleich wieder holen, das zuviel an Steuern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

abui9 
Fragesteller
 16.05.2024, 09:44

Nervt mich trotzdem

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