Vattenfall: Treue-Bonus umsatzsteuerpflichtig?
Vattenfall hat gerade ordnungsgemaß nach 12 Monaten den sog. treue Bonus angekündigt, davon aber 19% Umsatzsteuer abgezogen.
Ich halte das für rechtswidrig, weil Vattenfall ggü Finanzbehörden den vollen Beitrag in Abzug bringen kann.
1 Antwort
Ist das nicht einfach nur so eine Rabattaktion, wie beim Blödmarkt: "Jetzt kaufen und wir schenken Ihnen die 19% Mehrwertsteuer!"?
Da wird nicht wirklich die Mehrwertsteuer weggenommen. Stattdessen wird der Bruttopreis soweit reduziert, dass er dem unreduzierten Netto entspricht, so dass der Anschein entsteht, man würde dir die Mehrwertsteuer erlassen.
Wenn du aber auf der Rechnung nachguckst, sind da die 19% normal ausgewiesen und im Endpreis mit enthalten. Es ist einfach preisreduziert. ;)
Wenn die 19% aber wirklich auf der Rechnung nicht ausgewiesen ist: Ist der Vertrag gewerblich? Dann ist das vielleicht gewollt Netto und du kannst die Vorsteuer dann nicht geltend machen, weil du sie gar nicht erst bezahlt hast. Oder irgendein besonderer Hinweis dazu auf der Rechnung, was mit den 19% geschen ist/geschehen soll? Die verdampfen ja nicht einfach^^.
Du hast einen Denkfehler:
Ein Unternehmer kann nicht Netto mit Endverbrauchern abrechnen. Zumindest nicht, ohne sich selber zu schaden, denn das Finanzamt will die Umsatzsteuer von ihn haben.
(Kleinunternehmer haben da andere Regelungen. Diese mal komplett außenvor, weil Vattenfall ist kein Kleinunternehmen.)
Nicht böse gemeint, aber du hast das Prinzip "Umsatzsteuer" (und damit auch den Punkt mit der Vorsteuer aus meiner Antwort) nicht ganz verstanden, oder? :)
Die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer vom Endverbraucher kassiert, führt er als seine eigene Umsatzsteuer ab. Er reicht sie nur durch. Effektiv bezahlen tut es der Endverbraucher.
Dein "Trick" würde nicht funktionieren und der Versuch, den anzuwenden, dürfte Steuerhinterziehung sein.
Wie sonst soll die Mehrwertsteuer, vom Endverbraucher bezahlt, zum Finanzamt kommen?
Vielen Dank. Aber ich glaube, die Denkfehler liegen auf Deiner Seite. Du hast nämlich vergessen, dass der Bonus erst NACH der Endabrechnung eines vereinbarten Zeitraumes gezahlt wird. Damit dürfte es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Abschlagszahlungen [einschl. Umsatzsteuer] des Kunden und dem Bonus geben. Außerdem gibt Para 4 UStg [empfehle Lektüre] das Recht zur Rückforderung der einmal gezalten Umsatzsteuer bzw. zur Reduzierung der im Raume stehenden Steuerschuld. Dass wir uns damit einer steuerrechtlich höchst interessanten Konstruktion nähern, siehst Du ja selbst (Stichwort: Steuerhinterziehung).
Aber ich glaube, die Denkfehler liegen auf Deiner Seite. Du hast nämlich vergessen, dass der Bonus erst NACH der Endabrechnung eines vereinbarten Zeitraumes gezahlt wird. Damit dürfte es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Abschlagszahlungen [einschl. Umsatzsteuer] des Kunden und dem Bonus geben.
Nö.
Woher soll ich sowas wissen, wenn du nur grob irgendwas von "Treue-Bonus" schreibst, der letztlich alles Mögliche sein kann und man raten muss, was du meinen könntest? Liegt allein an dir, die Frage genau zu formulieren, um besser passende Antworten zu erhalten.
Ich habe keine Glaskugel zum Hellsehen. xD
Leider ist das nicht ganz so einfach. Unternehmen zahlen Umsatzsteuer, können aber u. U. diese be8im Finanzamt geltend machen, also von der Steuerschuld abziehen. Der Endverbraucher kann das nicht. Wenn aber nun dem Endverbraucher für einen festen Bonus eine Umsatzsteuer abgezogen wird, dann kann der Lieferant dieses dennoch geltend machen. Heißt: durch diesen Trick kassiert der Lieferant die Umsatzsteuer vom Endkunden und macht sie trotzdem steuermindernd geltend. Das UStG sieht leider hier lkeine Möglichkeite vor, daher kam meine Frage! Dennoch herzlichen Dank!