Muss ich eine Vaterschaft anerkennen auch wenn ich nicht der leibliche Vater bin?
Folgende Situation:
Meine (Ex)Frau und ich sind seit Februar getrennt. Im Februar haben wir einen Vertrag aufgesetzt, der beschreibt dass wir privat, häuslich und wirtschaftlich fortan getrennte Wege gehen und haben die Besitztümer bereits geregelt. Natürlich haben beide unterschrieben. Geschieden sind wir jedoch noch nicht (Trennungsjahr). Nun hat meine Exfrau ein Kind zur Welt gebracht, aus einem gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest geht hervor, dass ich nicht der Vater bin. Wir haben den Test noch am Tag der Geburt gemacht. Dem kleinen fehlt noch die Geburtsurkunde (Frist hierzu läuft in 3 Tagen ab), Das bringt mich zu meiner Frage. Muss ich trotz dieser Erkenntnisse die Vaterschaft beim Standesamt anerkennen? Somit bin ich -zumindest vorübergehend- unterhaltspflichtig. Das möchte ich natürlich vermeiden weile ich meiner EX mittlerweile gar nicht mehr traue. Außerdem ist auch bekannt wer der tatsächliche Vater ist.
Ich bitte nur um Antworten von Usern die sich wirklich sicher sind und / oder aus Erfahrungen schöpfen können.
Natürlich weiß ich auch, dass ich über kurz oder lang bei einem Anwalt besser aufgehoben bin.
Danke euch.
7 Antworten
Sterni:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600 d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB).
Die Anfechtung bleibt dir unbenommen. Oder hat der wahre Erzeuger die Vaterschaft bereits anerkannt?.
Du mußt wissen, dass das während der Ehe geborene Kind vom Gesetz her automatisch dem mit der Mutterr verheirateten Mann zugeordnet wird.
Sterni,
du bist nachweislich nicht der Vater, folglich ist auch nichts anerzuerkennen. Auf die Automatik hatte ich hingewiesen.
Letzte Anmerkung:
Lass dir vom zuständigen Standesbeamten das weitere Procedere erläutern - und zwar umgehend - mach ja keine Fehler.
Mit der Anfechtung mußt Du nicht einverstanden sein.
Das wird auch gegen Deinen Willen per Test festgestellt.
ich glaube du hast etwas missverstanden minuett. warum sollte ich mit (welcher) anfechtug nicht einverstanden sein?
Bis jetzt hast du alle möglichen Antworten erhalten, hier ganz kurz deine Situation:
Solange du verheiratet bist (Trennung spielt keine Rolle!) bist du nach dem Gesetz Vater des Kindes.
Der tatsächliche Vater des Kindes kann die Vaterschaft jetzt schon anerkennen (sog. Drittanerkennung), diesem Vorgang musst du zustimmen. Sobald ihr rechtskräftig geschieden seid, wird die Vaterschaft wirksam.
Sollte keine Scheidung beabsichtigt sein, musst du die Ehelichkeit des Kindes beim Amtsgericht anfechten (Erklärungsfrist beachten!). Erst wenn dieses Urteil rechtskräftig ist, kann der leibliche Vater die Vaterschaft wirksam anerkennen.
Wenn die Vaterschaft durch einen Test ausgeschlossen ist, dann musst du die selbstverständlich nicht anerkennen und könntest es auch nicht.
Das einzig mögliche wäre, das Kind zu adoptieren, aber wenn du nicht für ein fremdes Kind zahlen willst, dann kann sie dich nicht zwingen.
Ich halte dagegen. Er kann die Vaterschaft gar nicht anerkennen. Die Vaterschaft ist bereits ab Geburt anerkannt, da er mit der Mutter verheiratet ist.
§ 1592 Bürgerliches GesetzbuchVaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182
Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich
festgestellt ist.
Ah okay - danke dann bin ich wieder ein stück schlauer... Deutschland ist schon lustig. Da zahlt einer für ein Kuckuckskind, obwohl klar ist, dass er nicht der Vater is und die Mutter freut sich.
Das mit dem Verheiratet wusste ich, aber da hab ich das mit dem "geschieden sind wir noch nicht" glatt vergessen.
Ich bin eben kein Voljurist sondern nur ein fortgeschrittener Klugscheiß.r ^^
hast du eine quelle zu einem gesetz dazu oder ist das nur eine logische
schlussfolgerung? Diese würde ja nicht automatisch geltendes Recht
bedeuten.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
https://dejure.org/gesetze/BGB/1594.html
(1) Anerkennung und Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
Ergo: Gibts nen anderen Papa, keine Vaterschaft. Willst du selbst nicht, dann ebenfalls nicht.
Das stimmt nicht, die habe ich eben nicht automatisch. Meine Unterschrift auf der Geburtsurkunde bzw. dem Antrag auf deren Ausstellung ist unabdingbar. Die Frage ist, ob ich zu dieser Unterschrift gezwungen werden kann.
Dumm nur, dass Geburtsurkunden gar nicht unterschrieben werden.
Habe ich auch nie behauptet. Das KH bzw. die Hebamme stellt ein Formular aus. Nur nachdem dieses beim Standesamt vorgelegt wird, wird eine Geburtsurkunde erstellt. Dieses Formular muss von den Eltern unterschrieben werden. Sonst könnte sich ja morgen jeder eine Geburtsurkunde für irgend jemanden beim Standesamt holen
Du mußt gar nichts anerkennen, du bist automatisch der eingetragene Vater, weil ihr noch verheiratet sein.
Du kannst jetzt die Vaterschaft anfechten.
falsch. automatisch passiert nichts. meine unterschrift ist definitiv erforderlich. solange diese nicht vorliegt, bin ich nicht der eingetragene vater.
du behauptest einfach etwas ohne es zu belegen. Menuett halt dich bitte mit deinen aussagen zurück. Ich war selbst heute beim Standesamt vorstellig. Ohne meine Unterschrift auf dem entsprechenden Papier, bekommt das Kind keine Geburtsurkunde. Ohne Geburtsurkunde, gibt es auch keinen eingetragenen Vater. Meine Frage ist auch eine ganz andere, zu der du offenbar keine Antwort verfassen und begründen kannst,.
Ich habe Dir doch alles belegt. Du bist halt der Meinung, du müßtest hier Gesetzestexte bezweifeln.
Aber gut: Schau mal was die Mutter braucht, um das Kind anzumelden:
Ihren Personalausweis, die Geburtsbescheinigung der Klinik und einen Stammbuchauszug.
Fertig.
Natürlich musst du die Vaterschaft nicht anerkennen, wenn du nicht der Vater bist.
Das Gegenteil ist der Fall.
§ 1592 Bürgerliches GesetzbuchVaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182
Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich
festgestellt ist.
Diskuende.
nein. nicht "diskuend" aus deiner eigenen antwort ergeben sich mehrere möglichkeiten, die mich nicht zum vater machen. z.B. Punkt 2 oder 3 (so es der tatsächliche vater anerkennt)
Nein.
Punkt 2 und Punkt 3 treten ja nur dann ein, wenn Punkt 1, die Ehe, nicht gegeben ist.
Falsch, der Gesetztestext bietet mehrere Optionen. Es ist nicht so, dass eine Antwort eine andere ungültig macht.
Das sind alle "oder" Optionen.
Du bist Ehemann
oder
Du hast die Vaterschaft anerkannt
oder
es wurde nach 1800 eine Vaterschaft gestellt.
Zwei Optionen sind nicht drin.
hast du eine quelle zu einem gesetz dazu oder ist das nur eine logische schlussfolgerung? Diese würde ja nicht automatisch geltendes Recht bedeuten.
ja das hab ich befürchtet. Kann der wahre Erzeuger denn die Vaterschaft "ohne Weiteres" anerkennen? Und wenn ja wie?
Und bin ich nun verpflichtet diese Anerkennung auch zu unterschreiben?