Elternzeit/Elterngeld/?

October2011  04.08.2024, 20:49

Hast du denn in den letzten 2 Jahren gearbeitet?

L160501 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 21:22

Ja beziehe Bürgergeld seid anfang des jahren davor habe ich vollzeit gearbeitet

3 Antworten

Es gibt eine sehr gute Elterngeldberatungsstelle, die solltest du mal kontaktieren.

(Basis)Elterngeld gibt es nur für 14 Monate, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate nehmen darf und bei Elterngeldbezug mindestens 2 Monate Elternzeit genommen haben muss.

Als Mutter verliert man automatisch 2 Monate, da 8 Wochen Mutterschutz da reinzählen. Bleiben also 12 Monate zum Aufteilen.

D.h. mit (Basis)Elterngeld Bezug dürfte der Vater Elternzeit für 12 Monate nehmen, aber natürlich nur wenn das Kind bei ihm wohnt bzw. ihr zusammen lebt.

Rechnerisch ist es ziemlich sinnfrei wenn er Elternzeit nimmt, da er dann weitaus weniger Einkommen hat und du "genauso wenig wie vorher". Ist lediglich eine finanzielle Einbuße. Zudem stehst du ja dem Arbeitsmarkt dann problemlos zur Verfügung, wenn du dich nicht hauptsächlich um das Kind kümmerst. Auch im Bürgergeldbezug muss man Elternzeit anzeigen.

Unabhängig vom Elterngeld gibt es Elternzeit bis zu drei Jahre, dann gibts aber keinen Cent mehr.

Er kann nicht Elternzeit nehmen, da er nicht mit dem Kind zusammen lebt und sich nicht darum kümmert.

Du kannst Elternzeit/geld beziehen, aber es wird mit dem Bürgergeld verrechnet und dürfte nicht allzu hoch ausfallen, da du in den 2 Jahre davor vermutlich nur für ein Jahr oder weniger gearbeitet hast.

Er müsste dem Kind Unterhalt bezahlen.

Lass' dich da mal richtig beraten, denn finanziell wird es eher eng.

Ich denke nicht das er Elternzeit nehmen kann wenn ihr nicht zusammen lebt