Muss der Vater für Elternzeit in den Mietvertrag?
Hallo, der Vater des Kindes würde gern nach der Geburt Elternzeit beanspruchen.
Er steht jedoch nicht mit im Mietvertrag. Muss er da zwingend drinnen stehen, oder würde es auch reichen wenn er sich behördlich ummeldet?
Und gibt es etwas worauf man dabei achten sollte?
Vielen Dank
3 Antworten
Er muss nicht im Mietvertrag stehen. Ich würde eh nie gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben. Falls es doch mal zu Beziehungsproblemen und Trennung kommt, kann man die Wohnung nur gemeinsam kündigen und kommt nicht aus dem Vertrag raus, wenn der Andere sich stur stellt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Schwangerschaft
Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Auch ummelden muss der Vater sich nicht.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.
Was hat die Elternzeit mit dem Mietvertrag zu tun. Versteh ich nicht...