Ist der Vater verpflichtet den Umgang mit seiner Kindern?
Hallo guten Tag
Die Frage ist von meiner Freundin
Ich bin seit zehn Jahren verheiratet mit meinem Mann. Allerdings möchte ich mich scheiden lassen und die Frage ist, ist der Vater meines Kindes verantwortlich dafür seine Kinder zu sehen? Muss er die Kindern nehmen ?
Habt Ihr schon mal darüber gesprochen wie Ihr das regeln wollt?
Nein leider nicht, der Vater kommt mit den Kindern alleine nicht klar also ich muss immer dabei sein und ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt
8 Antworten
Ein Vater kann zu mehr Umgang zu der Wahrnehmung eines regelmäßigen Umgangs verpflichtet werden.
Aber Umgang mit einem Umgang zu einem Vater, der überhaupt keinen Umgang will, ist in der Regel nicht kindeswohldienlich - und wird daher auch nicht angeordnet.
Nein muss er nicht. Er muss Unterhalt zahlen, das ist alles. Er hat aber das Recht auf Umgang mit den Kindern.
Die Verfassungsrichter berufen sich dabei auf Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, der Eltern verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und dem Staat erlaubt einzugreifen, wenn sie es nicht tun. Lese und lerne.
nö kann er nicht und wird er auch nicht. wenn er dann in der ecke sitzt und kein wort mit den kindern spricht ist diesen damit nicht geholfen und somit kann man das gerichtlich nicht durchsetzen
warums sollte ich dir das googlen abnehmen, das schaffst du schon hübsch alleine.
Huhu
Nein. Der Vater hat keine Pflicht seine Kinder zu nehmen und er wird auch nicht gezwungen
Er hat das Besuchs und Umgangsrecht aber keine Pflicht...... Die einzige Pflicht ist den Unterhaltszahlungen nach kommen
Sie schreibt doch dass die Kinder bei ihr bleiben, was willst du eigentlich?
Sie schreibt "und ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt". Und nun ist die Frage wie das rechtlich aussieht.
Denn offenbar sieht nicht jeder sein Umgangsrecht als Pflicht an. Das ist es aber. Kinder haben ein in § 1684 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verbrieftes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dementsprechend besteht für Eltern also eine Umgangspflicht. Kurz gesagt: Wer ein Kind hat, muss sich kümmern. Nur Unterhalt zu zahlen, reicht nicht aus.
Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Der durch die Zwangsmittelandrohung bewirkte Eingriff in das Grundrecht des Elternteils auf Schutz der Persönlichkeit ist insoweit nicht gerechtfertigt
Mal ein Beispiel aus meinem Umfeld: Ein Sportkameraden hat eine Nachricht von seiner Frau erhalten, dass sie spontan zu ihrem Ex gezogen ist, und dort bleibt. Hat sich bis jetzt 3 Wochen nicht gemeldet. Die beiden haben 2 Kinder (3 und 6). Der Chef macht Stress, weil er die Betreuung nicht geregelt kriegt.
nö muss er nicht. er kann dazu gerichtlich nicht gezwungen werden und es wird auch gerichtlich nicht erzwungen, da es dem kindeswohl nicht dient. wenn sie sich kümmern will soll sie das tun oder die kinder ins heim geben. es ist nicht die pflicht des vaters der km freizeit zu verschaffen
Schön das du mir zustimmst das du träumst. Schlaf weiter.
Die Umgangspflicht einklagen: Geht das?
Ja, es ist durchaus möglich, beim Gericht zu beantragen, den umgangsberechtigten Eltern auch zur Ausübung dieses Rechts zu verpflichten. Dies kann insbesondere dann Sinn ergeben, wenn die Umgangspflicht in der Vergangenheit zwar wahrgenommen wurde, der Umgangsberechtigte jedoch sehr unzuverlässig bzw. der Umgang unregelmäßig oder zu kurz war.
In einem solchen Fall kann ein gerichtlich zugestellter Antrag den Elternteil aufrütteln und ihm die Wichtigkeit des Umgangs verdeutlichen. Gegebenenfalls ist ein Ordnungsgeld möglich. Im Anschluss ist dann vielleicht die Ausarbeitung einer verbindlichen Umgangsregelung möglich, die im Endeffekt jedoch freiwillig eingegangen und eingehalten wird.
https://www.scheidung.org/umgangspflicht/
Bei euch allerdings verhält sich die Sache ja etwas anders. Er nimmt von seiner Umgangspflicht ja Gebrauch, aber DU bist ständig dabei, weil er es (angeblich) alleine nicht hin kriegt.
Dann drücke ihm nächstes Mal die Kids in die Hand wenn er vorbei kommt und schließe die Tür.
Zudem solltet ihr feste Zeiten vereinbaren, schriftlich und nachweislich. Der Vater holt die Kinder ab und bringt sie pünktlich wieder zurück.
Und was bedeutet überhaupt "er kommt mit den Kindern alleine nicht klar"?
Vernachlässigt er sie dann? Kriegen sie nichts zu essen von ihm? Kann er das Baby (falls es noch ein Baby gibt) nicht wickeln?
Du tust ihm natürlich den Gefallen ihm die Sache abzunehmen. Ist im Grunde wie mit Bügeln. Doof angestellt und die Frau (meist ist es dann ja die Frau ;-)),sagt, sie macht es lieber selbst. Großer Fehler!
Er wird lernen müssen und du wirst lernen müssen los zu lassen.
Ich gehe davonnaus, dass die Kinder nach der Scheidung bei Dir bleiben.
Es wäre natürlich super, wenn der Vater sich auch um die Kinder kümmern würde. Wenn er das aber nicht will, dann kannst Du gar nichts machen.
Lass ihn in dem Fall wenigstens ordentlich bluten, damit die Kinder bei Dir in geordneten finanziellen Verhältnissen aufwachsen.
Es würde niemandem helfen, würde man dem Vater Kontakte zu seinen Kindern aufzwingen.
Nicht ganz korrekt. Wenn die Kinder Umgang fordern, kann er verpflichtet werden.