Ist der Vater verpflichtet den Umgang mit seiner Kindern?

AngiedieSchlaue  14.03.2024, 13:00

Habt Ihr schon mal darüber gesprochen wie Ihr das regeln wollt?

Vioviovv95 
Beitragsersteller
 14.03.2024, 13:04

Nein leider nicht, der Vater kommt mit den Kindern alleine nicht klar also ich muss immer dabei sein und ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt

8 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ein Vater kann zu mehr Umgang zu der Wahrnehmung eines regelmäßigen Umgangs verpflichtet werden.

Aber Umgang mit einem Umgang zu einem Vater, der überhaupt keinen Umgang will, ist in der Regel nicht kindeswohldienlich - und wird daher auch nicht angeordnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Nein muss er nicht. Er muss Unterhalt zahlen, das ist alles. Er hat aber das Recht auf Umgang mit den Kindern.


Kugelflitz  14.03.2024, 13:32

Nicht ganz korrekt. Wenn die Kinder Umgang fordern, kann er verpflichtet werden.

Motobiggi31  14.03.2024, 13:54
@LeWe23

Die Verfassungsrichter berufen sich dabei auf Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz, der Eltern verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern und dem Staat erlaubt einzugreifen, wenn sie es nicht tun. Lese und lerne.

1hannah1  16.03.2024, 11:46
@Kugelflitz

nö kann er nicht und wird er auch nicht. wenn er dann in der ecke sitzt und kein wort mit den kindern spricht ist diesen damit nicht geholfen und somit kann man das gerichtlich nicht durchsetzen

Kugelflitz  16.03.2024, 12:02
@1hannah1
somit kann man das gerichtlich nicht durchsetzen

Präzedenzfall bitte.

1hannah1  16.03.2024, 14:14
@Kugelflitz

warums sollte ich dir das googlen abnehmen, das schaffst du schon hübsch alleine.

Huhu

Nein. Der Vater hat keine Pflicht seine Kinder zu nehmen und er wird auch nicht gezwungen

Er hat das Besuchs und Umgangsrecht aber keine Pflicht...... Die einzige Pflicht ist den Unterhaltszahlungen nach kommen


BackupBone  14.03.2024, 13:10

Hat die Frau denn die Pflicht die Kinder zu nehmen?

BackupBone  14.03.2024, 13:23
@Maleficent666

Sie schreibt "und ich will das der Vater die Kindern auch mal abnimmt". Und nun ist die Frage wie das rechtlich aussieht.

BackupBone  14.03.2024, 13:25
@Maleficent666

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/umgangspflicht-koennen-vaeter-zum-kontakt-gezwungen-werden/

Denn offenbar sieht nicht jeder sein Umgangsrecht als Pflicht an. Das ist es aber. Kinder haben ein in § 1684 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verbrieftes Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen. Dementsprechend besteht für Eltern also eine Umgangspflicht. Kurz gesagt: Wer ein Kind hat, muss sich kümmern. Nur Unterhalt zu zahlen, reicht nicht aus.
BackupBone  14.03.2024, 13:29
@Maleficent666

Mal ein Beispiel aus meinem Umfeld: Ein Sportkameraden hat eine Nachricht von seiner Frau erhalten, dass sie spontan zu ihrem Ex gezogen ist, und dort bleibt. Hat sich bis jetzt 3 Wochen nicht gemeldet. Die beiden haben 2 Kinder (3 und 6). Der Chef macht Stress, weil er die Betreuung nicht geregelt kriegt.

1hannah1  16.03.2024, 11:53
@BackupBone

nö muss er nicht. er kann dazu gerichtlich nicht gezwungen werden und es wird auch gerichtlich nicht erzwungen, da es dem kindeswohl nicht dient. wenn sie sich kümmern will soll sie das tun oder die kinder ins heim geben. es ist nicht die pflicht des vaters der km freizeit zu verschaffen

Motobiggi31  14.03.2024, 13:18

Das ist komplett falsch. Informiere dich erst einmal!

Die Umgangspflicht einklagen: Geht das?
Ja, es ist durchaus möglich, beim Gericht zu beantragen, den umgangsberechtigten Eltern auch zur Ausübung dieses Rechts zu verpflichten. Dies kann insbesondere dann Sinn ergeben, wenn die Umgangspflicht in der Vergangenheit zwar wahrgenommen wurde, der Umgangsberechtigte jedoch sehr unzuverlässig bzw. der Umgang unregelmäßig oder zu kurz war.
In einem solchen Fall kann ein gerichtlich zugestellter Antrag den Elternteil aufrütteln und ihm die Wichtigkeit des Umgangs verdeutlichen. Gegebenenfalls ist ein Ordnungsgeld möglich. Im Anschluss ist dann vielleicht die Ausarbeitung einer verbindlichen Umgangsregelung möglich, die im Endeffekt jedoch freiwillig eingegangen und eingehalten wird.

https://www.scheidung.org/umgangspflicht/

Bei euch allerdings verhält sich die Sache ja etwas anders. Er nimmt von seiner Umgangspflicht ja Gebrauch, aber DU bist ständig dabei, weil er es (angeblich) alleine nicht hin kriegt.

Dann drücke ihm nächstes Mal die Kids in die Hand wenn er vorbei kommt und schließe die Tür.

Zudem solltet ihr feste Zeiten vereinbaren, schriftlich und nachweislich. Der Vater holt die Kinder ab und bringt sie pünktlich wieder zurück.

Und was bedeutet überhaupt "er kommt mit den Kindern alleine nicht klar"?

Vernachlässigt er sie dann? Kriegen sie nichts zu essen von ihm? Kann er das Baby (falls es noch ein Baby gibt) nicht wickeln?

Du tust ihm natürlich den Gefallen ihm die Sache abzunehmen. Ist im Grunde wie mit Bügeln. Doof angestellt und die Frau (meist ist es dann ja die Frau ;-)),sagt, sie macht es lieber selbst. Großer Fehler!

Er wird lernen müssen und du wirst lernen müssen los zu lassen.

Ich gehe davonnaus, dass die Kinder nach der Scheidung bei Dir bleiben.

Es wäre natürlich super, wenn der Vater sich auch um die Kinder kümmern würde. Wenn er das aber nicht will, dann kannst Du gar nichts machen.

Lass ihn in dem Fall wenigstens ordentlich bluten, damit die Kinder bei Dir in geordneten finanziellen Verhältnissen aufwachsen.