Vater des Kindes?
ich und der ex Freund sind getrennt wir haben ein gemeinsames Kind das grad ein Monat alt ist, ich habe das alleine Sorgerecht noch, er sagte“ wir holen ihn nachher ab“ ich habe ihn gefragt „wer ist wir?Und was habt ihr vor mit dem Kind zu machen?“ Er hat mir darauf nicht geantwortet, warum will er es mir nicht sagen hat er ein Recht darauf oder? Ich darf als Mutter doch wissen was er mit ihm macht oder?
lg vio
4 Antworten
Würdest du wollen das du dem Vater immer genau erklären musst was du gerade mit dem Kind machst, und wann du dich mit deinen Eltern und Freundinnen triffst.
Das alleinige Sorgerecht hast du doch wahrscheinlich nur weil Ihr nicht verheiratet seid, und er bisher kein gemeinsames Sorgerecht beantragt hat, tut er das, bekommt er es sofort, und ohne das irgend etwas geprüft wird, er ist ja der Vater.
Er ist dir keine Rechenschaft schuldig was er während seiner Umgangszeit tut, und mit wem er sich trifft, genauso wenig wie du ihm das erklären musst.
Dein Kind hat ein Recht darauf Zeit mit dem Vater zu verbringen, und wenn du das nicht ermöglichst handelt du gegen das Interesse des Kindes. So zumindest die rechtliche Auffasung dazu.
Der Vater könnte auch eine 50/50 Regelung anstreben, dann wäre das Kind genauso häufig bei ihm wie bei dir, und würde auch regelmäßig dort übernachten.
Du kannst nicht einfach sagen, dass er das Kind nicht sehen darf. Trotz dem Sorgerecht hat er durch das Umgangsrecht ein Recht auf den Kontakt zum Kind. Hier entscheidet sich der Kontakt anhand dessen, wie das Kindeswohl beeinträchtigt werden kann.
Keine Sorge, das ist mit bewusst :) ich wollte es nur am Rand erwähnen, da dass oft nicht bedacht wird.
Nein, aber du willst die -bedingungen stellen, wie das Umgangsrecht ausgeübt werden darf. Und das darfst du eben nicht.
Warum geht ihr nicht beide mal zum Jugendamt, lasst euch dort beraten und einigt euch mit HIlfe des JA auf eine gedeihlichen Umgang des Kindes von dir und von ihm. Das würde euch teure Anwältee und viel Geld sparen, denn das Jugendamt berät und hilft euch kostenlos,
nein das recht hast du nicht. er hat das recht auf umgang:
- ca. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
sind so das mindeste an umfang.
was er in der zeit macht, mit wem das kind kontakt hat, wer es betreut, wo er sich mit dem kind aufhält entscheidet er im rahmen seiner alleinigen alltagssorge während seiner umgangszeit. es geht dich also nichts an wer mit dabei ist oder was sie machen.
Das sehe ich anders.. ein Kind mit einem Monat gebe ich nicht in ungewisse Hände…
was du tust interessiert niemanden. ein solches verhalten kann sie kind und sorgerecht kosten.
Nein, das stimmt nicht… sie hat das alleinige Sorgerecht und so schnell ist man das nicht los…
bei einem Baby kann man durchaus erwarten, dass man Bescheid bekommt, wer das Kind überhaupt nimmt
selbstverständlich stimmt es. was nicht stimmt sind deine aussagen. die sind falsch.
das alleinige sorgerecht hat sie derzeit noch. er kann sie auffordern es gemeinsam zu erklären. verweigert sie das, wird er es sich einfach und zügig gerichtlich holen zu ihren lasten. damit wirft sie ein schlechtes licht auf sich, da sie kindeswohl nicht im fokus hat und bindungsintolerant ist.
weiterhin hat sie umgang zu fördern und zu ermöglichen. er hat ihr bescheid gegeben, dass das kind von ihm abgeholt wird. seine begleitung geht sie nix an. sie hat sendepause und fertig.
doch umgangsrecht bedeutet das er sein kind einfach mitnehmen kann. er bestimmt die art des umgangs und wo er es wahrnimmt. er muss die muter nicht besuchen und auch keinen weiteren kontakt mit ihr pflegen.
das kannst du hübsch selbst für dich rausfinden. nun troll woanders weiter
Ein Vater sind nicht mehr "ungewisse Hände" als eine Mutter.
sie hat das alleinige Sorgerecht und so schnell ist man das nicht los…
... zumindest nicht als Mutter 😣
mach dir keine gedanken, dass geht recht zügig das sie das alleinige sorgerecht los ist. er beantragt es einfach gerichtlich und wird es dort problemlos zu ihren lasten bekommen.
Dem ist - in unserem Land - leider nicht so. Wenn, dann wird die Mutter höchstens ein dudududu zu hören bekommen.
unser land ist deutschland und hier ist das völlig normal.
Gerade in Deutschland haben Mütter absolutes Vorrecht vor den Vätern. Allein schon das "gemeinsame Sorgerecht" ist das Papier nicht Wert auf dem es steht.
Es bedeutet so gut wie nichts, zumindest dann, wenn Mutter es nicht will/zulässt.
Ich hoffe mal, ich erinnere mich recht. Wenn ich falsch liege, berichtigt mich gerne.
Er darf Kontakt zum Kind haben, wann er will, solange das Kind einverstanden ist und das Kindeswohl nicht gefährdet wird, dagegen kann sie nichts machen. Der Vater darf auch unter beiden genannten Voraussetzungen das Kind immer mitnehmen. Die Mutter hat allerdings mit dem Sorgerecht auch das Recht auf den Standort des Kindes, sprich sie kann sagen, dass das Kind nicht mit dem Vater mit darf, sollte es begründet sein. Das kann man ja leicht begründen, damit, dass das Kindeswohl gefährdet werden könnte. Dann müssten Kind oder Vater mit dem Jugendamt reden und die Sache wird daraufhin individuell geklärt.
Liege ich damit richtig? Es ist länger her, dass wir solche Situationen durchspielten, aber ich meine, wir hatten bei uns solche Situationen.
er darf kontkat zum kind haben, solange das kindeswohl nicht gefährdet ist. wann er will ist nicht korrekt - es gibt eine umgangsvereinbarung oder gewöhnlichen umfang - den die mutter einzuhalten hat.
sorgerecht hat mit umgang nichts zu tun. sie hat keinen anspruch darauf zu wissen wer das kind betreut während des umgangs, mit wem das kind kontakt hat, wo es sich aufhält etc. das bestimmt kv während seiner alleinigen alltagssorge während des umgangs und km hat kein anspruch auf wissen darüber weil es sie nix angeht.
hat er gsr kann er so einiges tun, wo mutti nicht viel gegen tun kann.
In der Theorie mag das alles zutreffen. Die Praxis sieht da (etwas) anders aus.
er darf kontkat zum kind haben, solange das kindeswohl nicht gefährdet ist. wann er will ist nicht korrekt - es gibt eine umgangsvereinbarung oder gewöhnlichen umfang - den die mutter einzuhalten hat.
Ich meine, dass das individuell von der Situation her beschlossen wird und nicht zu verallgemeinern ist. Zumindest kenne ich solch eine Regelung nicht und würde gerne wissen, wo das steht.
Auf das Wissen habe ich mich nicht bezogen, aber bei dem ernsthaften und begründeten Verdacht von der Mutter beim Vater auf Kindeswohlgefährdung kann sie das Kind bei sich lassen und die Mitmahne des Kindes verwehren. Dass sie Anspruch auf das Wissen hat, will ich nicht sagen und glaube ich auch nicht.
die praxis ist nicht anders als die theorie. er kann sich infos einholen bei ärtzen, später kita und schule. er muss unterschriften zur zustimmung geben bei wahl der schule und kita, bei impfungen und nicht lebensnotwendigen ops als auch zur eröffnung eines bankkontos.
im regelfall einigen sich die eltern gemeinsam. sie hat kein problem damit das das kind abgeholt wird, also soll sie es zulassen.
für die zukunft würde ich auf zuruf nicht mehr reagieren und eine umgangsvereinbarung an ihn geben, wann er sein kind abholen kann. umfang siehe oben. ist er einverstanden ist es gut, wenn nicht soll er anderes vorschlagen. diese vereinbarung gibt beiden seiten planungssicherheit im privaten.
sie kann umgang vereinbaren wenn er angetrunken oder unter drogeneinfluss vor der tür steht oder das kind ständig angeprügelt nach hause bringt.
Das stimmt schon.
Aber das ist ja der Punkt. Wir haben den Regelfall nicht. Sie möchte das Kind ja nicht an ihn abgeben, oder zumindest wissen, wohin das Kind kommt. Ob begründet, können wir als Fremde nicht wissen
sie hat es rauszugeben zum umgang, da sie nichts vorträgt was dagegen spricht und auf das wissen hat sie keinerlei anspruch.
die praxis ist nicht anders als die theorie. er kann sich infos einholen bei ärtzen,
Du glaubst gar nicht, wie viele Ärzte bei Untersuchungen, OP's nicht nach dem Sorgerecht fragen, wenn Mutter mit dem Kind dort auftaucht...
... und unterstellen, dass Mutter das alleinige Sorgerecht hat bzw. im Einverständnis des Vaters handelt.
ops als auch zur eröffnung eines bankkontos.
Ach ja, all diese Theorien ... die Mütter locker ignorieren und umgehen (können).
Ein "Unterkonto" zum Konto der Mutter, für das Kind ... und schon ist auch das - ohne Zustimmung des Vaters - erledigt.
Zustimmung ist zu jedem operativen, körperlichen Eingriff erforderlich.
Viele Ärzte interessiert das einen Dreck.
nein zustimmung ist nur notwendig bei nicht notwendigen ops.
natürlich kann man ein zweitkonto auf eigenen namen eröffnen und dort sparen für was auch immer. bei mir läuft es auf den namen eines familienangehörigen seit 15 jahren.
zur eröffnung eines jugendgirokontos brauchte trotz gsr keine unterschrift von kv. das lief im rahmen der alleinigen alltagssusi meinte die banksusi. kv ist es recht, er wohnt 100erte km weiter weg. auch eigentlich nicht ganz korrekt, aber die bank hat das abgesegnet.
Das ist egal, wie du das siehst, Das Kind ist nicht dein Eigentum, das du großzügig verleihst. Es kommt darauf an, wie der Familienrichter das sieht, und danach hast du dich zu richten.
Dein Ex, der Vater eures Kindes, kann sich also mit Anwalt an das Gericht wenden. Das wird für euch beide teuer. Billiger wird es, wenn du mal von deinem hohen Mutterross herabsteigst.
NOch hat sie das alleinige Sorgerecht. Wenn sie Ärger macht, beantragt der Vater das gemeinsame Sorgerecht und bekommt es. Und er hat sowieso das Umgangsrecht, Das kann sie ihm nicht nehmen und kann ihm darin auch nicht herumpfuschen. Er kann in seiner Umgangszeit seiner neuen Geliebten vorstellen, seiner Mutter, dem Bundeskanzler, dem Vorstand des Kegelclubs und so weiter.
Nun ja, Dein wissen ist auch nicht aktuell.
Manche Mütter handeln auch noch wie von Anno Dunnemals.
Würden sich alle (Mütter) an das Recht und die Gesetze halten, gäbe es keinerlei Kriminalität. Dem ist aber nicht so. Also Augen auf.
Ja. da bin ich absolut dafür. ... nur Mütter sind in unserem Land (fast) unantastbar.
ich glaube nichts, ich weiß das es unsinn ist was du schreibst.
Du Träumer*in. Wir bräuchten keine Gerichte, würde alles so laufen wie es gesetzlich geregelt ist.
... und vor Gericht landet nur das, worüber auch geklagt wird.
Alles andere erfährt auch das Gericht nicht.
Ich denke, dass euch eine Erziehungsberatungsstelle sicherlich gut tun würde. Es scheint in der Kommunikation zwischen euch beiden einiges falsch bzw. schwierig zu sein, sodass ihr da auf einen gemeinsamen Nenner kommen solltet.
Selbst wenn du das alleinige Sorgerecht hast, hat er weiterhin ein Umgangsrecht. Aber ich würde dennoch auf solch eine Stelle Pochen, alleine um einen guten Umgang für euch beide zu finden.
Wenn sich ein paar 10 Monate nach dem Geschlechtsverkehr trennt, kann man eh nicht von Erziehungskompetenzen ausgehen
was hat die beziehung der paarebene mit der elternebene zu tun?
Ein Kind bekommen und sich einen Monat später trennen, zeugt nicht gerade von Planungssicherheit für ein Kind. Was haben sich die Beiden dabei gedacht? Gar nichts?
ist doch egal ob sie sich vorgeburtlich oder danach trennen. was hat die beziehung des paares und deren trennung mit dem kind zu tun? beziehungen sind nun mal nicht für die ewigkeit ausgelegt. kinder haben nie planungssicherheit. sie planten auch nicht gezeugt zu werden.
warum nicht. er kann doch trotzdem ein wundervoller Vater sein.
sehe ich anders
Wenn man sich ein Kind zulegen will und einen Monat nach der Geburt erkennt, dass es nicht klappt, ist das extrem verantwortungslos. Ein Kind ist ja kein Auto, das man sich mal eben anschafft.
Mir geht's genau so um die Mutter. Beide sind gänzlich verantwortungslos
nein ist es nicht. es ist völlig in ordnung eine beziehung die überhaupt keinen sinn ergibt einfach zu beenden. es ist nichts verantwortungsloser zusammenzubleiben nur weil man ein kind hat. besser zwei eltern die getrennt sind und bestens miteinander funktionieren, als eltern die sich hassen und ständig streiten aber hey wegen des kindes zusammen sind. ich habe mich von kv getrennt als ich ca. im 6. monat schwanger war. wir verstehen uns prima, kind hat einen tollen vater und das ist prima.
sieht nicht so aus. es ist garkeiner verantwortungslos. du redest nur dummes zeug
Ich hab nirgendwo geschrieben das er nicht das Kind sehen darf, Ließ mal richtig bevor mir was sagen willst.