Vandalismus am Auto durch Suchtkranken 20 Jährigen?
hallo Zusammen,
mir wurde mein neues Auto in der Nacht von einem 20 Jährigen demoliert. Zu der Person:
männlich 20 Jahre alt, hat keinen festen Wohnsitz und ist derzeit in einer Suchtklinik weil er Drogen abhängig ist.
diese Person hat nichts besseres zu tun gehabt als Nachts um halb 4 auf mein Auto zu steigen, und dort oben drauf rum zu springen. Jetzt ist es so, da die Person weder Haftpflicht noch Geld hat hab ich keine Chancen von ihm direkt an das Geld zu kommen. Ja mein Auto ist Vollkasko versichert aber meine Frage ist: Gibt es die Möglichkeit den Schaden von der Suchtklinik einzufordern. Eventuell wegen Verletzter Aufsichtspflicht oder so?.
bin für jede Antwort dankbar
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Schadensersatz von der Suchtklinik? Da wirst Du wohl keinen Erfolg haben... es sei denn, die haben wirklich grob fahrlässig gehandelt - was Du denen dann aber nachweisen müßtest!
Du kannst höchstens versuchen, den jungen Mann auf Schadensersatz zu verklagen und einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dann hättest Du nämlich 30 Jahre lang Zeit, das Geld eintreiben zu lassen. Aber da wäre natürlich auch nioch die Sache mit der Unzurechnungsfähigkeit...
Sorry, aber ich sehe da keine allzu große Erfolgschancen...
Wenn er nicht in einer geschlossenen Einrichtung war, aus der er ausgebüxt ist, gibt es kein Geld von der Klinik. Jeder kann kommen und gehen, wann er will.
Du hast eine Vollkasko, dann nimm die in Anspruch, von dem Täter wirst du nichts bekommen. Anzeigen würde ich ihn trotzdem.
Ja angezeigt habe ich ihn, ist in Deutschland auch ein muss bei Vandalismus
Wieso sollte die Suchtklinik eine Aufsichtspflicht haben? Er ist 20 Jahre alt und damit vollkommen für sich selbst verantwortlich. Von wem deine Versicherung sich das Geld wiederholt weiß sie selbst am Besten, aber bei dem Typen wird sie es wahrscheinlich garnicht erst versuchen.
Du kannst ihn höchstens noch Anzeigen, damit sein Verhalten wenigstens irgend eine Konsequenz für ihn hat.
Stimmt, wenn... Und dann kommt es auch noch darauf an ob dem Betreuer* ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann, was vielfach kaum möglich sein wird.
Es ist für die Schuld nämlich nicht relevant, dass etwas passiert ist, sondern wie es dazu kam. Und der Betreuer muss nicht beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat. Wenn der Mann den überhaupt einen Betreuer hat der für sein Handeln haftbar gemacht werden kann.
*Betreuer bzw. Betreuungseinrichtung
nein, sehr unwahrscheinlich
Ist es eine geschlossene Suchtklinik? Wenn nicht, brauchst du es nicht zu versuchen.
Wenn "offiziell" (d.h. von ärztlicher und richterlicher Seite) festgestellt ist, dass ein Mensch aufgrund einer Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder für andere ist, dann liegt es in der Verantwortung der Klinik oder des sonstigen Betreuers, dass diese Eigen- bzw. Fremdgefährdung nicht real wird. Genau deshalb gibt es ja geschlossene Stationen...