Unentschuldigte Fehltage vom Urlaub abziehen erlaubt?
Hallo,
ich hatte letztes Jahr einige Tage in der Berufsschule gefehlt. Mein Arbeitgeber hat diese Tage nun einfach als Urlaubstage verrechnet, ohne mich überhaupt zu fragen...
Dazu kommt, das ich bereits Urlaub geplant und gebucht habe. Diesen Urlaub will die Firma nun streichen, da ich ja angeblich keine Urlaubstage mehr habe (aufgrund der verrechnung mit Fehltagen in der Schule)
Seit wann darf die Firma einfach so meinen Urlaub mit Fehltagen verrechnen?
8 Antworten
Dass Du damit (unter Umständen mehrmals) eine Ausbildungsvertragsverletzung begangen hast ist Dir wohl nicht klar. Durch hast Dich mit der Unterschrift zum lernen verpflichtet. Wenn du dem Berufsschulunterricht nicht besuchst, musst Du zum Ausbildungsbetrieb, denn er stellt Dich zum Berufsschulbesuch frei, also ist das der Arbeitszeit gleichzusetzen. Nachzulesen im Berufsbildungsgesetz. Wie soll denn diese Fehlzeiten anders geregelt werden? Ist Dir eine schriftliche Abmahnung und eine Kündigung lieber?
http://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/fragen-antworten/fragen-waehrend-der-ausbildung.html
Der Arbeitgeber kann Dir die Fehlzeiten in der Berufsschule mit der Ausbildungsvergütung verrechnen, nicht aber mit dem Urlaub.
Bevor Du jetzt allerdings einen Zwergenaufstand machst, solltest Du Dir vergegenwärtigen, dass Dich der Ausbildungsbetrieb abmahnen kann und vermutlich auch wird, wenn der Arbeitgeber sicherheitshalber noch einmal bei der IHK oder bei der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes anruft. Wenn Du dann noch einmal unentschuldigt fehlst, ist Deine Ausbildung beendet.
Meine Ausbildung ist so gut wie beendet. Nach dem Urlaub bin ich praktisch nur noch ein paar Tage da.
Na klar kann er mich Abmahnen aber ob dem AG das etwas bringt für ein paar Tage dann?
An sich hätte ich da ja auch nichts gegeneinzuwerfen, wenn man das mit mir Besprochen hätte. Aber wenn ich schon bereits alles geplant habe usw und der AG dann meint Urlaub zu kürzen und somit fällt mein geplanter Urlaub weg... dann kann ich ja auch nichts tun...?
Gegen Ausbildungsvergütung kann er ja machen. Bei dem was man da an Gehalt bekommt, kanns ja nicht viel sein.
http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=82500
Lesen... mit der eigenen Ausgangslage vergleichen, dann vielleicht noch mit dem Ausbildungsberater bei der IHK oder dem Schulsozialarbeiter/Vertrauenslehrer (Stichwort Erfahrung, die Du nicht hast) sprechen und dann zum Chef. Möglicherweise denkt der sogar, er muss Dir die unentschuldigten Fehlzeiten abziehen und ist ganz froh, wenn er Dir die Kohle abziehen kann. Vielleicht ist er sogar happy, weil er Dich noch weniger sehen muss....
Ja den das ist wie zwei Fehltage im Betrieb und da kann man auch nicht einfach 2 Tage ohne Krankenschein blau machen
Du hast die Schule geschwänzt.
Dein AG hat Dir die Urlaubstage dafür gestrichen.
Das ist doch nur fair.
Wieso beschwerst du Dich? Dein Stundenkonto ist ausgeglichen.
Es passt Dir nicht, dass Dein AG auf Dein Schulschwänzen reagiert hat?
Das nennt man Konsequenzen.
Grüße, ----->
Klar wäre es Fair. Allerdings nicht nach einem halben Jahr und 1 Woche vor Urlaubsbeginn.
Ansonsten wäre ich der letzte gewesen, der sich dagegen gestellt hätte.
sei froh, dass deine Firma das so macht....
ich hätte dich beim ersten Mal abgemahnt und beim zweiten Mal rausgeworfen !
Darum geht es nicht. sie hätten mich ja abmahnen können. Bin eh nur noch diesen Monat da und dann nicht mehr.
Es geht mir lediglich ums Rechtliche, ob es einfach so erlaubt ist.
Klar hätte man es so lösen können. Aber nicht 1 Woche vor Urlaubsbeginn, wo die Fehlzeiten eh schon ein halbes Jahr her waren... Wie soll man in 1 Woche alles planen können oder sonst was... es ist alles bezahlt usw. Darum gehts mir.
An sich hätte man es so natürlich lösen können.
Eine Abmahnung ist mir lieber, Ja. Da ich nach dem Urlaub nur noch Tage hier bin.