Unentschuldigte Fehltage vom Urlaub abziehen erlaubt?

8 Antworten

Dass Du damit (unter Umständen mehrmals) eine Ausbildungsvertragsverletzung begangen hast ist Dir wohl nicht klar. Durch hast Dich mit der Unterschrift zum lernen verpflichtet. Wenn du dem Berufsschulunterricht  nicht besuchst, musst Du zum Ausbildungsbetrieb, denn er stellt Dich zum Berufsschulbesuch frei, also ist das der Arbeitszeit gleichzusetzen. Nachzulesen im Berufsbildungsgesetz. Wie soll denn diese Fehlzeiten anders geregelt werden? Ist Dir eine schriftliche Abmahnung und eine Kündigung lieber?


marlonz 
Fragesteller
 02.05.2016, 07:52

Klar hätte man es so lösen können. Aber nicht 1 Woche vor Urlaubsbeginn, wo die Fehlzeiten eh schon ein halbes Jahr her waren... Wie soll man in 1 Woche alles planen können oder sonst was... es ist alles bezahlt usw. Darum gehts mir.

An sich hätte man es so natürlich lösen können.

Eine Abmahnung ist mir lieber, Ja. Da ich nach dem Urlaub nur noch Tage hier bin.

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Novos  02.05.2016, 16:23
@marlonz

Wurde der Urlaub von Dir beantragt und vom Betrieb genehmigt?

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Du hast die Schule geschwänzt.
Dein AG hat Dir die Urlaubstage dafür gestrichen.

Das ist doch nur fair.
Wieso beschwerst du Dich? Dein Stundenkonto ist ausgeglichen.

Es passt Dir nicht, dass Dein AG auf Dein Schulschwänzen reagiert hat?

Das nennt man Konsequenzen.

Grüße, ----->


marlonz 
Fragesteller
 02.05.2016, 07:54

Klar wäre es Fair. Allerdings nicht nach einem halben Jahr und 1 Woche vor Urlaubsbeginn.

Ansonsten wäre ich der letzte gewesen, der sich dagegen gestellt hätte.

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http://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/fragen-antworten/fragen-waehrend-der-ausbildung.html

Der Arbeitgeber kann Dir die Fehlzeiten in der Berufsschule mit der Ausbildungsvergütung verrechnen, nicht aber mit dem Urlaub.

Bevor Du jetzt allerdings einen Zwergenaufstand machst, solltest Du Dir vergegenwärtigen, dass Dich der Ausbildungsbetrieb abmahnen kann und vermutlich auch wird, wenn der Arbeitgeber sicherheitshalber noch einmal bei der IHK oder bei der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes anruft. Wenn Du dann noch einmal unentschuldigt fehlst, ist Deine Ausbildung beendet.



marlonz 
Fragesteller
 02.05.2016, 07:47

Meine Ausbildung ist so gut wie beendet. Nach dem Urlaub bin ich praktisch nur noch ein paar Tage da.

Na klar kann er mich Abmahnen aber ob dem AG das etwas bringt für ein paar Tage dann?

An sich hätte ich da ja auch nichts gegeneinzuwerfen, wenn man das mit mir Besprochen hätte. Aber wenn ich schon bereits alles geplant habe usw und der AG dann meint Urlaub zu kürzen und somit fällt mein geplanter Urlaub weg... dann kann ich ja auch nichts tun...?

Gegen Ausbildungsvergütung kann er ja machen. Bei dem was man da an Gehalt bekommt, kanns ja nicht viel sein.

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toomuchtrouble  02.05.2016, 08:04
@marlonz

http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/?fp.l=t&fp.d=82500

Lesen... mit der eigenen Ausgangslage vergleichen, dann vielleicht noch mit dem Ausbildungsberater bei der IHK oder dem Schulsozialarbeiter/Vertrauenslehrer (Stichwort Erfahrung, die Du nicht hast) sprechen und dann zum Chef. Möglicherweise denkt der sogar, er muss Dir die unentschuldigten Fehlzeiten abziehen und ist ganz froh, wenn er Dir die Kohle abziehen kann. Vielleicht ist er sogar happy, weil er Dich noch weniger sehen muss....

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Ja den das ist wie zwei Fehltage im Betrieb und da kann man auch nicht einfach 2 Tage ohne Krankenschein blau machen

Mach dich am besten mal ein fettes Dass auf.

Ist ja unmöglich von denen.

Abmahnung und Kündigung wären berechtigt und Dir sicherlich viel lieber.

Lohnkürzung..auch fein.

Du hast nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.


marlonz 
Fragesteller
 02.05.2016, 07:43

Richtig. Da ich eh diesen Monat weg bin, praktisch nach meinem geplanten Urlaub. 

Hätte man darüber gesprochen oder ähnliches, dann hätte ich ja anders geplant. Aber wenn man bereits seit Monaten Urlaub geplant hatte und eine Woche vorher das einfach so gemacht wird, dann kann man dies schlecht wieder alles Rückgänging machen. Urlaube sind schließlich bezahlt usw...

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wurzlsepp668  02.05.2016, 07:48
@marlonz

ähm, die gefehlten Berufsschultage wurden auch bezahlt ....

vom Arbeitgeber an Dich ......

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marlonz 
Fragesteller
 02.05.2016, 07:53
@wurzlsepp668

Naja, es fehlen noch immer Gehälter, sogar aus dem letzten Jahr. Von daher...

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