Urlaub=Arbeit?

1 Antwort

Sicher.


Familiengerd  03.07.2024, 18:16

Etwas gewagte, wenn nicht gar falsche Aussage.

Denn es kommt darauf an, ob der Urlaubsanspruch in Arbeits- oder in Werktagen angegeben ist.

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Jurafuchs  03.07.2024, 18:39
@Familiengerd

Von der Fülle an bisher vorhandenen Informationen war das die einzig nachvollziehbare Antwort.

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Familiengerd  03.07.2024, 20:18
@Jurafuchs

Nein.

Die einzig nachvollziehbare Antwort wäre gewesen, dass man die Frage nicht beantworten kann, wenn man nicht weiß, ob der Urlaubsanspruch in Arbeits- oder Werktagen formuliert ist.

Aber klar: Wenn der Fragesteller fragt

4 Tage Arbeiten, 2 Urlaub, 1 Tag Wochenende.

dann arbeitet er natürlich 4 Tage, hat 2 Tage Urlaub und 1 Tag frei und die Frage

Ist das so rechtens/richtig?

Ist das so rechtens/richtig?

kann mit "Ja" beantwortet werden.

Die Frage ist aber nur, wie der 2. Urlaubstag berechnet wird!

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Jurafuchs  03.07.2024, 21:53
@Familiengerd

Du meinst etwas, du weißt es nicht. Genauso wenig wie ich es hundertprozentig weiß.

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Familiengerd  04.07.2024, 13:14
@Jurafuchs

Ich "meine" nicht etwas, sondern stelle fest, dass man auf die Frage, wie viele Urlaubstage tatsächlich anzusetzen sind - ein Tag oder zwei Tage - nicht antworten kann, wenn man nicht weiß, ob der Urlaubsanspruch in Arbeits- oder in Werktagen angegeben ist.

Darum - weil auch Du das nicht weißt - ist Deine Antwort "Sicher." nicht richtig.

Sie wäre es nur dann, wenn auch für für beide Tage (Freitag und Samstag, also auch für den arbeitsfreien Tag) ein Urlaubstag anzurechnen wäre, weil der Urlaubsanspruch im Werktagen angegeben ist. Ist der Anspruch aber in Arbeitstagen angegeben, müsste für die beiden Tage (von denen nur einer ein Arbeitstag ist) nur ein Urlaubstag angerechnet werden, und Deine Antwort wäre dann falsch.

Jetzt verstanden?

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Jurafuchs  04.07.2024, 13:15
@Familiengerd

Du weißt das ich nicht mehr mit dir diskutiere. Dafür ist mir meine Zeit zu wertvoll.

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Familiengerd  04.07.2024, 13:18
@Jurafuchs

Da gibt es schlicht und einfach nichts zu diskutieren.

Aber wenn du das nicht verstehst (und Deine Erwiderung kam außerdem so schnell, dass Du Dich mit meiner Erklärung wohl nicht einmal beschäftigt hast) - tja ...

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Jurafuchs  04.07.2024, 13:19
@Familiengerd

Bitte belästige mich künftig nicht unter meinen Antworten.

Wenn du etwas anders siehst, nutze selbst die Antwortfunktion.

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Familiengerd  04.07.2024, 13:26
@Jurafuchs
Bitte belästige mich künftig nicht unter meinen Antworten.

Ich werde unter Antworten - von wem auch immer - schreiben, wenn ich das für angebracht halte, vor allem dann, wenn sie (wie jetzt bei Dir) nicht korrekt ist - auch wenn es Dir nicht passt!!

Wenn du etwas anders siehst, nutze selbst die Antwortfunktion.

Erstens hat das nichts mit "anders sehen" zu tun, sondern mit urlaubsrechtlichen Frage.

Zweitens ist eine sinnvolle Antwort hier wegen fehlender Informationen - die bisher auch trotz meiner Nachfragen nicht mitgeteilt wurden - einfach nicht möglich, es sei denn, man schreibt Antworten zu beiden möglichen Fällen (Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen oder Urlaubsanspruch nach Werktagen).

Deine Erwiderungen lassen aber nur den Schluss zu, dass Du mit dieser Differenzierung (Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen oder Urlaubsanspruch nach Werktagen) nichts anfangen kannst - was ich mir bei Dir allerdings kaum vorstellen kann.

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