Urlaub trotz Kündigung in Probezeit?
Ich habe am 03.05 meine Arbeit angefangen, habe offiziell jährlich Anspruch auf 8 Urlaubstage (ich arbeite nur 2 Tage die Woche). Würde jetzt jedoch gekündigt und muss noch 3 Wochen auf Grund der Frist dort arbeiten. Jetzt hatte ich in der kurzen Zeit noch kein Urlaub genommen. Habe ich rechtlich Anspruch auf welchen den ich noch einlösen könnte?
2 Antworten
Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich für die Vertragslaufzeit.
In diesem Fall wohl ein oder zwei Tage.
Die gleiche Frage hattest doch vor knapp einer Stunde schon einmal gestellt. Nur waren es da noch 2 Wochen bis zum Ende deines Arbeitsverhaeltnisses und jetzt sind es auf einmal 3. Wenn es tatsaechlich noch 3 Wochen sind, wirst du beim Ausscheiden schon 5 volle Monate dort gearbeitet haben. Der Urlaubsanspruch wird sich damit auf 3,33 Tage erhoehen. Davon sind 3 Tage als Urlaub zu gewaehren und 0,33 Tage anderweitig auszugleichen.