Urlaub trotz Kündigung in Probezeit?

2 Antworten

Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich für die Vertragslaufzeit.

In diesem Fall wohl ein oder zwei Tage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die gleiche Frage hattest doch vor knapp einer Stunde schon einmal gestellt. Nur waren es da noch 2 Wochen bis zum Ende deines Arbeitsverhaeltnisses und jetzt sind es auf einmal 3. Wenn es tatsaechlich noch 3 Wochen sind, wirst du beim Ausscheiden schon 5 volle Monate dort gearbeitet haben. Der Urlaubsanspruch wird sich damit auf 3,33 Tage erhoehen. Davon sind 3 Tage als Urlaub zu gewaehren und 0,33 Tage anderweitig auszugleichen.