Urlaub rechtmäßig abgelehnt?


17.06.2024, 09:24

Ergänzung: Selbstverständlich ist mir bewusst dass ich für die Ausbildung lernen muss, jedoch muss ich erwähnen, dass all meine Berufsschulkameraden, also wirklich alle, vom Wissensstand her mit mir gleich auf sind, teilweise sogar hinter mir aufgrund der harten "Förderung" im Betrieb. Ich lerne nicht weniger für den Beruf als alle anderen, weshalb ich davon ausgehe dass mein Wissensstand für einen Azubi im 1. Lehrjahr in Ordnung bzw. gut ist. Allerdings schlagen sich meine Berufsschulkameraden auch nicht mit solchen Problemen rum. Vielleicht habe ich mich auch falsch ausgedrückt, da ich davon ausging, dass Lernpflicht und Berichtsheft unter die selbe Sparte fallen.

Der Urlaub wurde mir nicht gewährt aufgrund schlechter Berichtsheftführung, welche jedoch, wie oben bereits beschrieben, von den Azubis meines Betriebs in der Freizeit ausgeführt werden muss. Das sehe ich aber einfach nicht ein, mich in meiner Freizeit mit etwas zu beschäftigen, was nicht für die Freizeit gedacht ist. Ist das falsch? Liegt es an mir? Bin ich das Problem?

3 Antworten

Wenn Du an diesem Montag keine Berufsschule hast und Dein AG keine "dringenden betrieblichen Belange" vorweisen kann, die gegen Deinen Urlaub sprechen ist alleine die "Verletzung Deiner Lernpflicht" kein Ablehnungsgrund.

Im Vorfeld hat Dein AG Deinen Urlaub ja mündlich schon genehmigt. Zukünftig solltest Du frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag abgeben und Dir die Genehmigung schriftlich geben lassen.

Davon mal abgesehen, Du bis 17 Jahre alt und fällst damit unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Nachdem ich (17, in Ausbildung) freiwillig mehrere Samstage arbeiten war,

Wenn Du von Montag bis Freitag arbeitest, ist das unzulässig. Dein AG sollte sich mal den § 15 Jugendarbeitsschutzgesetz anschauen und Dich am Samstag nicht arbeiten lassen.

Sage deinem Ausbilder bitte, dass das Schreiben des Berichtsheftes in die Arbeitszeit gehört. Das sollte dir im Sozialkundeunterricht in der Berufsschule beigebracht worden sein. BBiG §15

Bitte sprich dazu deine Lehrer an!

Auch das andere Problem mit dem Urlaub kannst du ansprechen. Es geht um Rechte und Pflichten der Azubis


Rheinflip  17.06.2024, 08:12

BBiG 15 regelt die Berufschulzeit, nicht die Lernpflicht

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ArniD  17.06.2024, 08:24
@Rheinflip

Dort ist aber erwähnt, dass das Schreiben des Berichtsheftes in die Arbeitszeit gehört.

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ArniD  17.06.2024, 08:28
@Rheinflip

Im § 13 ist die Lernpflicht geregelt. Der Azubi lernt in der Berufsschule, und soll im Betrieb dazu angehalten werden. Dennoch muss kein Azubi das Wochenende oder den Feierabend mit langen Lernzeiten verbringen.

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Rheinflip  17.06.2024, 08:48
@ArniD

Ich hab mir jetzt den paragraphen noch zwei mal durchgelesen und ich finde keine Erwähnung der berichtspflichten

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ArniD  17.06.2024, 08:57
@Rheinflip

Danke, alle § habe ich nicht in der Reihenfolge im Kopf. Aber es ist zu finden

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"Auszubildende haben einen rechtlichen Anspruch darauf, ihren Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtshefts während der Arbeitszeit zu führen. Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung Auszubildende sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Berufsausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen."

Insofern sollte dieser Umstand zunächst geklärt werden. In diesem Zusammenhang wäre es natürlich nicht korrekt, dir den Urlaub zu verweigern, aber ein Betrieb darf Urlaub auch verbieten.

Wenn das schon so lang bekannt ist und du aus der Probezeit raus bist, könntest du ggf. krank machen.

Oder du gehst Montags einfach hin?
Dann halt eben nicht fit.


Darkrider280  17.06.2024, 08:31

Ich musste kein Berichtsheft anfertigen, ist das unterschiedlich von Ausbildung zu Ausbildung?

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ArniD  17.06.2024, 08:35
@Darkrider280

Eigentlich muss das Berichtsheft zur Prüfung vorgelegt werden. Es ist aber nicht zwingend ein Heft, es werden auch Berichte in digitaler Form genehmigt.

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Darkrider280  17.06.2024, 08:43
@ArniD

Interessant. Bei mir war es nicht so. Außer Klausuren gab es nichts weiter.

Ich hatte einen praktischen Teil in der Ausbildung nach der ersten Abschlussprüfung, also von zweieinhalb Jahren Ausbildung war es ein halbjähriger praktischer Teil, in der ich ein sogenanntes Arbeitstagebuch schreiben musste, aber das nicht jeden Tag, sondern so wie ich das wollte.

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ArniD  17.06.2024, 08:45
@Darkrider280 Die Pflicht, das Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen

Hierzu gehört auch das Berichtsheft, das der Ausbilder regelmäßig abzeichnen muss. Dieser sogenannte Ausbildungsnachweis ist übrigens auch eine Voraussetzung dafür, dass der Azubi am Ende der Ausbildung überhaupt zur Abschlussprüfung zugelassen wird.

Dabei ist „Heft“ keineswegs wörtlich zu nehmen. Auch vor der Ausbildung hat die Digitalisierung schließlich nicht Halt gemacht. Wie sich das Azubi Berichtsheft online führen lässt, verrate ich Ihnen im verlinkten Beitrag.

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Darkrider280  17.06.2024, 08:49
@ArniD

Das gab es aber auch nicht online bei mir und abzeichnen lassen musste ich auch nichts!

Vorlegen musste ich das oben erwähnte Arbeitstagebuch, um zur zweiten Prüfung zugelassen zu werden.

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ArniD  17.06.2024, 08:53
@Darkrider280

Dann wurde es bei euch nur anders genannt. Es muss nicht täglich geführt werden, wichtig ist nur, dass der Ausbilder unterzeichnet. Es geht um den Nachweis, dass der Ausbildungsrahmenplan eingehalten wurde. Falls die Prüfung sehr schlecht war um das nachvollziehen zu können. Ob es nun Berichtsheft oder Ausbildungstagebuch heißt ist dabei egal

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Darkrider280  17.06.2024, 08:58
@Rheinflip

Das wurde aber nicht vor Abgabe unterzeichnet und auch nicht täglich geschrieben?

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