Unverhältnismäßige Strafe an der Schule?


16.02.2023, 18:37

EDIT: Gibt es da auch rechtliche Einschränkung, was eine Schule da machen darf?

kugel  16.02.2023, 17:43

Warum "wieder" Toiletten putzen?

vonnixkommtnix7 
Beitragsersteller
 16.02.2023, 18:36

Wie schon gesagt mussten sie schon einmal aufgrund des Vorfalls putzen und jetzt müssen sie demnächst nochmal

3 Antworten

aus einem anderen Klassenzimmer seiner Schule Weihnachtsdeko in sein eigenes Klassenzimmer gebracht.

Das ist noch kein Vergehen und schon gar kein Diebstahl

Am letzten Tag vor den Ferien musste das Klassenzimmer leer geräumt werden und jeder musste einen Teil der Sachen mit nach Hause nehmen.

Also "entwenden" auf Ansage bzw Anordnung der Schule

Um welche Gegenstände es ging geht aus der Frage nicht hervor.

Und. Wo ist der Diebstahl wenn der Rektor die Mitnahme irgendwelcher Dekorgegenstände angeordnet hat?

Die rückgabe erscheint mir unter den gegebenen Umständen selbstverständlich. Die Entschuldigung sowieso

Kuchen backen? Nunja. ob man es als lehrreich und Strafe ansehen kann, wenn Mutti Zuhause Kuchen bäckt... Über den Verweis lässt sich meiner Meinung nach schon streiten.

Bei der ersten Toiletten Putzaktion hätte ich mich schon geweigert. Dies stand da schon nicht im Verhältnis.

War nun wieder die Toiletten durch die Schüler geputzt werden sollen erschließt sich nicht und hat mit dem "Diebstahl" nichts mehr zu tun.

Geh mal zum Direktor und sag ihm, dass dein Sohn nicht die Toiletten verschmutzt hat und das keine pädagogische Konsequenz mehr ist.

Das mit dem Kuchen war schon grenzwertig, weil das ja auch mit Finanzen (der Eltern) zu tun hat.

Ich würde mich weigern ihn noch mal Toiletten putzen zu lassen.

4x Strafe für ein Vergehen? Das ist weit überzogen und hochgradig anmaßend, weil unverhältnismäßig.

Die Schulleitung sollte man mal beim Schulamt melden und Konsequenzen einfordern. Ggf. die Öffentlichkeit einschalten. Kleine Skandälchen sind bei bestimmten Medien sehr willkommen.