Unterschied zwischen Stadt, Gemeinde und Kommune

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In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisangehörige Städte, die ebenso wie Gemeinden Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Die Aufgaben und Rechte und Kompetenzen kreisangehöriger Städte unterscheiden sich nicht von denen der Gemeinden. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern gibt es kreisangehörige Städte mit bestimmten Sonderrechten (Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt oder Große kreisangehörige Stadt). kreisfreie Städte, das sind solche Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie bilden sozusagen einen eigenen Kreis. Im Gegensatz zu kreisangehörigen Städten haben kreisfreie Städte zusätzliche Aufgaben. So sind sie unter anderem untere staatliche Aufsichtsbehörde oder Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Aufgaben werden bei Gemeinden (und damit auch kreisangehörigen Städten) von den Landkreisen wahrgenommen.

Hallo

die Frage kommt auch heute noch häufiger vor, daher meine zusammenfassende Antwort:

Der Begriff „Kommune“ dient als Sammelbegriff

für kreisfreie Städte

Gemeindeverbände

kreisangehörige Städte

kreisangehörige Gemeinden  

Städte und Gemeinden werden gesetzlich unter dem Begriff „Gemeinden“ zusammengefasst

Der Begriff der kreisangehörigen Gemeinden fasst alle Städte und Gemeinden zusammen, die einem Landkreis angehören

in NRW ist eine Stadt eine Gemeinde mit einer bestimmten Einwohnerzahl und hat dadurch das Stadtrecht  ...  ab 60.000 Einwohner eine "große" kreisangehörige Stadt

geregelt in der GO (Gemeindeordnung) für NRW §4


Eine Stadt ist eine Gemeinde mit Stadtrechten