Unterschied zwischen Stadt, Gemeinde und Kommune
Hallo,
ich schreibe gerade meine Diplomarbeit und ein Autor benutzt wild bzw. schon fast synonym diese drei Begriffe. Allerdings bin ich mir über deren genaue Bedeutung nicht im Klaren. Meines Wissens nach ist eine Gemeinde dasselbe wie eine Kommune, die kleinste Gebietskörperschaft. Die Stadt ist logischerweise die dadrüber. Ist das so richtig?
3 Antworten
In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisangehörige Städte, die ebenso wie Gemeinden Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Die Aufgaben und Rechte und Kompetenzen kreisangehöriger Städte unterscheiden sich nicht von denen der Gemeinden. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern gibt es kreisangehörige Städte mit bestimmten Sonderrechten (Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt oder Große kreisangehörige Stadt). kreisfreie Städte, das sind solche Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie bilden sozusagen einen eigenen Kreis. Im Gegensatz zu kreisangehörigen Städten haben kreisfreie Städte zusätzliche Aufgaben. So sind sie unter anderem untere staatliche Aufsichtsbehörde oder Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Aufgaben werden bei Gemeinden (und damit auch kreisangehörigen Städten) von den Landkreisen wahrgenommen.
Eine Stadt ist eine Gemeinde mit Stadtrechten
Hallo
die Frage kommt auch heute noch häufiger vor, daher meine zusammenfassende Antwort:
Der Begriff „Kommune“ dient als Sammelbegriff
für kreisfreie Städte
Gemeindeverbände
kreisangehörige Städte
kreisangehörige Gemeinden
Städte und Gemeinden werden gesetzlich unter dem Begriff „Gemeinden“ zusammengefasst
Der Begriff der kreisangehörigen Gemeinden fasst alle Städte und Gemeinden zusammen, die einem Landkreis angehören
in NRW ist eine Stadt eine Gemeinde mit einer bestimmten Einwohnerzahl und hat dadurch das Stadtrecht ... ab 60.000 Einwohner eine "große" kreisangehörige Stadt
geregelt in der GO (Gemeindeordnung) für NRW §4