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Antwort
Hallo
die Frage kommt auch heute noch häufiger vor, daher meine zusammenfassende Antwort:
Der Begriff „Kommune“ dient als Sammelbegriff
für kreisfreie Städte
Gemeindeverbände
kreisangehörige Städte
kreisangehörige Gemeinden
Städte und Gemeinden werden gesetzlich unter dem Begriff „Gemeinden“ zusammengefasst
Der Begriff der kreisangehörigen Gemeinden fasst alle Städte und Gemeinden zusammen, die einem Landkreis angehören
in NRW ist eine Stadt eine Gemeinde mit einer bestimmten Einwohnerzahl und hat dadurch das Stadtrecht ... ab 60.000 Einwohner eine "große" kreisangehörige Stadt
geregelt in der GO (Gemeindeordnung) für NRW §4