Guten Abend,
bei Recherchen, die das Justizsystem der Weimarer Republik betrafen bin ich auf den Fakt gestoßen, dass die Weimarer Republik ihr Strafgesetzbuch von dem Kaiserreich übernahm, mit nur minimalen Änderungen.
Zudem lehnten sie einen neuen, modernen Vorschlag von Gustav Radbruch ab, der unteranderem die Abschaffung der Todesstrafe forderte.
Wie kann verstanden werden, warum die sonst so fortschrittliche Weimarer Republik diesen Vorschlag unter den Tisch fielen ließ?
Und in wie fern wurde das Strafgesetzbuch nach dem Kaiserreich reformiert?
Gab es in der reformierten Version einen Paragraphen gegen Volksverhetzung?