Unterschied Personenverbandsstaat und modernen staatlichen Verwaltung?

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Personenverbandsstaat: Der gesamte "staatliche" Aufbau beruhte auf persönlichen Beziehungen. Der König verlieh an Gefolgsleute bzw. Vertraute (Fürsten) bestimmte Einkünfte (Geldlehen, z. B. Zölle) und/oder (meist umfangreiche) Ländereien (Landlehen), dafür leisteten diese Gefolgsleute/Vertrauten dem König Dienste: sie berieten ihn und leisteten ihm Hilfe, nicht zuletzt militärischer Natur. Diese Vertrauten sammelten ebenso Gefolgsleute und Ratgeber um sich und statteten sie mit Einkünften und/oder Ländereien aus. Es bildete sich eine sog. Lehenshierarchie bzw. Lehenspyramide, die auf jeder Ebene auf persönlichen Beziehungen beruhte: König -> Fürsten -> Ritter. Der König, wenn er Rat oder Hilfe brauchte, wandte sich an seine Fürsten, er hatte kein Recht, sich unter Umgehung der Fürsten direkt an die Ritter seiner Fürsten zu wenden, sondern musste sich auf die Treue und Zuverlässigkeit der Fürsten verlassen.

Moderne staatliche Verwaltung: Nehmen wir als Beispiel die Bundesrepublik Deutschland: Wenn der Bundestag ein allgemeines Gesetz beschließt, dann müssen es die Bundesländer ausführen. Die Bundesländer bzw. ihre Landesregierungen delegieren die Ausführung der Gesetze an ihre Regierungspräsidien, die wiederum die Kommunen/Städte ihres Verwaltungsgebietes beauftragen. Moderne Verwaltung beruht aber nicht allein auf Delegation von Aufgaben. Die unterste Instanz, die Kommunen/Städte, werden in ihrer Verwaltungstätigkeit von den Regierungspräsidien überwacht, die wiederum von der Landesregierung überwacht werden. Die Landesregierungen schließlich überwacht die Bundesregierung. Wenn Landesregierungen sich weigern, Gesetze auszuführen, dann darf die Bundesregierung sie dazu anweisen. Die Landesregierungen haben gegenüber den Regierungspräsidien und diese gegenüber den Kommunen/Städten Weisungsrecht. Die moderne Verwaltung ist also nicht personenbezogen, sondern hierarchisch geordnet und auf allen Ebenen rechtlich, auf der Grundlage von Gesetzen geregelt.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Mit dem Personenverbandsstaat ist das System des Mittelalters gemeint, bei dem es eben keine von regierenden Personen unabhängige Verwaltung gab, sondern alles von der Beziehung zwischen Personen abging. Wenn zum Beispiel die Fürstin des Landes A den Fürsten des Landes B heiratete, dann waren die Länder ab dann vereinigt. Das hängt damit zusammen, dass es Mittelalter gar nicht die modernen Möglichkeiten der Kommunikation und der Zusammenarbeit gab, um eine normale Verwaltung aufzubauen. Der König selbst musste zum Beispiel von Fall zu Fall zu reisen und hat dann dort als Richter geurteilt . War dann die Pfalz im wahrsten Sinne des Wortes leer „gefressen“, Zog der König mit seinem Anhang weiter.