Unterschied Fahrzeughalter und Fahrzeugnutzer?

2 Antworten

Halter ist derjenige, der in den Zulassungsbescheinigungen steht, und Nutzer ist der, der das Fahrzeug nutzt.


migebuff  28.02.2020, 12:17
Halter ist derjenige, der in den Zulassungsbescheinigungen steht

Die Aussge ist etwas zu pauschal.

Beispiel: Sohn kauft mit 18 Jahren ein Auto, Zulassung erfolgt auf den Vater. Vater fährt nie mit dem Auto, hat sein eigenes, hat folglich auch keine Schlüssel. Reparaturen, Sprit usw zahlt alles der Sohn.

Laut deiner Aussage wäre in diesem Beispiel der Vater, der das Fahrzeug nicht auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und keine Verfügungsgewalt darüber besitzt, der Fahrzeughalter, nur weil ihm das amtliche Kennzeichen zugeteilt wurde.

0
Meandor  28.02.2020, 12:42
@migebuff

Ist ja auch so.

Das Fahrzeugzulassungsgesetz spricht davon, dass bei der Zulassung die Daten des Halters anzugeben sind. Wer in der Zulassung steht ist vor dem Gesetz der Fahrzeughalter.

0
migebuff  28.02.2020, 16:12
@Meandor

Zitat der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs:

Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist, bestimmt sich nicht danach, wem das amtliche Kennzeichen zugeteilt ist; Halter ist vielmehr, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.

Zitat Bundesverwaltungsgericht:

Nach einhelliger Auffassung ist Halter derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 7 C 155.66 - BVerwGE 29, 136/137); dies können auch mehrere Personen zugleich sein (vgl. BGHZ 13, 351/355).

Und jetzt bist du dran.

0
Meandor  01.03.2020, 18:15
@migebuff

Als erstes frag ich mich, wie der BGH überhaupt dazu kommt, über so eine Frage zu urteilen, aber da der BGH für Strafrecht zuständig ist, kommt es vermutlich aus einem Strafverfahren.

Bundesverwaltungsgericht passt eher.

Das Problem ist, dass die Rechtssprechungen nicht meine Aussage wiederlegen, sondern ein anderes Problem darlegen.

Nach dem Gesetze ist der Halter derjenige, der es auf sich zulässt. Der Gesetzgeber ging nicht davon aus, dass jemand ein Fahrzeug auf sich zulässt, auf dass er keinen Einfluss ausüben kann. Das steht im Gesetz selbst aber nirgends.

Das BVerwG stellt das klar (sieht man im Langtext des Urteiles).

Der Halter eines Fahrzeuges ist derjenige, der Verfügungsgewalt darüber hat, und auf dessen Rechnung es läuft. In dem Urteil wird dann ausgeführt, dass diese Person das Fahrzeug auch auf sich hätte zulassen müssen.

0
PatrickLassan  02.03.2020, 06:22
@Meandor
da der BGH für Strafrecht zuständig ist,

Der BGH ist auch für Zivilrecht zuständig.

0
Meandor  03.03.2020, 07:27
@PatrickLassan

Aber warum sollte man im Zivilrecht darüber entscheiden müssen, wer der Halter eines Fahrzeuges ist?

Schadenersatz bei einem Unfall? Halterhaftung? Gut, wäre denkbar.

1
Bubuuuu997 
Beitragsersteller
 28.02.2020, 11:51

Also kann man doch beides sein wenn das Fahrzeug einem gehört..? Hab ich das richtig verstanden?

0
PatrickLassan  28.02.2020, 11:52
@Bubuuuu997

Ja, du kannst Halter, Eigentümer, Besitzer bzw. Benutzer und Versicherungsnehmer sein, es können aber auch verschiedene Personen sein.

2

Halter ist der, auf den das Auto zugelassen ist. Fahrer ist der, der es fährt.
Eigentlich sind die Begriffe doch recht selbsterklärend, oder?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so