Erste Hilfe Kurs für LKW-Führerschein seit dem 1.1.2016?
Ich beabsichtige dieses Jahr den LKW Führerschein (CE) zu machen und benötige noch einen Erste Hilfe Kurs. Nun lese ich, dass es seit dem 1.1.2016 nicht mehr zwischen großen und kleinen Kurs unterschieden wird. Sondern es gibt nur noch einen Kurs für lebensnotwendige Sofortmaßnahmen, welcher für alle Klassen gilt. Den habe ich allerdings schon vor zwei Jahren für meinen PKW-Führerschein gemacht.
Meine Frage: Kann ich mit diesen bereits vorhanden Erste-Hilfe-Schein nun meinen LKW-Führerschein machen oder muss ich trotzdem einen neuen machen?
5 Antworten
Dein Kurs reicht neuerdings ja auch nicht mehr für den PKW-Führerschein aus. Daher wird er kaum für LKW gelten.
Außerdem ist eine Auffrischung, bzw. Erweiterung sowieso sinnvoll, da du wahrscheinlich nicht mehr viel aus dem Kurs weißt. Und teuer sind diese Kurse ja zum Glück auch nicht. Die kosten eher ein Wochenende.
Da frägst du am besten bei der Führerscheinstelle nach, das geht auch telefonisch. Ich weiß nur das es früher den Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (8 Unterrichtseinheiten) für Bewerber der Führerscheinklassen B, BE, A, A2, A1, AM, L und T gegeben hat. Bewerber der LKW und Bus Fahrerlaubnisklassen mussten eine erste- Hilfe Ausbildung, also den großen erste- Hilfe Kurs (16 Unterrichtseinheiten) machen. Jetzt gibt es einen einheitlichen Kurs mit 9 UE.
Der Neue ist über 9 Doppelstunden und der alte Kurs über 8 Doppelstunden, vor 2 Jahren der ist nicht gültig für CE.
Ab Oktober 2017 müssen sogar die Aufsteiger den Neuen machen, auch wenn Klasse 3 (B,A1) vorhanden.
Sowas da hat sich ein Fehler eingeschlichen, keine Doppelstunden sind einfache Std.
Also es gibt an sich kein Verfallsdatum für Erste Hilfe Kurse. Also beim Sehtest heißt es eindeutig, daß er maximal ein Jahr alt sein darf, wenn man den Antrag stellt. Aber für das Erste Hilfe Zeugnis gibt es keine Beschränkung. Trotzdem gibt es in vielen Kommunen interne Regelungen, wie alt so ein Nachweis maximal sein darf. Deshalb solltest du das am besten bei deinem Bürgeramt mal selber erfragen. Entweder steht es deutlich auf der Homepage deiner Stadt oder eine kurze E-Mail oder ein Anruf klärt das.
Das waren ja Sofortmaßnahmen am Unfallort keine 1. Hilfe. Da würde ich mal in der Fahrschule nachfragen.
Die alten Sofortmaßnahmen am Unfallort sind für LKW nicht gültig weil ein geraffter Stoff von der 1. Hilfe in 9 Unterrichtsstunden vermittelt wird bei dem Neuen Kurs.