Unterrichtsausschluss - Zeugnis?! [NRW]

3 Antworten

Ich kann Dir nur sagen, dass ein Verweis außerhalb der Schule wenig bis keine Bedeutung hat. Darum solltest Du Dir nicht so viele Gedanken machen. Ich sage immer, es ist wie ein Sturm im Wasserglas. Innerhalb der Schule ist ein mächtiges Getöse, außerhalb von ihr ist nichts davon zu spüren.

Ganz nebenbei: Natürlich war es von Dir nicht in Ordnung, an die Tasche der Lehrerin zu gehen; keine Frage. Aber warum lässt sie ihre Tasche unbeaufsichtigt im Klassenraum zurück? Wäre dies als Diebstahl ein Versicherungsfall, bekäme die Lehrerin eine Mitschuld und möglicherweise den Schaden nicht ersetzt. Ich weiß, dass das nicht ganz das Gleiche ist, dennoch muss die Lehrerin sich nicht wundern.

Gruß Matti


Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 16:49

Danke für deine aufmunternde Antwort! ;) Wieso Verweis außerhalb der Schule, war doch in der Schule? :o Das Aufgabenblatt für die Stunde habe ich aus ihrer Mappe gezogen, welche direkt auf dem Lehrertisch lag. Lg

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Kuhlmann26  19.01.2015, 17:16
@Schoorl

Du bist drei Tage von der Schule verwiesen worden. Jetzt hab ich es verstanden. Ich hatte gelesen, dass Du einen Verweis bekommen hast. Sorry, mein Fehler.

Soweit ich weiß, taucht so etwas nicht auf dem Zeugnis auf. Unter welcher Rubrik sollte das stehen?

Um Deine Frage zu beantworten: Ich wollte sagen, dass Disziplinarmaßnahmen, die in der Schule verhängt werden, selten Auswirkungen auf das Leben außerhalb von Schulen haben. Was Lehrer auch immer veranstalten, es ist bedeutungslos, wenn Du die Schule verlassen hast. Immer mehr Betriebe gehen sogar dazu über auch die Zeugnisse zu ignorieren, mit denen sich die Schulabgänger vorstellen. Diese spiegeln nämlich immer weniger die Fähigkeiten der Leute wieder.

Das mit dem Aufgabenblatt hatte ich exakt so verstanden.

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Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 18:41
@Kuhlmann26

Hinten auf dem Zeugnis steht die Rubrik "Bemerkungen", vielleicht wird dann der 3-Tägige Ausschluss dort vermerkt!? Hmm

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Kuhlmann26  19.01.2015, 18:47
@Schoorl

Ich habe grade wegen einer anderen Sache den § 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn vom Schulgesetz NRW vor mir. Dort heißt es unter anderem:

(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Handhabung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.

Wenn Du in einem anderen Bundesland zur Schule gehst, schaust Du halt rein, wie es dort geregelt ist.

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Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 21:45
@Kuhlmann26

Doch doch, NRW ist richtig ;) Und wie sieht es bei einem Halbjahreszeugnis aus?

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Kuhlmann26  20.01.2015, 13:42
@Schoorl

Im Gesetzetext wird nicht zwischen Halb- und Endjahrezeugnissen unterschieden. Das Sozialverhalten und die Fehlzeiten bleiben in jedem Fall im Abschlusszeugnis unerwähnt.

Wie Du im obigen Gesetzestext lesen kannst, ist in den anderen Fällen von "können" die Rede. Zitat: "Ferner können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten (Anmerkung von mir: in das Zeugnis) aufgenommen werden."

Ich bin kein Experte im Schulrecht, sondern ein Schulgegner. Mehr als im Gesetzblatt steht, weiß ich demnach auch nicht. Ich interpretiere also und würde folgendes sagen: Wenn Du kein Rabauke bist, der zwei mal im Jahr die Privatsachen von Lehrern durchsucht und keine kilometerlange Akte mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Lehrerzimmer zu stehen hast, wird sich keine Versetzungskommission mit Deinem Zeugnis beschäftigen.

Wenn man es genau betrachtet, darf man sich sowieso fragen, was der dreitägige Unterrichtsausschluss bei Deinem Vergehen bewirken sollte? Ich vermute, dass die Lehrerin es als ziemlich dreist empfunden hat, dass Du an ihren Sachen warst. Deshalb wird ihr ein Tadel oder Verweis als Denkzettel nicht hart genug gewesen sein. Also hat sie mit Anderen beraten, wie man es Dir heimzahlen kann.

Mit Deiner Entschuldigung hattest Du bereits selbst angedeutet, Dich falsch verhalten zu haben. Ein ruhiges Gespräch wäre deshalb viel wirksamer gewesen. Lehrer glauben aber nun mal, erziehen zu müssen (Das ist ihr absurder, aber verfassungsmäßiger Auftrag). Weiter glauben sie, zur Erziehung gehört Bestrafung; was jedoch heute anders genannt wird. "Erziehungsmittel" bzw. "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme" sind die Vokabeln, die vernebelnd beschreiben, dass es um Rache geht. Klingt im erstem Moment hart, ist aber genau das. Bestrafung ist Rache und hat keinerlei Auswirkung auf die Einsicht. Einsichtig warst Du vorher schon. Es hätte des Ausschlusses nicht bedurft. Wenn die Lehrerin ihre Tasche nicht unbeaufsichtigt gelassen hätte, wäre das Ganze nicht passiert. Wenn Dir in der Schule etwas abhanden kommt, trägst Du immer einer Mitschuld; hättest halt aufpassen müssen.

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Schoorl 
Beitragsersteller
 20.01.2015, 21:28
@Kuhlmann26

Im Gespräch mit meinem Schulleiter, der Lehrerin und meiner Klassenlehrerin meinten die halt, dass es eine Strafe sein muss, die mich persönlich trifft. Ich wurde vorher gefragt,welche Strafe ich persönlich gerecht finde, da habe ich gesagt, dass ich 1-2 Monate Müllsammeln würde. Darauf meinten die dann, dass ist zu harmlos und würde mich nicht treffen. hmm

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Kuhlmann26  21.01.2015, 11:48
@Schoorl

Das bestätigt genau, was ich bereits geschrieben habe. Die Schulmitarbeiter glauben fest daran, bestrafen zu müssen und in dem sie Dich fragen, welche Strafe Du selbst für angemessen hältst, kommst Du gar nicht auf die Idee, darüber nachzudenken, ob überhaupt eine Strafe angebracht ist. Genau so zu denken, sollst Du in der Schule lernen.

Das Vorgehen der Schulmitarbeiter zeugt von einem überkommenem Erziehungsbild; mal ganz abgesehen davon, dass von offizieller Seite schon lange nicht mehr von Strafen die Rede ist. Natürlich ändert der verwendete Begriff am Ergebnis nichts. Ob man von Bestrafung oder Ordnungsmaßnahme rede, ist letztendlich gleichgültig. Man versucht nur mit verändertem Vokabular zu kaschieren, dass es sich um einen autoritären Erziehungsanspruch handelt. Und die Tatsache, dass der sogar im Grundgesetz verankert ist zeugt davon, wie fest die Menschen an die Notwendigkeit von Erziehung glauben. Dort wo Menschen eine Beziehung haben, ist Erziehung völlig überflüssig.

Wir haben uns so daran gewöhnt, von der Schulpflicht zu reden. Dabei ist es ein Schulzwang. Wusstest Du, dass es den außer in Deutschland nur noch Schweden gibt (jedenfalls auf Europa bezogen)? Hier mal die Hardcore-Variante über die Auswirkungen der Schul"pflicht"

www.youtube.com/watch?v=TJJAkVPkrPs

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Das war ein klarer Täuschungsversuch. Ganz abgesehen davon, dass du an der Tasche deiner Lehrerin absolut nichts zu suchen hast.

Du kannst froh sein, dass du mit 3 Tagen Ausschluss davon gekommen bist.


Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 15:03

Das Aufgabenblatt sollten wir gerade da in der Stunde bearbeiten, ich hatte meins leider zuhause vergessen, wollte dann aber die Aufgaben machen, weil ich alleine sitze so. Dann lag auf dem Tisch die Mappe von der Lehrerin und ich habe das Blatt herausgenommen mit den Aufgaben für die Stunde

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Also ich glaube, dass das von deiner Schule abhängt. Manche Schulen machen das eben, manche nicht. Ich hoffe und denke, dass sie es nicht mit vermerken werden, schließlich ist das Zeugnis wichtig für dich. Sonst frag einfach an deiner Schule nach und wenn sie sagen, dass es drauf stehen wird, bitte um den Gefallen, es nicht zu vermerken Viel Glück :-)


Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 14:57

Danke für deine Antwort! ;) Hm habe gerade echt Schiss um das Zeugnis, da ich sonst auch kein Typ für solch ein Benehmen bin und ja.. Naja man lernt aus Fehlern :/

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DerHans  19.01.2015, 14:58

Dass das Zeugnis wichtig ist, wusste der Fragesteller doch selbst. Er wollte aber mit einem Betrug seiner Leistung etwas nachhelfen.

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Schoorl 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 15:04
@DerHans

"Das Aufgabenblatt sollten wir gerade da in der Stunde bearbeiten, ich hatte meins leider zuhause vergessen, wollte dann aber die Aufgaben machen, weil ich alleine sitze so. Dann lag auf dem Tisch die Mappe von der Lehrerin und ich habe das Blatt herausgenommen mit den Aufgaben für die Stunde"

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Kuhlmann26  19.01.2015, 16:28
@DerHans

@DerHans: Was redest Du denn immer von Betrug. Der Fragesteller hat doch erklärt, wie es gewesen ist. Was hat das mit einem Betrug zu tun? Selbst wenn Du Dein Kommentar vor seiner Klarstellung geschrieben hast, musst Du nicht von Betrug reden, wenn Du keine näheren Informationen hast.

Weder Deine Antwort, noch Dein Kommentar haben irgendetwas mit der Beantwortung der Frage zu tun.

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