Unternehmensgründung § 112 BGB?

3 Antworten

Wenn du den 5000sten Dropshipping Shop oder das millionste Nagelstudio eröffnen möchtest, gibt es kein Geld. Warum auch?

Auch stellst du als angehender Unternehmer dir die völlig falsche Frage. Die wichtigste heißt immer: Wer und wo sind meine Zahlungsfähigkeit und zahlungswilligen Kunden? Wenn du das nicht abschätzen kannst, dann fange erst gar nicht an.

Nur weil du irgendetwas anbietest, kommt kein Kunde zu dir.

Da brauchst du erst einmal die Zustimmung des Familiengerichts. Und die bekommst du nur wenn du wenigstens ansatzweise in der Wirtschaft Bescheid weißt

Für die Gründung eines Unternehmens generell: Existenzgründerdarlehen zu den jeweiligen Konditionen

Für Minderjährige generell: Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag

Für die Gründung eines Unternehmens speziell als Minderjähriger: keine