Unternehmensgründung § 112 BGB?
Wenn ich laut § 112 BGB ein Unternehmen als minderjährigen gründen was gibt es da für finanzielle fördermöglichkeiten ?
3 Antworten
Wenn du den 5000sten Dropshipping Shop oder das millionste Nagelstudio eröffnen möchtest, gibt es kein Geld. Warum auch?
Auch stellst du als angehender Unternehmer dir die völlig falsche Frage. Die wichtigste heißt immer: Wer und wo sind meine Zahlungsfähigkeit und zahlungswilligen Kunden? Wenn du das nicht abschätzen kannst, dann fange erst gar nicht an.
Nur weil du irgendetwas anbietest, kommt kein Kunde zu dir.
Da brauchst du erst einmal die Zustimmung des Familiengerichts. Und die bekommst du nur wenn du wenigstens ansatzweise in der Wirtschaft Bescheid weißt
Für die Gründung eines Unternehmens generell: Existenzgründerdarlehen zu den jeweiligen Konditionen
Für Minderjährige generell: Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Für die Gründung eines Unternehmens speziell als Minderjähriger: keine