unterlassene Hilfeleistung im Krankenhaus?

2 Antworten

Ich sehe das ähnlich wie @Jurafuchs - von unterlassener Hilfeleistung kann hier der Schilderung nach keine Rede sein. Das mit dem späten MRT etc. ist zwar traurig, ändert aber mMn medizinisch auch nichts daran, dass eine OP am Kreuzband und am Innenmeniskus sowieso erst nach ca. 6 Wochen möglich ist. Solange dauert es nämlich, bis die Schwellung abgeklungen und das Gewebe soweit wieder stabilisiert ist, ehe man überhaupt operiert.

Bis jetzt - nach mehr als 2 Monaten nach OP - immer noch keine Knie-OP! Keinen interessiert es, bin quasi ein halber Pflegefall, Sommer ist flöten, gebuchter Urlaub Ende September vermutlich auch!

Mit Knie-OP brauchst du auf einen Sommerurlaub gar nicht zu spekulieren. Hier ist nach der OP eine Reha bzw. Physio fällig, die auch nicht warten darf, sondern praktisch unverzüglich beginnt, um die Beweglichkeit sowie den Muskelaufbau in den Beinen zu fördern bzw. restaurieren. Dauer ca. 4 - 6 Wochen, Physiotherapie.


Mietzemau 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 14:43

Das kann wohl nicht sein! Ist das unser Gesundheitssystem? Nicht nachfragen, weil es eine andere Sache betrifft (nicht die Wirbelsäulen-OP), geht uns also nichts an? Zwei Zimmer weitert wurde eine demente Dame rund-um-die-Uhr betreut, weil sie sich rumkrakelte, einsam fühlte und nur noch im KH geduldet wurde, weil kein Pflegeplatz in einer anderen Pflegeeinrichtung frei war. Ist keine Spekulation sondern weiß ich, weil die Dame zuvor in mein Zimmer gebracht wurde mit der Unkenntnis, dass diese dement ist. Sie Privatpatient - ich gesetzlich mit Zuzahlung für Privatzimmer .....

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FordPrefect  12.08.2024, 14:51
@Mietzemau

Es steht dir frei, deine Schilderung einem Fachanwalt vorzulegen, der dich beraten kann, ob hier u.a. Schmerzensgeld angemessen wäre. Dies kann und darf hier in keinem Fall erfolgen.
Ich gebe nur meine Einschätzung des Sachverhalts wieder - und stelle eben fest, dass sich aus der durch dein eigenes Ungeschick ergebenden Verlängerung und Komplikation ein Schadensersatzanspruch (in welcher Form auch immer) mMn nur schwerlich konstruieren ließe. Du solltest jetzt in erster Linie Vorsorge treffen, nicht auch noch auf den Stornokosten deines Urlaubs sitzen zu bleiben - denn den wirst du aller Wahrscheinlickeit zufolge nicht antreten können.

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Ich sehe hier nicht die unterlassene Hilfeleistung. Unfreundlichkeit ist keine Straftat.


Mietzemau 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 14:34

Wirklich ? Nicht fragen ob man Schmerzen hat? Warum-wieso-weshalb

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