Unterhaltsvorschuss trotz KG?

3 Antworten

Wenn der Vater nicht mehr leistungsfähig ist, musst Du sogar vorrangig Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen.

Der wird genau wie vorher der Unterhalt vom Kindsvater als Einkommen auf den Bedarf des Kindes angerechnet, so wie das auch mit dem Kindergeld passiert, solange das Kind es zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt.

Dadurch sollte sich deine Aufstockung vom Jobcenter entsprechend erhöhen, denn Du bekommst dann min. 125 Euro weniger fürs Kind als vorher.

Denn der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld von 250 Euro ergibt den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle.

Wenn der Kindsvater also vorher den Mindestunterhalt oder mehr gezahlt hat, konnte er ja nur das hälftigen Kindergeld in Abzug bringen, also von 250 Euro Kindergeld vom Tabellenwert 125 Euro in Abzug bringen und das hat dann den Zahlbetrag ergeben.


anonym201208 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 13:12

Bin ich eigentlich verpflichtet den Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen,

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isomatte  08.08.2024, 16:11
@anonym201208

Bist Du, wenn Du keinen Unterhalt wegen Leistungsunfähigkeit bekommst oder er einfach nicht zahlen will, dann ist vorrangig Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.

Zumindest dann, wenn Du in welcher Form auch immer auf Sozialleistungen angewiesen bist, wie lange ihr nicht mehr in einem Haushalt lebt spielt dabei keine Rolle.

Sobald er nicht mehr in eurem Haushalt lebt, ist er zum Unterhalt verpflichtet und wenn er wie erklärt nicht zahlen kann oder will, ist Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt zu beantragen.

Würdest Du das nach schriftlicher Aufforderung vom Jobcenter dennoch nicht machen, kann das Jobcenter sogar den Antrag für dich stellen und die Unterhaltsansprüche gegenüber dem Kindsvater gingen aufs Jobcenter über.

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anonym201208 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 16:23
@isomatte

Wie muss ich das mit der Betreuung im Antrag angeben? Wir haben keine festen Tage eingeplant. Er kommt uns oft besuchen und Sie verbringen auch oft Zeit draussen miteinander. Was hat die "Betreung" für Einflüsse für die Antragstellung/Geld?

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isomatte  08.08.2024, 16:35
@anonym201208

Wenn es um Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geht, kann das durchaus negative Folgen haben, dann könnte der Unterhaltsvorschuss abgelehnt werden.

Geht der Umgang mit dem / den Kinder / Kindern über das normale Umgangsrecht hinaus, könnte das Jugendamt davon ausgehen, dass Du nicht alleinerziehend bist und den Antrag auf Unterhaltsvorschuss ablehnen.

Im Antrag sind natürlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen, könnte nämlich im nachhinein auch dir Probleme machen, sollte das Jugendamt dahinter kommen.

Dann würde es ganz sicher zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen und das von dir selber, wenn Du das vorsätzlich verschwiegen hättest und damit könntest Du noch Glück haben, wenn es dann nur bei der Rückforderung bleiben würde und nicht noch eine Anzeige wegen Betrug folgt.

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anonym201208 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 16:44
@isomatte

Heißt, dass das Kindsvater uns oft besuchen kommt und auch Zeit mit unserer Tochter verbringt, könnte dazuführen, dass der Unterhaltsvorschuss abgelehnt wird? Was hat den "Zeitverbringung/Betreung" für einen finanziellen Aspekt/Beitrag?

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isomatte  08.08.2024, 16:54
@anonym201208

Habe ich doch erklärt, wenn der Umgang über das normale Maß hinaus geht, zählst Du beim Jugendamt nicht als alleinerziehend und hast keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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anonym201208 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 13:09

Der Kindsvater lebt erst seit 01.07.2024 nicht mehr mit uns, also einem Monat. Und bisher habe ich noch nichts beantragt/ oder er bezahlt. Was nun?

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Normal sollte der Anspruch bestehen, da Arbeitslosigkeit das nicht hemmt.

Dadurch könnten sich die Ansprüche auf die anderen Bezüge ändern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wenn der Kindesvater nicht leistungsfähig ist, meiner Meinung nach Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.