Hat man einen Anspruch auf ALG II, wenn man BAB bekommt?
Hallo,
hat man Anspruch auf ALG II, wenn man BAB bekommt? Habe gelesen, dass wenn man, nachdem man Miete gezahlt hat, weniger wie den ALG-II-Satz hat, dass man einen Anspruch hätte.
MfG
4 Antworten
Probiere einfach mal ALG 2 - Rechner online aus.
Wenn Dir aufstockendes ALG 2 angezeigt wird, sollte auch Anspruch darauf bestehen.
Wenn Du mit deinem gesamten anrechenbarem Einkommen deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll nicht decken kannst, wäre auch eine Aufstockung durchs Jobcenter möglich.
Bist Du noch unter 25, dann musst Du deinen Anspruch auf Kindergeld geltend machen, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dass beträgt derzeit min. 219 Euro.
Nein, das schließt sich gegenseitig aus. (Sofern man grundsätzlich überhaupt Anspruch auf ALG2 hätte)
Nein. Man kann nicht Sozialleistung über Sozialleistung über Sozialleistung beziehen. Irgendwo muss man halt auch selbst was tun um durchzukommen
Meine BAB ist nicht erhöht worden. Habe mal gelesen, dass BAB KEIN Ausschlussgrund für ALG II ist.
In Ausnahmefällen gibt es bei BAB-Bezug ergänzende Leistungen nach SGB II - das sind Einzelfallentscheidungen.... zumal ein U25-jähriger Auszubildender zusätzlich Anspruch auf Weiterleitung des Kindergeldes hat.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-bab_ba013469.pdf
Gibt es keine Ausnahmen?