Unterhaltsvorschuss nach Heirat?
Soweit ich wusste gibt es den nicht mehr sobald man heiraten (nicht den Vater des Kindes) aber der Vater ist eben noch unterhaltspflichtig. Jetzt sagte man mir aber (Standesamt) dass dies gar nicht richtig ist solange das Ehepaar nicht offiziell zusammen lebt?! da wir als getrennt lebend gelten noch und ich alleinerziehend bin….
stimmt das? Ich warte noch auf Antwort vom Jugendamt.
der Vater zahlt sozusagen Raten von 250 Euro der unterhaltskasse weil er nicht mehr kann. Und da er das zahlen kann müsste er doch zumindest diese Summe dann in Zukunft an mich zahlen als Unterhalt?!
mein Plan war eigentlich mit ihm zu reden dass er zum mindest das dann zahlt an mich
3 Antworten
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Wenn du neu verheiratet bist, dann hast du keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, auch wenn ihr getrennt lebt, aber weiterhin ein Paar seid.
Und da der Kindsvater ja Geld zahlt an die Unterhaltsvorschusskasse, ist er in mindestens der Höhe auch leistungsfähig. Also anstatt über den Umweg zu zahlen, zahlt er direkt an dich.
Wird denn regelmäßig alle 2 Jahre sein Einkommen geprüft? Das Jugendamt hat errechnet, dass er nicht mehr als 250 EUR zahlen kann?
Du solltest dir so oder so dringend einen Unterhaltstitel besorgen! Entweder über das Jugendamt über die Jugendamtsurkunde oder über das Familiengericht. Denn sollte der Kindsvater einfach die Zahlungen einstellen oder unregelmäßig zahlen, hast du was in den Händen und kannst die Pfändung einläuten.
Also: Unterhaltsschuss steht dir nicht zu. Eine erneute Heirat entbindet den Kindsvater natürlich nicht von seinen Unterhaltspflichten.
Dazu ein Gerichtsurteil zum Unterhaltsvorschuss und getrennten Wohnungen, obwohl man nicht dauerhaft getrennt ist:
Das Verwaltungsgericht sei wohl zurecht davon ausgegangen, dass trotz der fehlenden häuslichen Gemeinschaft die Frau nicht dauerhaft von ihrem damaligen Ehemann getrennt gelebt habe.
Laut Gesetz lebe ein Ehepaar getrennt, „wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt“. Zweifellos hätten die Frau und ihr damaliger Mann aber gerade eine solche häusliche Gemeinschaft herstellen wollen. Die Frau habe selbst eingeräumt, dass ein dauerndes Getrenntleben nicht vorliege. Es sei von vornherein klar gewesen, dass dieses nur vorübergehend sein sollte. Nach seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sei ihr Mann bei ihr eingezogen.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht am 15. Dezember 2022 (AZ: 14 PA)
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Genau, er zahlt zukünftig auf dein Konto ein! Dennoch solltest du sein Einkommen regelmäßig alle 2 Jahre prüfen lassen. Entweder kümmerst d dich selbst drum, über eine Beistandschaft beim Jugendamt oder über einen Anwalt.
Wenn ihr euch gut versteht und er sich um das Kind kümmert, dann ist ein Titel ja ggf. auch erstmal nicht nötig. Aber du solltest daran denken, dass Kinder Anspruch auf einen unbefristeten Titel haben! Macht er also doch mal "Sperenzchen", dann ist es Zeit für den Unterhaltstitel ;-).
Nur er muss ja eigentlich den Mindestunterhalt zahlen! Wäre eine interne Sache, solange du nicht auf soziale Leistungen angewiesen bist, ob du ihm da Druck machst oder nicht.
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Warum kann er den Mindestunterhalt nicht erbringen? Krankheitsbedingt? Denn er wäre verpflichtet ALLES zu tun um den zahlen zu können. Und wenn das bedeutet bis 48 Stunden die Woche zu arbeiten, wenn es der Hauptjob zulässt, sich eben einen Minijob zu suchen.
Aber ich verstehe auch, dass dir mehr daran gelegen ist, dass er sich ebenfalls um das Kind kümmert und wenn es für dich ok ist ihm da keinen Druck zu machen, dann ist es auch ok.
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Naja kümmern ist relativ. Er kommt sie besuchen oder mal einen Ausflug. Aber alles gut so…hatte heute einen Anruf von der unterhaltstelle und die Dame sagte auch er soll das was er als Unterhalt ans Jugendamt zahlt nun an mich zahlen. Ist die Höhe vom Unterhalts Vorschuss. Das ist das was er zahlen kann.
Das würde sich so berechnet und es liegt ein Titel vor. Falls er mehr verdienen sollte oder er nicht regelmäßig zahlt soll ich eine beistandschaft machen aber sie sagte auch dass das jetzt mehr Bürokratie wäre als es Sinn machen würde und er sagte auch schon er zahlt es dann immer nun an mich. Da sie direkt Kontakt mit ihm aufnahm.
Mehr zahlen kann er nicht da er Vollzeit arbeitet und noch eine erste Tochter hat
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Er ist der leibliche Vater des Kindes, ob ihr verheiratet seid oder nicht ist hierbei nicht relevant, er ist nach dem BGB - zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Wenn das Kind noch minderjährig ist, oder volljährig und unter 21, wohnt bei dir im Haushalt und besucht noch eine allgemeinbildende Schule und somit wäre das volljährige Kind ein privilegiertes volljähriges Kind, dann hat der Vater eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Er muss also zusehen das er zumindest den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle zahlen kann, er könnte je nach individuellen Umständen sogar dazu verpflichtet werden einen zusätzlichen Minijob anzunehmen, bis zu 48 Stunden die Woche wären hier zumutbar.
Wenn ihr verheiratet seid und gar nicht die Absicht habt euch scheiden zu lassen, besteht selbst bei nicht Leistungsfähigkeit des Mannes kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, ob ihr in einem Haushalt lebt oder nicht spielt da keine Rolle.
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Mein Mann ist nicht der Vater von ihr. Er zahlt keinen um Gehalt nur eine Rate ans Amt weil er den vollen Unterhalt nicht zahlen kann
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Spielt keine Rolle, selbst wenn er nicht der leibliche Vater ist, ihr seid verheiratet und wollt euch nicht scheiden lassen, also lebt ihr nicht dauerhaft getrennt.
Dafür müsste z.B.der Antrag auf Scheidung nachgewiesen werden, kannst Du das nicht, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
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Ob ihr verheiratet gewesen seid oder nicht spielt wie erklärt für die Unterhaltspflicht keine Rolle.
Und wie ich erklärt habe, wenn Du mit deinem jetzigen Mann nur getrennt lebst und keine Scheidung möchtest, die nachzuweisen wäre, dann besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Da spielt es keine Rolle ob ihr in einem Haushalt lebt oder nicht.
Außerdem wird das Jugendamt wohl die Leistungsfähigkeit des Kindsvaters geprüft haben, wenn er bisher nur 250 Euro zahlen muss bzw.kann.
Dann musst Du mit dem Jugendamt in Verbindung bleiben und die Leistungsfähigkeit des Kindsvaters in regelmäßigen Abständen prüfen lassen.
Er zahlt dann an dich was er nach seinem bereinigten Nettoeinkommen zahlen kann bzw.muss.
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…hatte heute einen Anruf von der unterhaltstelle und die Dame sagte auch er soll das was er als Unterhalt ans Jugendamt zahlt nun an mich zahlen. Ist die Höhe vom Unterhalts Vorschuss. Das ist das was er zahlen kann.
Das würde so berechnet und es liegt ein Titel vor. Falls er mehr verdienen sollte oder er nicht regelmäßig zahlt soll ich eine beistandschaft machen aber sie sagte auch dass das jetzt mehr Bürokratie wäre als es Sinn machen würde und er sagte auch schon er zahlt es dann immer nun an mich. Da sie direkt Kontakt mit ihm aufnahm.
Mehr zahlen kann er nicht da er Vollzeit arbeitet und noch eine erste Tochter hat
und doch die Dame sagte ich gelte weiterhin als alleinerziehend was das angeht solange wir eben nicht zusammen wohnen aber ja der Vorschuss fällt weg klar
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Mit Unterhaltsvorschuss haben diese 250 Euro die er bisher ans Jugendamt zahlt bzw.gezahlt hat nichts zu tun.
Wie geschrieben, hast Du durch die neue Heirat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Das ist bzw.war normaler Unterhalt, den der Kindsvater über Umwege an dich gezahlt hat und die zahlt er nun nicht mehr ans Jugendamt und das Jugendamt an dich, sondern er zahlt es dann direkt an dich.
Unterhaltsvorschuss wäre unter 6 Jahren auch geringer als 250 Euro, nämlich seit 2024 sind das 230 Euro.
Ist das Kind min. 6 aber unter 12, sind es 301 Euro, also wären die 250 Euro für Unterhaltsvorschuss zu wenig.
Das würde dann auch ab der Vollendung des 12 bis unter 18 zutreffen, da liegt der Unterhaltsvorschuss bei 395 Euro.
Also können diese 250 Euro kein Unterhaltsvorschuss sein, im ersten Fall nicht weil es mehr als 230 Euro sind und in den beiden anderen Fällen nicht, weil Du dann vom Jugendamt mehr als nur diese 250 Euro hättest bekommen müssen.
Denn die liegen ja unter 301 Euro bzw. 395 Euro, demnach hättest Du, wenn es Unterhaltsvorschuss gewesen wäre, noch den Differenzbetrag von 250 Euro bis zu 301 Euro bzw. 395 Euro vom Jugendamt bekommen müssen.
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Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauernd getrenntlebend ist (Paragraph 1 Abs. 1 UVG).
Das dauernde Getrenntleben richtet sich dabei zunächst nach den zivilrechtlichen Punkten (Paragraph 1 Abs. 2 UVG). Das heißt, - etwas salopp übersetzt - man teilt weder Bett, noch Herd. Es besteht also keine wirtschaftliche oder emotionale Beziehung mehr. Dies ist der Unterhaltsvorschusskasse durch ein Schreiben des Rechtsanwalts, das auf die Scheidung zielt und/oder der den Steuerklassenwechsel nachzuweisen.
Soweit man einfach nur nicht zusammenwohnt, aber dennoch weiterhin verheiratet ist und zusammenwirtschaft oder emotional eine Bindung hat, liegt kein dauerndes Getrenntleben i. S. d UVG vor.
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OK mir beantwortet das die Frage alles Hai dass er nicht mehr Zahlen müsste?
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Wenn du den Kindesvater meinst, dann hat der zivilrechtliche Anspruch auf Unterhalt nichts mit den öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen auf Unterhaltsvorschuss zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Also nur weil das Kind kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat, heißt das nicht, dass kein Anspruch auf Unterhalt besteht. Dies muss gesondert geprüft werden.
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Nein, so kann man da nicht rangehen. Da müssten vorher ein paar andere Fragen geklärt werden, insbesondere;
Besteht ein Unterhaltstitel?
Wenn nicht, wieviel Einkommen hat er, gibt es weitere Unterhaltsverpflichtungen usw. (also klassische Leistungsfähigkeitsberechnung)?
Wenn er eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Unterhaltsvorschusskasse hat, zahlt er lediglich eine Schuld ab. Diese Schuld sind aber Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse (bzw. genauer des Landes nach Paragraph 7 UVG). Das heißt, hier gibt es lediglich eine Vereinbarung, wie eine bestehende Schuld, mit der du bzw. dein Kind nichts (mehr) zu tun haben, abgetragen werden soll.
Du kannst also nicht einfach sagen die Rate an die UV-Kasse wäre Unterhalt für das Kind, da man dann zwei verschiedene Sachen durchmischt und die UV-Kasse auf Zahlung der Raten weiterhin bestehen wird und -soweit nichts anderes geregelt wird - diese wahrscheinlich auch vollstrecken.
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Moment hier ergibt sich jetzt ein paar weitere Fragen. Die Unterhaltsvorschussstelle prüft nur, wenn ein laufender Unterhaltsvorschussfall vorhanden ist. Dies ist aber bei deiner Heirat ausgeschlossen. Also wenn du noch relativ frisch verheiratet bist, kann bei laufenden Unterhaltsvorschuss zwar geprüft worden sein, aber ansonsten darf die Unterhaltsvorschussstelle nicht mehr prüfen, da kein Anspruch besteht (Umkehrschluss aus Paragraph 7 UVG). Wie gesagt, die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist keine Unterhaltsberechnung und richtet sich auch immer an die jeweilige Landeshaushaltsordnung.
Also wenn das Kind kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hat und du für das Kind weiterhin Anspruch auf Unterhalt geltend machen willst, ist es ratsam eine Beistandschaft oder Rechtsanwalt zu beauftragen. Diese würden zivilrechtlich vorgehen und aktuell prüfen.
Danke schön! Genau das:“Und da der Kindsvater ja Geld zahlt an die Unterhaltsvorschusskasse, ist er in mindestens der Höhe auch leistungsfähig. Also anstatt über den Umweg zu zahlen, zahlt er direkt an dich.“
meinte ich…
er kommt sie besuchen und alles gut sonst deswegen wollte ich da mit ihm reden. Ich muss ja jährlich was ausfüllen und die prüfen das. Deswegen wollte ich ihn einfach fragen aber warte noch auf Reaktion vom Jugendamt die ich auch angefragt habe