[Ehefrage] Heirat im Ausland (ohne Anerkennung der Ehe in Deutschland aber dennoch mit gemeinsamen Namen)?
Guten Tag allerseits!
Zum Kontext:
Meine Partnerin ist geschieden. Sie und die beiden Kinder von ihr tragen den Namen des Ex-Mannes. Sie und ich möchten heiraten und erwarten selber Anfang 2022 Nachwuchs.
Unser Ziel: Sie trägt zukünftig meinen Namen, ebenso wie das neue gemeinsame Kind. Die zwei bereits vorhandenen Kinder tragen den Namen des Ex-Mannes.
Das Problem: Der leibliche Vater ist nicht in der Lage Unterhalt zu zahlen. Meine Freundin erhält daher Unterhaltsvorschuss. Der Anspruch darauf würde erlischen, sobald wir Eheleute sind.
Meine Idee: Wir heiraten im Ausland und übertragen dort meinen Namen auf Sie. Diese Ehe müsste hier in Deutschland auf Antrag anerkannt werden. Wir stellen diesen Antrag jedoch vorerst nicht, um nicht unsere Existenz zu gefährden und jahrelang auf den Unterhalt verzichten.
Meine Frage: Ist es denn möglich, dass Sie hierzulande meinen Namen führt und wir "gefühlt" Eheleute sind, gemeinsamen meinen Namen als Zeichen der Zugehörigkeit führen und ihre Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss bestehen bleiben, bis zu dem Tag, andem wir die Ehe vollends anerkennen lassen.
Besten dank vorab an euch!
3 Antworten
So lange die Ehe hier nicht anerkannt ist, so lange kann sie Deinen Namen nicht tragen.
Was sollen das für Taschenspielertricks sein.
Wieso erlischt der Anspruch der Kinder aus erster Ehe, wenn die Mutter wieder heiratet? Der Vater bleibt doch der selbe und muß für seine Kinder Unterhalt zahlen, ersatzweise das Jugendamt.
Der Anspruch auf UnterhaltsVORSCHUSS erlischt, nicht auf Unterhalt. Aber da der Vater ohnehin nicht zahlen kann stehen wir ohne Unterhalt da. Und das letztlich nur, weil wir heiraten wollen.
Neee, gemeinsamer Name geht ohne Heirat in Deutschland nicht.
Du suchst eine Anleitung zu Sozialbetrug.
Ich denke, dass das nicht geht, weil sie ja ihre Namensänderung hier anmelden müßte, um Deinen Namen hier führen zu können. Und das geht nicht ohne Eintragung der Ehe
Ich weiß um die Mentalität der Leute im Internet und das du vermutlich einfach nur diskutieren möchtest jetzt...
Von mir aus gern.
Sie und er sind die gemeinsamen leiblichen Eltern. Sie kommt ihrer finanziellen Pflicht nach. Er nicht. Deswegen bekommt sie Unterhaltsvorschuss. Wir heiraten und der Anspruch auf Vorschuss erlischt, der leibliche Vater muss direkt Unterhalt entrichten. Er kann es nicht. Nun bekommt Sie keinen Vorschuss mehr (obwohl die häusliche Lage unverändert ist, weil wir ohnehin zusammen leben und eine Familie sind) und wir müssen nun das Defizit aus eigener Tasche ausgleichen. Für unser kommendes, gemeinsames Kind tragen wir selbstverständlich selber die finanziellen Leistungen.
Ich weiß nicht was genau du für ein Empfinden für Gerechtigkeit in dir hast, aber die Ehe ändert absolut nichts an unserer Lebenssituation als solches. Wir leben als Familie zusammen. Warum ich aber plötzlich zusammen mit ihr gezwungen werde, das finanzielle Loch zu stopfen, wenn es doch einen Vater gibt, der unterhaltspflichtig ist, erschließt sich mir einfach nicht. Der Staat könnte ebenso seinen Vorschuss weiter gewähren und nachträglich das Geld Beim Vater einfordern, damit unsere Existenz nicht daran hängt, aber das geht nicht. Es geht allerdings problemlos, wenn wir einfach nicht heiraten (und wir trotzdem eine Familie sind).
Unabhängig davon geht meine Idee auf. Nach Rückkehr aus dem Ausland hat Sie eine Namenserklärung auszufüllen. Solange die Namen nach Deutschen Recht sind, werden diese übernommenen (ohne gültige Ehe in DE) . Immerhin hat dieses ungerechte System ausreichend große Lücken.
Da du jedoch in erster Linie geantwortet und deine Gedanken geäußert hast dennoch danke. Weitere Recherchen haben ergeben, dass es möglich ist.
Ich will nicht diskutieren um der Konfrontation willen. Mir geht es nur um den Austausch und auch darum, selbst dazu zu lernen. Das klappt ja auch oft.
Ich sehe das halt so: der Unterhaltsvorschuß vom Staat ist ein Nothilfe-Werkzeug, damit die Kinder nicht unter die Räder kommen. Der Notfall besteht nicht mehr wenn Ihr heiratet, denn Du bist ja da. Da der Staat nicht kontrollieren kann, wer mit wem befreundet ist bzw. zusammen lebt, greift das Kriterium der Ehe.
Du hast nun eine Lücke im Rechtssystem gefunden. Gut für Dich. Hoffentlich. Es gab schon Fälle, wo Unterhaltsvorschuß zurückgezahlt werden mußte.
Ich suche eine Anleitung, um mit ihr den selben Nachnamen tragen zu können, ohne dadurch größere finanzielle Einbußen haben zu müssen, und das im Endeffekt nur, weil der leibliche Vater nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen. Was ich suche kann man letztlich nennen wie man möchte, aber ich empfinde es als tiefe Ungerechtigkeit, dass wir uns in diesem Fall, in diesem System, zwischen Ehe und Kindesunterhalt entscheiden müssen.