Unterhaltsvorschuss abmelden?
Hallo, wie kann ich es formulieren das ich kein unterhaltsvorschuss mehr möchte da der Vater sich auch sehr gut um unser Kind kümmert und wir es uns mittlerweile gut aufteilen mit unserer Tochter.
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann schriftlich zurückgenommen werden (Paragraph 46 SGB I), soweit kein anderer belastet wird.
Alternativ kann bei annähernd gleicher Betreuung dies ebenfalls mitgeteilt werden, da dann keine Alleinerziehung i. S. d Paragraphen 1 UVG mehr vorliegt.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Kinder, Unterhalt, Jugendamt
Teile der Unterhaltsvorschusskasse mit, dass der andere Elternteil in Zukunft 50% der Betreuungsleistung übernehmen wird. Dann bist du eh raus aus dem Unterhaltsvorschuss.
Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen