Unterhaltsvorschuss abmelden?

2 Antworten

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann schriftlich zurückgenommen werden (Paragraph 46 SGB I), soweit kein anderer belastet wird.

Alternativ kann bei annähernd gleicher Betreuung dies ebenfalls mitgeteilt werden, da dann keine Alleinerziehung i. S. d Paragraphen 1 UVG mehr vorliegt.

Teile der Unterhaltsvorschusskasse mit, dass der andere Elternteil in Zukunft 50% der Betreuungsleistung übernehmen wird. Dann bist du eh raus aus dem Unterhaltsvorschuss.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen